neue energie: Womit kann man die Menschen am ehesten für erneuerbare Energien vor Ort begeistern?
Prof. Dr. Dieter Sell: Immer dann, wenn die Menschen einen unmittelbaren Nutzen für sich erkennen. Das können vergünstigte Stromtarife für jeden Bürger sein oder zusätzliches Geld für die Gemeinde, welches dann in Projekte fließt, die für alle einen Nutzen bringen. Oder nehmen wir Beispiele aus Norddeutschland: Dort erzielen Bürger durch direkte Beteiligungen an Windkraftanlagen ein zum Teil beträchtliches passives Haushaltseinkommen. Ein weiteres gutes Argument ist die Versorgungssicherheit durch die Energieerzeugung vor Ort.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Ausgleichsmaßnahmen, die zwingend vor Ort umgesetzt werden sollten. Häufig findet man jedoch ad-hoc lokal keine passenden Maßnahmen. Dann fließen die Mittel in einen anonymen zentralen Topf, und die Ausgleichsmaßnahme wird an einem ganz anderen Ort realisiert. Die betroffene Kommune profitiert dann leider gar nicht davon.
ne: Die Menschen vor Ort müssen also selbst einen Vorteil durch die Erneuerbaren verspüren. Was aber kann man machen, wenn die Ablehnung einer Kommune so groß ist, dass erst gar kein Projekt möglich ist?
Prof. Dr. Sell: Wir organisieren als ThEGA mindestens einmal, meistens sogar zweimal im Jahr Busfahrten. Dabei nehmen wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit zu Gemeinden, bei denen ein Projekt erfolgreich umgesetzt wurde. Dazu laden wir gezielt auch skeptische Vertreterinnen und Vertreter ein. Wenn dann beim gemeinsamen Mittagessen oder beim Besuch eines Windparks Gespräche entstehen, werden sehr schnell die Vorteile deutlich: „Wir konnten das Kita-Dach sanieren“ oder „Wir haben jetzt Mittel, um die Straße auszubessern“ – solche ganz konkreten Beispiele überzeugen.
ne: In Thüringen gibt es gerade einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Thüringer Windbeteiligungsgesetzes. Welche Anpassungen sind vorgesehen?
Prof. Dr. Sell: Ja, das Windbeteiligungsgesetz existiert bereits und soll nun ausgeweitet werden. Vorgesehen ist unter anderem, die Zahlungen an die Anrainergemeinden von derzeit 0,2 Cent auf 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde aus Windenergieanlagen zu erhöhen. Außerdem sollen künftig auch große Photovoltaik-Freiflächenanlagen einbezogen werden. Dabei müssen wir jedoch darauf achten, dass höhere finanzielle Beteiligungen die Projekte wirtschaftlich nicht überfordern und dadurch in Frage stellen. Beteiligung ist wichtig – aber Augenmaß ist gefordert.

