10-H-Regelung in Bayern bestätigt
Das Zehnfache der Anlagenhöhe als Mindestabstand zu Wohngebäuden – diese restriktive Vorgabe gilt für bayerische Windparks seit 2014. Bis auf weiteres bleibt es auch dabei: Das Landesverfassungsgericht in München hat am Montag (9. Mai) eine Klage gegen die umstrittene Regel abgewiesen.
