Der Ökostromanteil soll nach den Vorstellungen der SPD bis 2020 „mindestens 40 Prozent“ betragen und bis 2030 auf 75 Prozent gesteigert werden. Die Union will aber nur „35 bis 40 Prozent“ bis 2020 und lediglich 50 bis 55 Prozent bis 2030.
Fünf Beispiele, die deutlich machen, dass diese Koalition bei der Energiewende tatsächlich weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt.
- Die offshore-Windenergie soll weiter wie geplant gefördert werden. Aber bei Windparks an Land sind starke Einschnitte sowohl an windschwachen wie an windstarken Standorten vorgesehen. Dies ist vor allem in Interesse der alten Energiewirtschaft und nicht im Sinne einer intelligenten, bürgernahen Energiewende.
- Der Emissionshandel soll kaum gestärkt werden. Das ist wiederum im Interesse der alten, großen Vier RWE, Eon, Vattenfall und EnBW.
- Alle Investoren der Erneuerbaren Energien müssen mit weiteren erheblichen Kürzungen der Einspeise-Vergütungen rechnen. Auf diese Art und Weise sollen die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren begrenzt werden.
- Ziel der EEG-Reform ist, dass „alle Erneuerbaren künftig ihren Strom selbst vermarkten“ – bis auf Kleinanlagen. Solche Formulierungen werden Banken und potentielle Investoren nicht ermuntern, in die Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen einzusteigen.
- Wind- und Solarparks sollen wegen ihrer schwankenden Stromeinspeisung ein „Netzstabilisierungsentgelt“ bezahlen.
Wie zu hören ist, wirkten an diesem Papier zwar die alten Energieversorger wie Vattenfall mit, nicht aber die Verbände der Erneuerbaren Energien. Gegen diese Pläne regt sich in der Branche der Erneuerbaren zur Recht Widerstand. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie: „So wird die künftige Bundesregierung ihre eigenen Klimaschutzziele mit Sicherheit verfehlen.“
Sonnige Grüße aus Baden-Baden,
Ihr Franz Alt