Biogas statt Erdgas

36 Milliarden für neue Kraftwerke – und vorhandene Biogasanlagen werden ausgebremst

Ein neues Gesetz soll gesicherte Kraftwerksleistung schaffen. Doch Batteriespeicher und Biogas passen offenbar nicht ins Konzept. Die teuerste Lösung bekommt den größten Auftritt. Eine Glosse über verpasste Chancen.
Gastkommentar*: Martin Laß
13.10.2026 | 4 Min.
Erschienen in: Ausgabe 09/2026
Martin Laß ist Gründer und Geschäftsführer von Agrarservice Lass und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Landesverbands Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH).
Martin Laß ist Gründer und Geschäftsführer von Agrarservice Lass und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Landesverbands Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH).
Foto: ASL Tüttendorf

Martin Laß

ist Gründer und Geschäftsführer von Agrarservice Lass im schleswig-holsteinischen Tüttendorf und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Landesverbands Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH). Er engagiert sich seit vielen Jahren für erneuerbare Energien und eine praxisnahe Umsetzung der Energiewende.

Es gibt in Deutschland zwei Arten, Probleme zu lösen: Entweder man nimmt, was da ist, baut es um und macht es besser. Oder man erklärt Vorhandenes für unzureichend, schreibt ein Gesetz und baut etwas Neues. Die zweite Methode ist teurer. Deshalb gilt sie als seriöser.

Was bedeutet das für die gesicherte Kraftwerksleistung? Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, muss trotzdem Strom fließen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat dafür Gaskraftwerke vorgesehen. Große. Neue. Teure. Das hat den Vorteil, dass man sie gut fotografieren kann. Sie hat sich, so scheint es, gründlich mit Alternativen beschäftigt. Sie hat Argumente gegen Batteriespeicher gesucht. Sie hat Anforderungen formuliert. Sie hat Bedingungen in das Gesetz geschrieben. Und am Ende ist ein Verfahren herausgekommen, das „technologieoffen“ heißt – ungefähr so, wie ein Klub „offen“ ist, wenn nur Leute mit dem richtigen Hut hineindürfen.

Der Bund bestellt, der Stromkunde zahlt

Die Sache könnte für zehn Gigawatt installierte Leistung bis zu 2,44 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Auf 15 Jahre gerechnet macht das bis zu 36 Milliarden Euro. Das ist viel Geld. Selbst in Berlin. Doch: Wo steht dieser Posten im Haushalt? Nirgends! Das ist der schöne Teil: Der Bund bestellt. Der Stromkunde zahlt. Über eine Umlage. Umlagen sind eine großartige Erfindung, denn Steuern machen misstrauisch. Und Haushaltsausgaben machen den Rechnungshof nervös. Eine Umlage dagegen kommt still mit der Stromrechnung. Sie trägt keinen Zylinder, hält keine Rede – und wird trotzdem bezahlt.

Gewiss ist es grundsätzlich vernünftig, die Nutzer der Versorgungssicherheit an den Kosten zu beteiligen. Aber wer 36 Milliarden Euro auf fremde Rechnung ausgibt, darf gelegentlich fragen, ob es dasselbe auch günstiger gibt. Diese Frage scheint in Berlin indes als unhöflich zu gelten. Denn es gibt kleinere Kraftwerke. Es gibt Batterien. Und es gibt Tausende Biogasanlagen, die bereits vorhanden sind. Mit Motoren, Leitungen, Netzanschlüssen, Speichern, Fachleuten und Brennstoff. Man müsste sie umbauen, flexibilisieren und laufen lassen, wenn der Strom knapp ist. Also genau dann, wenn die neuen Gaskraftwerke laufen sollen. Das wäre allerdings verdächtig einfach.

Die Laufzeit von Biogasanlagen soll verkürzt werden, ohne erhöhte Leistung

Das Problem der Biogasanlagen ist nicht etwa, dass sie keinen Strom erzeugen könnten. Ihr Problem ist, dass sie erneuerbaren Strom erzeugen. Dafür gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Und weil es das EEG gibt, passen sie nicht recht in das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). In Deutschland hat jede Lösung ihr eigenes Gesetz. Und wehe, sie löst ein Problem aus dem Nachbarressort. Besonders amüsant wird es beim EEG 2027: Demnach soll Biogas künftig nur noch in einem kleineren Teil der Jahresstunden Strom erzeugen. Das ist systemisch vernünftig. Eine Biogasanlage soll also nicht das ganze Jahr gemütlich vor sich hin tuckern, sondern dann anspringen, wenn Wind und Sonne fehlen. Aus dem Dauerläufer wird ein Sprinter. Wenn er aber nur ein Viertel der Zeit läuft und trotzdem dieselbe Strommenge liefern soll, braucht er ungefähr die vierfache Leistung. Das ist keine Lobbythese. Das ist die Grundrechenart, die nach dem kleinen Einmaleins kommt. Doch offenbar soll die Laufzeit verkürzt werden, ohne die Leistung entsprechend wachsen zu lassen. Dann sinkt die Strommenge. Überraschend ist daran nur, dass man später überrascht sein wird.

So könnten in wenigen Jahren große Teile der heutigen Biogas-Stromproduktion verschwinden – während parallel Milliarden Euro ausgegeben werden, um neue regelbare Kraftwerke zu bauen. Man reißt also die Speisekammer ab und bestellt anschließend Essen auf Rädern.

Wettbewerb um die günstigste, sicherste und klimaverträglichste Lösung

Biogas ist heimisch, speicherbar, regelbar und weitgehend unabhängig von internationalen Lieferketten. Die Anlagen stehen dezentral im Land. Ihr Umbau könnte ein großes Potenzial regelbarer Leistung erschließen – perspektivisch mehr als zehn Gigawatt. Man braucht diese Leistung nicht ständig. Das ist ihr Sinn. Aber einen Regenschirm wirft man auch nicht weg, wenn es trocken ist. Das Parlament könnte die Sache ordnen. Es könnte das StromVKG beschließen und zugleich dafür sorgen, dass nach der Sommerpause das EEG die vorhandenen Potenziale erschließt. Nicht Gaskraftwerk gegen Batterie. Nicht Batterie gegen Biogas. Sondern Wettbewerb um die günstigste, sicherste und klimaverträglichste Lösung. Das wäre technologieoffen! Man müsste das Wort dann freilich ernst nehmen.

Der Tod der Biogasbranche wäre schlecht für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und den ländlichen Raum. Ihr Umbau zu Ausgleichskraftwerken dagegen könnte Investitionen, Aufträge und Beschäftigung auslösen. Ein Konjunkturfeuerwerk also. Dazu eines, das Strom erzeugt. Und keine Milliarden verbrennt.

* An dieser Stelle lesen Sie einen Gastbeitrag, der nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wiedergibt. Für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren verantwortlich. Dieser Beitrag wurde zuvor im Bauernblatt veröffentlicht. Überarbeitung für neue energie: Kirsten Hess, LEE SH.

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