Höheres Risiko für kleine Betreiber
Der Entwurf vollzieht einen abrupten Übergang von der festen Einspeisevergütung in die vollständige Direktvermarktung – und das in einem System, das technisch und regulatorisch noch nicht ausreichend vorbereitet ist. Netze sind nicht flächendeckend digitalisiert, der Smart-MeterRoll-out stockt, Flexibilitätsmärkte sind unterentwickelt, und die Vermarktungskosten für kleine Anlagen sind hoch. Unter diesen Bedingungen bedeutet Marktintegration vor allem eines: mehr Risiko.
Gerade für kleine Photovoltaikanlagen ist die Direktvermarktung in der Praxis bislang weder einfach noch wirtschaftlich attraktiv. Wenn 2027 die feste Vergütung entfällt, droht faktisch ein Investitionshemmnis im Kleinanlagensegment. Das wäre energiepolitisch sehr problematisch, denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war nie nur ein Förderinstrument, sondern auch ein Beteiligungsmodell. Bürgerenergie und Dachanlagen haben die Energiewende gesellschaftlich getragen.
Die Reform verschiebt Risiken vom Staat auf private Haushalte und kleine Betreiber, ohne sicherzustellen, dass diese Risiken technisch und wirtschaftlich tragbar sind. Marktintegration auf einem halbfertigen Spielfeld ist kein Effizienzgewinn, sondern ein Strukturbruch.
Fehlende Strommengenpfade
Auch bei großen Anlagen setzt der Entwurf mit Differenzverträgen (Contracts for Difference) auf ein marktnäheres Modell. Das kann Investitionssicherheit mit Erlösabschöpfung verbinden und ist europarechtlich konsequent. Doch zugleich wird der Strommengenpfad gestrichen. Damit verliert die Energiewende eine verbindliche quantitative Leitplanke. Das 80-ProzentZiel bleibt formal bestehen, aber die planerische Verbindlichkeit wird geschwächt.
In der Summe entsteht ein System mit mehr Markt, mehr Erlösrisiko und weniger klarer Mengensicherung. Das kann langfristig Effizienz bringen. Kurz- und mittelfristig birgt es jedoch das Risiko, die Investitionsdynamik zu bremsen – gerade in einer Phase, in der wir Tempo und Planungssicherheit dringend brauchen. Fazit: Markt ja. Aber erst, wenn die Infrastruktur, die Digitalisierung und die Flexibilitätsmärkte so weit sind, dass der Markt tatsächlich funktioniert. Andernfalls droht aus einer notwendigen Reform ein unnötiger Rückschritt zu werden.
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