neue energie: Im Auftrag von Green Planet Energy hat enervis untersucht, wo der geplante Redispatch-Vorbehalt greifen würde. Welche Auswirkungen erwarten Sie für die Wirtschaftlichkeit neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen, wenn das Netzpaket so kommt?
Fritz Halla: Es zeigt sich in unseren Untersuchungen, dass die aktuell geplanten Regelungen nicht nur einzelne Projekte betreffen würden, sondern in ganzen Regionen zu erheblichen Erlös- und Bewertungsrisiken für neue EE-Projekte führen könnten. Konkret läge rund ein Drittel der für die kommenden Jahre geplanten Wind- und PV-Projekte in Regionen mit einem Redispatch-Anteil von heute bereits über drei Prozent der EE-Erzeugung. Entscheidend ist dabei insbesondere, wie die drei-Prozent-Schwelle ausgestaltet wird, also ob sie pauschal auf die gesamte EE-Erzeugung angewendet wird oder technologiespezifisch getrennt für Wind und PV. Letzteres erscheint aus unserer Sicht dringend geboten, da ansonsten erhebliche Fehlanreize entstehen könnten. Weiterhin muss kritisch hinterfragt werden, ob drei Prozent in dieser Höhe ein sinnvolles Kriterium sind. Unserer Meinung nach ist dieser Wert deutlich zu niedrig gewählt.
Das zentrale Problem ist die daraus resultierende mangelnde Planbarkeit der Erlöse. Unter einer solchen, nur schwer kalkulierbaren und nach oben ungedeckelten Erlösunsicherheit durch den Redispatch-Vorbehalt dürfte die Finanzierung vieler Projekte deutlich erschwert bis unmöglich werden. Gerade für kapitalintensive Wind- und PV-Projekte sind stabile und verlässlich abschätzbare Erlösperspektiven eine wesentliche Voraussetzung für die Finanzierbarkeit. Hinzu kommt, dass die im Netzpaket vorgesehenen zusätzlichen Baukostenzuschüsse die Projektkosten weiter erhöhen könnten, weitere Unsicherheiten entstehen durch die mögliche Einführung von Einspeisenetzentgelten seitens der BNetzA. Diese Kosten würden sich in höheren erforderlichen Vergütungshöhen in den Ausschreibungen niederschlagen.
ne: Auch die Allgemeine Netzentgeltsystematik soll überholt werden. Welches Zielbild sehen Sie hinter der Reform der Netzentgelte und dem Netzpaket – ergänzen oder widersprechen sich die beiden Bemühungen?
Halla: Richtig, im Rahmen des AgNes-Prozesses geht es im Kern darum, die Netzentgeltsystematik grundlegend weiterzuentwickeln. Ziel ist eine breitere Verteilung der Netzkosten zwischen Verbrauchern und Erzeugern sowie die stärkere Setzung systemdienlicher Anreize für Netzanschluss und Nutzung der Netze. Der Prozess ist mit einem Zeithorizont bis 2030 eher langfristig angelegt und wird federführend von der Bundesnetzagentur vorangetrieben.
Das Netzpaket verfolgt dagegen einen etwas anderen Schwerpunkt. Es stammt aus dem BMWE und zielt vor allem auf eine kurzfristigere Steuerung des EE-Zubaus ab, um Netzbetreiber in Regionen mit hohen Redispatch-Anteilen vorübergehend zu entlasten. Grundsätzlich verfolgen beide Prozesse damit eine ähnliche Stoßrichtung: Netzengpässe bei Zubauentscheidungen für EE-Kapazitäten besser zu berücksichtigen und die Systemkosten zu begrenzen. In der konkreten Ausgestaltung unterscheiden sich die Ansätze jedoch teils deutlich und stehen an einzelnen Punkten auch im direkten Widerspruch zueinander.
Der zentrale Kritikpunkt am Netzpaket ist aus Sicht der Projektierung insbesondere die fehlende Planbarkeit und damit das Risiko einer Nicht-Finanzierbarkeit. Die vorgesehenen Eingriffe würden mit sehr kurzen Vorlaufzeiten kommen und erhebliche Unsicherheiten für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen schaffen. Je mehr Kosten zu Beginn planbar sind – beispielsweise ein einmaliger Baukostenzuschuss, wie von der BNetzA diskutiert – desto eher sind sie auf Projektebene sauber bewertbar und damit auch finanzierbar. Die größte Herausforderung im AgNes-Prozess dürfte daher die zukünftige Einordnung von Speichern im Netzentgeltsystem sein; hier könnten vor allem dynamische Netzentgelte den Business Case erheblich beeinflussen. Hinzu kommt die Diskussion, ob und in welchem Umfang neue Netzentgeltregelungen auch auf Bestandsprojekte angewendet werden könnten, dies zieht Fragen nach sich, die das Investorenvertrauen berühren und daher grundlegend für die Energiewende sind.
ne: Welche regulatorischen Schritte wären aus Ihrer Sicht notwendig, um das Stromsystem langfristig effizient und zukunftsfähig zu machen?
Halla: Langfristig braucht das Stromsystem vor allem stärkere Preis- und Netzsignale und damit auch mehr Flexibilität. Eine Dynamisierung der Netzentgelte erscheint dabei grundsätzlich sinnvoll, um sowohl Erzeugung als auch Verbrauch stärker an der tatsächlichen Netzsituation auszurichten. Auch Baukostenzuschüsse können eine gewisse Steuerungswirkung entfalten, indem sie netzdienliche Standortentscheidungen fördern. Damit jedoch auch die Nachfrageseite stärker flexibilisiert werden kann, ist ein deutlich beschleunigter Smart-Meter-Rollout entscheidend. Ohne digitale Infrastruktur lassen sich dynamische Tarife und flexible Verbrauchsmodelle nur sehr eingeschränkt umsetzen.
Darüber hinaus braucht es eine Vereinfachung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Stromspeicher sowie deren stärkere Integration in das Gesamtsystem. Speicher werden künftig eine zentrale Rolle übernehmen. Dafür sind ein klarer, planbarer regulatorischer Rahmen und die Vermeidung von Doppelbelastungen entscheidend.
Auch auf der Erzeugungsseite gibt es Potenzial, die Systemdienlichkeit stärker zu berücksichtigen. Wind- und PV-Anlagen könnten beispielsweise durch Überbauung von Netzverknüpfungspunkten zu einer besseren Netzauslastung beitragen. Ebenso könnten gezielte Anreize für systemdienliche Technologien und Anlagenkonfigurationen (etwa Schwachwindanlagen oder Ost-West-ausgerichtete PV-Anlagen) helfen, die Erzeugung zeitlich und räumlich besser zu verteilen. Entsprechende Steuerungsmechanismen wären beispielsweise über Anpassungen im Ausschreibungsdesign denkbar, um stärker systemdienliche Eigenschaften zu berücksichtigen.
Eine ausgewogene regionale Steuerung des Zubaus halte ich für sinnvoll. Wenn wir Netzknoten haben, wo erhebliche Mengen in die Abregelung laufen, dann sollte hier wahrscheinlich nicht mehr viel zugebaut werden. Aber hier sollte man eben nicht, wie im Netzpaket angedacht –pauschal einen de-facto-Ausbaustopp ausrufen, ohne eine klare Verpflichtung, diese Engpässe zeitnah zu beheben.