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Neue EU-Vorgaben zum Equal Pay

„Gehaltsentscheidungen dürfen nicht mehr informell oder intransparent erfolgen“

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet HR-Verantwortliche, Compliance-Officer und Geschäftsführungen dazu, ihre Vergütungsstrukturen neu aufzustellen. Dr. Sara Thienhaus von der Kanzlei Taylor Wessing erklärt, welche Compliance-Pflichten auf die Akteure zukommen und wie eine rechtssichere Umsetzung gelingen kann.
Interview: Paul Helm
20.03.2026 | 3 Min.
Expertin für Arbeitsrecht: Dr. Sara Thienhaus von der Kanzlei Taylor Wessing.
Expertin für Arbeitsrecht: Dr. Sara Thienhaus von der Kanzlei Taylor Wessing.
Foto: Taylor Wessing

neue energie: Welche Anforderungen hält das Europarecht an Unternehmen in Hinblick auf Entgelttransparenz und Equal Pay bereit?

Dr. Sara Thienhaus

ist Rechtsanwältin der Kanzlei Taylor Wessing in Frankfurt am Main und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Sara Thienhaus: Das Europarecht enthält den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit („Equal Pay“). Dieser Grundsatz ist primärrechtlich in Artikel 157 AEUV verankert. Zur effektiveren Durchsetzung dieses Prinzips hat die EU 2023 die Richtlinie (EU) 2023/970 über Entgelttransparenz erlassen. Diese muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes durch Transparenzinstrumente zu stärken, da geschlechterspezifische Lohnunterschiede häufig verborgen bleiben. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen daher zu umfangreichen Transparenz-, Dokumentations- und Berichtspflichten, um Lohndiskriminierung aufzudecken und zu verhindern.

ne: Welche neuen Regelungen trifft die Richtlinie ganz konkret? Worauf müssen sich Unternehmen jetzt einstellen?

Thienhaus: Die Richtlinie führt eine Reihe neuer Compliance-Pflichten für Unternehmen ein. Sie geht deutlich über die bisherigen Gleichbehandlungsgebote hinaus, weil sie klare Diskriminierungsverbote, Transparenz- und Berichtspflichten sowie Durchsetzungsmechanismen verbindlich festlegt.

Die wichtigsten neuen Regelungen lassen sich in den folgenden Pflichtenkatalog einteilen:

  1. Transparenzpflichten im Bewerbungsverfahren
  2. erweiterte Auskunftsrechte der Beschäftigten
  3. Pflicht zur Implementierung strukturierter Entgeltsysteme
  4. Berichtspflichten über den Gender Pay Gap
  5. Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern bei nicht gerechtfertigten Lohnunterschieden von mehr als 5 % und fehlender Korrektur binnen sechs Monaten
  6. vereinfachte Rechtsdurchsetzungsmechanismen durch verschärfte Durchsetzungsregelungen und Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers sowie Sanktionen.


Die Richtlinie zwingt Unternehmen folglich dazu, Entgeltstrukturen transparent, dokumentiert und überprüfbar zu machen. Gehaltsentscheidungen dürfen nicht mehr informell oder intransparent erfolgen. Im Ergebnis müssen Unternehmen ihre Vergütungsstrukturen, HR-Prozesse und Datenmanagementsysteme neu organisieren.

ne: Was würden Sie Unternehmen heute raten, die sich auf die Umsetzung der Richtlinie vorbereiten?

Thienhaus: Meine drei wichtigsten Handlungsempfehlungen für Unternehmen in Vorbereitung auf die Umsetzung der Richtlinie sind: 

  1. Ist-Analyse in Form einer Bestandsaufnahme der aktuellen Entgeltstruktur durchführen,
  2. Entgeltanalyse der internen Entgeltlücke (Gender Pay Gap) anhand Vergleichskriterien für „gleiche/gleichwertige Arbeit“ vornehmen und
  3. Maßnahmenplan erstellen und umsetzen, um sachgrundlose Lohnunterschiede zu identifizieren und gezielt beseitigen zu können.


ne: Wo liegen die größten Fallstricke in Sachen Compliance?

Thienhaus: Die größten Fallstricke für Unternehmen dürften sein:

  • Vergütungssysteme strukturieren und neu aufsetzen,
  • Job- und Vergleichsgruppen sauber definieren,
  • Gender Pay Gap-Analysen durchführen,
  • Daten- und Reporting-Systeme vorbereiten,
  • Kommunikationsstrategie entwickeln und
  • Recruiting-Prozesse anpassen.


ne: Schafft die Richtlinie passende Rahmenbedingungen zu mehr Chancengerechtigkeit und leistungsgerechter Bezahlung?

Thienhaus: Die Richtlinie zielt ausdrücklich darauf ab, geschlechterspezifische Entgeltunterschiede zu verringern und transparente Vergütungssysteme zu fördern. Das hierfür zentrale Instrument der Richtlinie ist die Herstellung von Lohntransparenz. Ob sie tatsächlich mehr Chancengerechtigkeit schafft, hängt allerdings stark davon ab, wie der Gesetzgeber, die Behörden und die Unternehmen sie praktisch umsetzen. Insgesamt schafft sie jedoch deutlich stärkere Rahmenbedingungen als die bisherige Gesetzeslage.

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