neue energie: Herr Brümmer, die Referentenentwürfe zum EEG und zum Netzpaket sind da. Was überwiegt bei Ihnen: Erleichterung oder Skepsis?
Hauke Brümmer: Es gibt durchaus Positives: Das Ausschreibungsvolumen wird erhöht, der Ausbaupfad bleibt erhalten, und das Ziel für 2030 wird nicht aufgegeben – das ist der Sockel, auf dem alles andere aufbaut. Auch der Pachtendeckel hat mich überrascht. Ich war ursprünglich kein Befürworter, weil ich denke, der Markt regelt das selbst. Wenn man zweistellige Pachten hat, gibt es Projekte, die sich schlicht nicht mehr rechnen. Aber wenn ein Deckel von 3,5 Prozent kommt, senkt das die Kosten natürlich zusätzlich. Die Frage ist, ob das den Zuschlagspreis wirklich drückt oder ob das Budget woanders wieder verbraucht wird. Es ist ein Gesamtkonstrukt. Ein Projekt im windschwachen Süden funktioniert trotz niedriger Pacht nicht, da ändert der Deckel nichts.
ne: Ist die Flächenknappheit kein Problem mehr?
Brümmer: Flächenknappheit und lange Genehmigungsprozesse, das war das Bild der letzten Jahre; heute nicht mehr. Wir haben 40 bis 50 Gigawatt genehmigte Projekte im Backlog, das hat sich extrem entspannt. Das Bottleneck ist jetzt ein anderes: Netzkapazität und Netzanschluss. Und natürlich die Frage, ob ein Projekt mit den gegebenen Eckdaten – Pacht, Windertrag, Höhenbegrenzungen, Baukosten – überhaupt wettbewerbsfähig in der Ausschreibung ist. Wer gerade eine Pipeline mit hohen Pachten hat, stellt fest, dass der Wert dieser Projekte massiv gesunken ist. Das ist aber kein Problem, das die Politik verursacht hat, das ist selbst geschuldet. Man muss jetzt Verantwortung übernehmen und genau rechnen, welche Projekte man umsetzt und welche nicht.
ne: Was sind aus Ihrer Sicht besonders kritische Punkte?
Zweiter Kritikpunkt ist die Wirkleistungsbegrenzung für Netzanschlüsse. Die Idee dahinter ist grundsätzlich nicht falsch: Man will verhindern, dass Flächen vollgestellt werden. Aber es braucht unbedingt eine Übergangsfrist. Projekte, die sich bereits im Bau befinden oder jüngst einen Zuschlag erhalten haben, wurden auf anderer Basis kalkuliert. Wenn die nun ebenfalls davon betroffen wären, wäre das ein Eingriff in den Bestandsschutz.
Der dritte Knackpunkt: Das Ausschreibungsvolumen ist schlicht zu gering. Der Backlog an genehmigten Projekten ist groß, das ist eine Erfolgsgeschichte. Aber wenn nicht genug Volumen ausgeschrieben wird, werden viele dieser Projekte nie realisiert.
ne: Der Redispatch-Vorbehalt ist stark diskutiert worden. Teilen Sie die Befürchtungen der Branche?
Brümmer: In Regionen, wo schon massiv abgeschaltet wird, noch mehr zuzubauen und das Netz völlig zu ignorieren, das macht keinen Sinn. Dass man das steuert, ist grundsätzlich verständlich. Was ich aber fordere: Wenn wir als Erneuerbare hier eine Kröte schlucken und Einschränkungen akzeptieren, dann muss es im Gegenzug eine verbindliche Pflicht für die Netzbetreiber geben, nachzuziehen. Die können sich nicht zurücklehnen und sagen: In dieser Region kommt eh nichts mehr, also baue ich das Netz auch nicht aus. Das darf kein Dauerzustand sein, sondern muss als Übergangsphase definiert werden, mit klaren Zeitplänen und Transparenz bei den Berechnungsmethoden.
ne: Was passiert mit Projekten, die unter den Redispatch-Vorbehalt fallen?
Brümmer: Das ist noch eine große Blackbox für mich. Wenn Abschaltungen nicht mehr kompensiert werden, müssen wir genau schauen, wie viel Ausfallmenge zu erwarten ist und ob man das mit Speichern abfedern kann. Für einen kleinen Entwickler, der nur Projekte in einer belasteten Region hat, ist das ein massives Problem. Wer ein breit gestreutes Portfolio hat, kann besser ausweichen. Wir haben selbst ältere Projekte in anderen Regionen, die als Backup-Plan funktionieren. Was mich aber beunruhigt: Ich weiß noch nicht genug darüber, wie die Netzbetreiber die betroffenen Regionen überhaupt festlegen werden und ob dieses Instrument nicht zum Einfallstor wird, um Netzanschlussprivilegien nach und nach aufzuweichen.
ne: Hat das Konsequenzen für die künftige Projektentwicklung?
Brümmer: Beim Thema Netz gehen wir verstärkt dazu über, Anschlusskosten mit anderen zu teilen – etwa mit einem benachbarten PV-Projekt, dessen Einspeiseprofil sich mit unserem Wind ergänzt. Überall, wo es möglich ist, planen wir Speicher mit ein. Bei der Wirkleistungsbegrenzung müssen wir für jedes Projekt abwägen, welche Anlagenkonfiguration das am besten abfedert. Und für alles, was schon einen Zuschlag hat, brauchen wir Bestandsschutz. Diese Projekte wurden unter anderen Voraussetzungen kalkuliert, dafür müssen wir uns einsetzen.
ne: Was würden Sie sich vom Gesetzgeber wünschen?