neue energie: Immer häufiger verzögern oder stoppen Bürgerbegehren und Gerichtsverfahren Windkraftprojekte. Auch Naturschutzverbände gehören zu den Klägern. Wann klagt der Nabu?
Rebekka Blessenohl: Wir klagen erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Wenn also Beteiligungsverfahren oder Gespräche mit Behörden und Projektträgern unsere Bedenken nicht ausräumen konnten. Voraussetzung ist zudem, dass die Probleme so gravierend sind, dass sie nach unserer Einschätzung gegen geltendes Recht verstoßen. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Sachverhalte, zum Beispiel die Nähe zu oder sogar Lage in Schutzgebieten oder die Zerstörung wertvoller Lebensräume.
ne: Wie laufen diese vorgelagerten Beteiligungsverfahren ab?
Blessenohl: Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung – zum Beispiel bei der Planung eines Windparks – ist in der Regel eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Sobald die entsprechenden Unterlagen den Behörden vorliegen, können wir sie als anerkannter Umweltverband innerhalb einer bestimmten Frist einsehen und eine Stellungnahme einreichen. Diese muss von der Behörde zur Kenntnis genommen werden, ist rechtlich aber nicht bindend.
ne: Stoßen Sie mit Ihren Einwänden in der Regel auf offene Ohren?
ne: Der Grundgedanke dahinter ist nachvollziehbar: Um fossile Energien zu verdrängen und Energieunabhängigkeit zu fördern, muss der Ausbau der Erneuerbaren deutlich beschleunigt werden.
Blessenohl: Das stellen wir auch überhaupt nicht infrage. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen das Ziel, sondern gegen bestimmte Aspekte der Umsetzung. Zum einen sehen wir viele fachliche Schwachstellen. Vorgaben werden vereinheitlicht, lassen aber zugleich großen rechtlichen Interpretationsspielraum und es mangelt an einer fachlichen Grundlage der gewählten Standards. Das kann am Ende neue Angriffsflächen schaffen und sogar zu mehr Verzögerungen führen.
Zum anderen setzt die gesamte Beschleunigungsinitiative vor allem beim Naturschutz an. Viele andere Faktoren, die den Ausbau häufig stärker bremsen als naturschutzrechtliche Fragen, bleiben weitgehend unberührt. Das halten wir für den falschen Weg. Denn gerade Naturschutzbedenken und fehlende zivilgesellschaftliche Beteiligungsangebote führen zu Widerstand gegen Projekte und die Energiewende allgemein.
ne: An welchen Stellschrauben sollte die Politik ansetzen?
ne: Wie lässt sich der Ausbau der Erneuerbaren angesichts wachsender Nutzungskonflikte und gesellschaftlicher Überforderung beschleunigen?
Blessenohl: Das ist eine gesamtgesellschaftliche und vor allem politische Aufgabe. Die Politik muss erklären, was sie wann und wie erreichen will – und dafür braucht es Verlässlichkeit. Dieses ständige Hin und Her, etwa bei den Ausbauzielen, ist Gift für die gesellschaftliche Akzeptanz. Der Ansatz, Vorrangflächen für Windenergie auszuweisen, ist grundsätzlich sinnvoll. Er hat zumindest das Potenzial, mehr Planungssicherheit zu schaffen. Da viele Bundesländer bisher aber nicht genug Flächen ausgewiesen haben, fehlt der nächste konsequente Schritt: den Ausbau dann auch tatsächlich auf diese Flächen zu konzentrieren. So könnte sich die Bevölkerung darauf einstellen und müsste keinen sogenannten Wildwuchs befürchten – der, ob berechtigt oder nicht, häufig zu Überforderung führt.
Idealerweise würde diese übergeordnete Raumplanung noch weiter reichen. Der notwendige Wandel betrifft, wie gesagt, viele Bereiche gleichzeitig, nicht nur das Energiesystem. Die zentrale Frage der kommenden Jahre lautet deshalb: Wie gehen wir in Deutschland mit der sehr begrenzten Fläche um? Dafür braucht es eine ganzheitliche und demokratische Planung. Das ist ein komplexer Aushandlungsprozess, den niemand verordnen kann. Leider sind wir davon noch ein gutes Stück entfernt.
ne: Nicht nur an den Beteiligungsformaten, auch an den Verbandsklagerechten wird derzeit geschraubt.
Blessenohl: Bisher gab es keine gravierenden Einschnitte ins Verbandsklagerecht. Aber die Stimmen, die genau das fordern, werden lauter. Aus verschiedenen Parteien gibt es Vorschläge, es zu beschneiden oder sogar ganz abzuschaffen. Das berührt ein fundamentales Verständnis des Rechtsstaats. Unsere Aufgabe als Umweltverband ist es, ein Gut der Allgemeinheit – eine intakte Natur – rechtlich zu vertreten. Diese Möglichkeit ist ein Grundprinzip einer funktionierenden Demokratie.
ne: Wie bemüht um Akzeptanz und Teilhabe erleben Sie die Erneuerbaren-Branche?
Ähnliches gilt für Windenergie: Liegt der windreichste Standort in einem ökologisch besonders sensiblen Gebiet, hilft alles nichts, wenn der Projektträger nicht offen ist, daran etwas zu ändern. Wir haben da auch schon viele positive Erfahrungen gemacht. Mit Projektierern, die die Umweltverbände und Menschen vor Ort frühzeitig und proaktiv eingebunden haben. So lassen sich Konflikte oft vermeiden. Das verhindert auch, dass sich Fehlinformationen über ein Projekt verbreiten. Je mehr die Bevölkerung vor Ort im Unklaren gelassen wird, desto mehr Nährboden für Geraune.
ne: Aufwendige Beteiligungsverfahren, und das idealerweise bereits bevor das Projekt in trocknen Tüchern ist – von Ehrenamtlichen getragene Energiegenossenschaften können das doch gar nicht leisten.
Blessenohl: Das stimmt, vor allem wenn Projekte noch nicht abgesichert sind. Hier braucht es einen Mittelweg. Eine gewisse Planungssicherheit ist notwendig, bevor Projektierer intensiv in den Dialog gehen, das ist auch legitim. Gleichzeitig liegt die Verantwortung nicht allein bei den Projektierern. Auch die Behörden können frühzeitig informieren und Beteiligungsangebote machen. Dass dort oft Kapazitäten fehlen, ist bekannt – sie könnten aber geschaffen werden. Am Ende ist das eine politische Frage. Wenn uns Akzeptanz wirklich wichtig ist, sind gute Beteiligungsformate zentral. Dabei geht es nicht um symbolische Beteiligung, sondern um Verfahren, die echte Mitbestimmung ermöglichen.
ne: Wie schwierig ist es, sich als Naturschutzverband nicht von Anti-Windkraft-Gruppen instrumentalisieren zu lassen?
Blessenohl: Wir betonen immer wieder, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren ausdrücklich unterstützen, wenn er naturverträglich erfolgt. Wir klagen nur dann, wenn es sehr konkrete und ernsthafte naturschutzfachliche Bedenken gibt. Die vielen Fälle, in denen wir konstruktiv an Projekten mitarbeiten, finden öffentlich kaum Beachtung. Die große Gefahr, wenn Naturschutzbedenken instrumentalisiert werden und daraufhin Naturschutzverbände vermehrt als Gegner der Windenergie dargestellt werden, ist, dass unsere fachlichen Einwände nicht mehr ernst genommen werden. Wir wehren uns – auch deswegen – gegen jede Vereinnahmung. Im Austausch mit lokalen Initiativen differenzieren wir stets zwischen berechtigten Naturschutzbedenken und Pauschalkritik. In der aufgeheizten Stimmung ist das jedoch in der Tat nicht immer einfach zu vermitteln, besonders für unsere Ehrenamtlichen vor Ort.
ne: Aber diese Versuche, Naturschutz zu instrumentalisieren, erleben Sie?
Blessenohl: Es gibt in jedem Fall Akteure, die ganz bewusst und strategisch versuchen Naturschutzargumente zu nutzen, um Windenergie an möglichst vielen Standorten zu verhindern. Der Schutz von Natur und Umwelt ist ein Thema, mit dem sich viele Menschen erreichen lassen. Teilweise steckt dahinter aber auch eine ehrliche Landschafts-, Natur- oder Heimatverbundenheit. Das ist nicht immer automatisch Naturschutz im engeren Sinne, aber es sind Sorgen, die ernst genommen werden müssen. Instrumentalisierungen als solche und ernsthafte naturschutzfachliche Bedenken zu erkennen und voneinander zu unterscheiden, genau das kann eine gute, frühzeitige Beteiligung leisten.
ne: Wie erklären Sie sich die augenscheinliche Diskrepanz zwischen ungebrochen hohen Zustimmungswerten für Erneuerbare und gleichzeitig immer massiveren Protesten?

