„Gehaltsentscheidungen dürfen nicht mehr informell oder intransparent erfolgen“
Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet HR-Verantwortliche, Compliance-Officer und Geschäftsführungen dazu, ihre Vergütungsstrukturen neu aufzustellen. Dr. Sara Thienhaus von der Kanzlei Taylor Wessing erklärt, welche Compliance-Pflichten auf die Akteure zukommen und wie eine rechtssichere Umsetzung gelingen kann.
