neue energie: Herr Pehnt, was halten Sie von der Koalitionseinigung zum Heizungsgesetz?
leitet das Institut für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) in Heidelberg. Der Physiker und Energietechniker lehrt auch an der Universität Kassel und ist Sachverständiger im Klimarat von Baden-Württemberg.
ne: Was bedeutet das für geplante neue Gesetz für den Klimaschutz? Der Gebäudebereich soll ja wie die anderen Sektoren bis 2045 kein CO2 mehr ausstoßen.
Pehnt: Die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel ist ein klimapolitischer Paukenschlag. Bisher galt beim Einbau neuer Heizungen die Vorgabe, dass 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen – technologieoffen, also nicht auf eine bestimmte Technik festgelegt. Diese Verpflichtung soll nun entfallen. Stattdessen müssen neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen mit einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen, zum Beispiel Biomethan oder Bioöle, betrieben werden, startend bei zehn Prozent im Jahr 2029 statt der 65 Prozent im jetzt geltenden Gesetz. Dieser Anteil soll stufenweise ansteigen – um wieviel, verraten die Eckpunkte nicht. Dazu soll eine allgemeine Grüngas- und Grünöl-Quote kommen. Doch sie startet mit lediglich einem Prozent – deutlich weniger als selbst Gutachten im Auftrag der Gaswirtschaft empfohlen hatten.
Pehnt: Nachhaltige Biobrennstoffe sind knapp und werden in anderen Sektoren dringend gebraucht – im Verkehr, in der Industrie oder für flexible Kraftwerke. Heute wird weniger als eine Terawattstunde Biomethan für Wärmezwecke produziert. Der Gasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser liegt aber bei fast 400 Terawattstunden. Auch Europa verfügt nicht über große zusätzliche Bio-Potenziale. Der Hochlauf der Wasserstoffproduktion bleibt bislang weit hinter den Erwartungen zurück. Und der Import großer grüner Brennstoffmengen schafft neue Abhängigkeiten – ganz anders als die heimische Stromproduktion mit Wind und Solar.
ne: Das heißt, die Emissionen sinken mit dem neuen Gesetz weniger stark?
Pehnt: Die neue Regelung erlaubt einen deutlich langsameren und geringeren Einsatz erneuerbarer Energien. Fossile Brennstoffe bleiben länger im Markt, Erdgas- und Heizöl-Heizungen hoffähig. Zudem sind viele Biobrennstoffe – etwa aus Anbaubiomasse – keineswegs klimaneutral; und synthetische Brennstoffe um einen Faktor sechs weniger effizient als die Wärmerzeugung aus Wärmepumpen. Hinzu kommt ein erhebliches Missbrauchspotenzial durch falsch deklarierte Brennstoffe, wie man das aus dem Kraftstoffmarkt kennt.
ne: Wie könnte die nun aufreißende Lücke bei der CO2-Einsparung im Gebäudesektor geschlossen werden?
ne: Wie sollten Menschen sich entscheiden, die eine neue Heizung brauchen?
Pehnt: Die Investitionskosten von Gas- und Ölheizungen sind niedriger als die der Wärmepumpe. Wer kurzfristig denkt, könnte in eine Kostenfalle tappen. Wer vorausplant, erkennt die künftig steigenden Verbrauchskosten – sei es durch höhere CO2-Preise oder teure grüne Brennstoffe. Im Vollkostenvergleich ist die Wärmepumpe in vielen Fällen bereits heute die wirtschaftlichste Lösung.
ne: Was sind die Folgen für Mieterinnen und Mieter?
Pehnt: Wenn in vermieteten Wohnungen weiterhin Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, tragen Mieterinnen und Mieter später die steigenden Brennstoffkosten. Ohne starke Anpassungen im Mietrecht, der Förderung und der Wärmeregulierung droht eine Verschärfung sozialer Ungleichgewichte.
ne: Wie geht es nun weiter mit den Gasnetzen?
Pehnt: Gerade schließen viele Kommunen ihre Wärmeplanung ab. Dabei wird vielerorts eine gezielte, sozial abgefederte Stilllegung von Gasnetzen anvisiert und Alternativen durch Stärkung von Strom- oder Wärmenetzen geplant. Diese Sicherheit über die Zukunft der Netze darf nun nicht in Frage gestellt werden, denn sie ist volkswirtschaftlich richtig. Dazu gehört auch die im Paragraphen 72 im bisherigen Gebäudeenergiegesetz formulierte Festlegung, dass fossile Brennstoffe nur bis maximal 2045 in Heizkesseln eingesetzt werden dürfen. Das muss bleiben.