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PV-Ausschreibungen

Zuschlag bei acht Cent

Clemens Weiß – energiezukunft.eu, 13.01.16
In der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben erstmals auch einige Bürgerprojekte Zuschläge erhalten. Der Zuschlagswert liegt bei acht Cent pro Kilowattstunde, er ist damit erneut gesunken.

Die Bundesnetzagentur hat den Förderbetrag aus der dritten Auktion für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben: Er liegt bei acht Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit niedriger als in den vorherigen Ausschreibungen mit 8,49 beziehungsweise 9,17 Cent/kWh. Der Wert wurde wie schon in der vorherigen Runde im Einheitspreisverfahren (uniform pricing) ermittelt. Der Betrag entspricht dabei dem höchsten Gebot, das noch einen Zuschlag erhalten hat und gilt für alle erfolgreichen Gebote. Deren Spanne reichte von 0,09 bis 10,98 Cent/kWh, einige Bieter haben also unwirtschaftliche Gebote abgegeben, um auf jeden Fall den Zuschlag zum Einheitspreis zu bekommen. Künftig will die Regierung unter anderem wegen dieser Möglichkeit das sogenannte „pay-as-bid“-Verfahren anwenden, bei dem individuelle Zuschläge in Höhe des tatsächlichen Gebots vergeben werden.

43 Gebote erhielten in der dritten Runde einen Zuschlag, wie die Netzagentur bereits im Dezember mitteilte. Auf die ausgeschriebenen 200 Megawatt (MW) Leistung – bei der kommenden Runde im April sind es dann nur noch 125 MW – hatten sich laut der Behörde 127 Bieter mit insgesamt 562 MW beworben. Zu den erfolgreichen Teilnehmern zählen auch zwei Energiegenossenschaften, drei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und drei Privatpersonen. Somit waren erstmals auch einige Gebote von kleineren Akteuren und Bürgerprojekten erfolgreich. Bei den vorherigen beiden Ausschreibungsrunden war die Akteursvielfalt stark eingebrochen.

Ausschreibungen flächendeckend ab 2017

Die Bundesregierung plant, Ausschreibungen ab 2017 nicht nur für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über einem MW, sondern auch für Windkraftanlagen anzuwenden. Die Vergütung nach festen Sätzen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz bislang gilt, soll wegfallen. Experten befürchten, dass damit der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter ausgebremst wird. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass viele Projekte in einem Ausschreibungssystem letztlich nicht gebaut werden, die Kosten letztlich steigen und weniger Akteure am Markt vertreten sind. Zumindest Ersteres befürchtet offenbar auch die durchführende Bundesnetzagentur. Präsident Jochen Homann fügte bei der Vorstellung des Zuschlagwerts von acht Cent hinzu: „Wir werden genau beobachten, ob die Anlagen zu diesem Förderniveau auch tatsächlich gebaut werden.“

Clemens Weiß – energiezukunft.eu

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