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Öko-Institut-Studie

Sektorkopplung kein Kostentreiber

Michael Hahn, 28.06.19
Der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien in Wohngebäuden muss den Geldbeutel von Verbrauchern nicht zusätzlich belasten, das zeigt eine neue Studie. Es braucht dafür allerdings effiziente Gebäude. Die Bundesregierung kommt bei der nötigen Gesetzgebung jedoch nicht vorwärts.

Die Sektorkopplung im Gebäudebereich muss sich nicht negativ auf die Energiekosten von Haushalten auswirken, das ist das Ergebnis einer Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).

„Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen in vielen Bereichen fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dabei spielt der Gebäudesektor eine zentrale Rolle. Der Einsatz von sauberem Strom im Wärmebereich kann ein Teil der Lösung sein“, teilen Öko-Institut und VZBV zum Hintergrund mit. Laut Deutscher Umwelthilfe haben Gebäude einen Anteil von 35 Prozent am Endenergieverbrauch und sind für knapp 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Für das Papier hat das Öko-Institut durchgerechnet, wie sich die Energiepreise bis zum Jahr 2030 für fünf verschiedene Zusammensetzungen von Haushalten entwickeln könnten. Dazu zählen Paare ohne Kinder mit hohem Einkommen, Paare mit mindestens einem Kind und mittlerem Einkommen, Alleinerziehende, Rentner-und Pensionäre mit niedrigem Einkommen sowie der deutsche Durchschnittshaushalt. Dieser soll alle Privathaushalte in Deutschland repräsentieren.

Grundlage der Berechnungen waren bestehende Klimaschutzszenarien für den Gebäudesektor wie die Energieeffizienzstrategie Gebäude der Bundesregierung aus 2015, wonach für alle Haushalte der Endenergiebedarf für Raumwärme und Warmwasser zwischen 2017 und 2030 um rund 16 Prozent sinkt.

Hoher Energiestandard nötig

Die Sektorkopplung könne dann kostenneutral umgesetzt werden, „wenn die Wärmeversorgung der Gebäude über elektrische Wärmepumpen erfolgt, der Strom also effizient in Wärme umgewandelt wird“, schreiben Öko-Institut und VZBV. „Gleichzeitig müssen die Wohngebäude einen hohen Energiestandard aufweisen, also energetisch saniert sein.“ Denn: „ Das Gutachten zeigt, dass die Sektorkopplung nur in energieeffizienten Gebäuden in etwa kostenneutral umgesetzt werden kann.“ Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung müssten deshalb deutlich verbessert werden.

Das Problem: die Bundesregierung kommt bei der nötigen Gesetzgebung für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich nicht vorwärts. Die derzeitige Sanierungsrate des Gebäudebestands gilt mit 0,8 Prozent als viel zu niedrig. Ein Ende Mai von den Bundesministerien für Wirtschaft und Bauen vorgelegter Referentenentwurf für das schon mehrmals verzögerte Gebäudeenergiegesetz (GEG) stieß abermals auf heftige Kritik.

Die Bundesregierung verpasse „eine große Möglichkeit, um die eigenen Klimaziele im Gebäudesektor – einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in 2050 – entscheidend voranzutreiben“, teilte etwa der Bundesverband Erneuerbare Energie mit. „Da auf eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäuden sowie bei der Nutzungspflicht erneuerbarer Wärme verzichtet wird, wird das GEG in dieser Form den Anforderungen einer erfolgreichen Wärmewende nicht gerecht.“

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