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Brennelementesteuer

Energiekonzerne scheitern vor Europäischem Gerichtshof

Jürgen Heup, 04.06.15
Die so genannte Brennelementesteuer ist europarechtskonform. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies eine Klage deutscher AKW-Betreiber zurück, die juristisch gegen das 2011 eingeführte Kernbrennstoffsteuergesetz vorgehen. Es ist eine Schlappe für die Energiekonzerne, aber längst nicht das letzte Urteil im Milliardengerangel um die Atomenergie.

Die Energiekonzerne kostet es Milliarden, dem Finanzministerium brachte es 2014 den ersten Haushalt ohne Schulden seit Ende der 60er Jahre. Die Rede ist vom Kernbrennstoffsteuergesetz. Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass es „Unionsrecht nicht entgegenstehe“.

Seit Anfang 2011 müssen deutsche Energiekonzerne für jedes Gramm Kernbrennstoff 145 Euro Steuern an den Staat zahlen. Die Brennelementesteuer wurde noch vor der Katastrophe von Fukushima eingeführt. Sie gilt als Gegenleistung der Energiekonzerne für die damals von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Ursprünglich sollte die Abgabe dem Staat jährlich 2,3 Milliarden Euro einbringen. Doch mit der Entscheidung zum endgültigen Atomausstieg und der Reduzierung des Atomstroms verringerte sich der Steuerfluss. Eon soll seitdem knapp über zwei Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt haben, RWE und EnBW je über eine Milliarde.

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Dennoch begannen die Energieversorger gegen die umstrittene Abgabe zu klagen. Auf dem Weg durch die Instanzen fielen die Urteile dazu sehr unterschiedlich aus. Während das Finanzgericht Freiburg die Steuer als verfassungsgemäß einstufte, schürten die Urteile der Finanzgerichte Hamburg und München die Hoffnungen von Eon, RWE und EnBW auf Milliardenrückzahlungen. Mit dem Urteil aus Luxemburg scheinen diese nun zu zerplatzen. Allerdings wird das Verfahren neben dem EuGH auch noch beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Mit einem Urteil aus Karlsruhe wird zum Jahresende gerechnet.

Drohpotenzial von mehr als 17 Milliarden Euro

Doch die Klage gegen die Brennelementesteuer ist längst nicht der einzige Pfeil, den die Energieversorger zur Verteidigung ihrer Atomkraft-Investitionen im Köcher haben. Insgesamt hätten die Konzerne ein „Klage-Drohpotenzial in Höhe über 17 Milliarden Euro“ aufgebaut, schreibt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Allein die Verfassungsbeschwerde von Eon, RWE und Vattenfall gegen den Atomausstieg könnte den Energieversorgern laut BUND etwa zehn Milliarden Euro Schadenersatz bescheren, falls die Verfassungsrichter ihnen Recht geben.

Bei den Klagen gegen das nach Fukushima verhängte dreimonatige Atomkraft-Moratorium geht es im Vergleich dazu um geringe Summen. Eon beansprucht für den Ausfall 380 Millionen, RWE 235 Millionen Euro. Vattenfalls Klage vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington fällt da wiederum weit höher aus. Wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel fordert der schwedische Konzern 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. Das geht auch aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen vom Oktober 2014 hervor, die auf mehreren Seiten die laufenden Klagen der Atomkraftbetreiber auflistet.

 

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