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Netzentgelte

Sinkende Stromkosten in Sicht

Katja Dombrowski, 10.07.19
Der Bundesgerichtshof hat die niedrigere Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber bestätigt. Verbraucherschützer und Energieversorger begrüßen das Urteil, die Energiewirtschaft sieht dadurch den Netzausbau in Gefahr.

Der größte Posten auf der Stromrechnung ist nicht etwa die oft als Preistreiber gescholtene EEG-Umlage – vielmehr sind es die sogenannten Netznutzungsentgelte. Die Netzbetreiber erheben diese Gebühr bei den Stromlieferanten und reichen sie an ihre Kunden – Gewerbe und Privathaushalte – weiter. Im Durchschnitt machen sie in Deutschland rund ein Viertel des Strompreises aus. Nach einem Gerichtsurteil vom 9. Juli sinken diese Entgelte nun. Für den einzelnen Privatkunden wird sich das nur mit ein paar Euro pro Jahr bemerkbar machen, insgesamt kommen aber laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) innerhalb der fünfjährigen Regulierungsperiode bis zu zwei Milliarden Euro zusammen.

Die Preissenkung ergibt sich, weil die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Kontrollbehörde aufgrund der derzeit sehr geringen Renditen am Kapitalmarkt die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber abgesenkt hat, und zwar von 9,05 auf 6,91 Prozent für Neuanlagen und von 7,14 auf 5,12 Prozent für Altanlagen. Für Stromnetze gilt das für die Jahre 2019 bis 2023, für Gasnetze von 2018 bis 2022. Die Netzbetreiber hatten gegen diese Festsetzung geklagt und zunächst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof hat die Haltung der BNetzA jetzt allerdings für rechtskonform erklärt. Anders als das OLG betrachten die Richter die angewendete Methode zur Bestimmung der Zinssätze unter den derzeitigen Besonderheiten des Markts für geeignet und betonen, dass der BNetzA ein „Beurteilungsspielraum zusteht“.

„Sieg der Verbraucher über die Netzlobby“

Verbraucherschützer, Energieversorger und die DUH begrüßen die Entscheidung als willkommene Entlastung der Verbraucher. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärt dazu: „Seit langem ist es Stromkunden nicht vermittelbar, dass die Verzinsung für den Bau von Stromleitungen deutlich höher als die Rendite privaten Gelds ist.“ Der Ökostromanbieter Lichtblick bezeichnet das Urteil als „Sieg der Verbraucher über die Netzlobby“. „Das ist ein erster Schritt gegen staatlich garantierte Traumrenditen für Konzerne und Stadtwerke“, so Lichtblick-Vorstand Gero Lücking.

Dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBE) sind auch die neuen Zinssätze noch zu hoch: Sie halten eine Absenkung um rund zwei Prozent für angemessen. In einer gemeinsamen Stellungnahme beider Verbände erklärt BNE-Geschäftsführer Robert Busch: „Wegen der unzureichenden Entflechtung von Netzbetreibern und wettbewerblichen Bereichen ist eine scharfe Begrenzung der Zinssätze durch die Bundesnetzagentur notwendig.“ Andernfalls könnten Energieversorger, die auch Netze betreiben, ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche mit Gewinnen aus dem Netzbetrieb quersubventionieren und so andere Unternehmen aus dem Markt drängen.

Die DUH weist darauf hin, dass durch die sinkenden Netznutzungsentgelte der geplante massive Ausbau der Stromnetze für die Bürger weniger zu Buche schlagen wird als bisher. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht den Zubau von Übertragungs- und Verteilnetzen durch das Urteil jedoch in Gefahr. Die Eigenkapitalzinssätze drohten „nach der Logik der Bundesnetzagentur bei ihrer Berechnung“ in der nächsten Regulierungsperiode weiter abzusinken, und „dies würde es den Netzbetreibern erheblich erschweren, Kapitalgeber zu finden“. Um Investoren dazu zu bewegen, weiterhin in Netze zu investieren, müssten die Rahmenbedingungen dafür kapitalmarktgerecht bleiben. Das sieht der BDEW mit den neuen Zinssätzen nicht als gegeben an.

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