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Windenergie

Richter bestätigen Ausbau-Stopp

Margit Hildebrandt, 03.03.20
Das Moratorium für Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein wurde für verfassungsgemäß erklärt. Neue Anlagen bleiben damit auch weiterhin unzulässig.

Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt, dass bis Ende 2020 in ganz Schleswig-Holstein keine neuen Windenergieanlagen aufgestellt werden dürfen. Am 26. Februar wurde die im schleswig-holsteinischen Landesplanungsgesetz festgelegte Verlängerung des Moratoriums für Windmühlen für verfassungsmäßig erklärt, es bestünden keine Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes. Allerdings sind Ausnahmegenehmigungen möglich, die auch bereits zu Hunderten erteilt wurden. Das vorläufige Verbot für den Bau neuer Anlagen gilt bereits seit 2015 und wurde seitdem schon mehrmals verlängert. Laut Oberverwaltungsgericht hatte eine private Betreiberin von Windkraftanlagen dagegen geklagt und war 2017 gescheitert.

Das Gericht lehnte den Einspruch nun auch im Berufungsverfahren ab, auch eine Revision und Vorlage der Klage am Landes- oder Bundesverfassungsgericht ließ es nicht zu. Kritiker der Moratorium-Regelung sehen die Grundrechte auf Berufsfreiheit und Baufreiheit der Betreiber von Windenergieanlagen eingeschränkt. Die Windbranche im nördlichsten Bundesland stellt die anhaltende Planungsunsicherheit nach eigener Aussage vor ernsthafte Probleme, neben Arbeitsplätzen seien auch die Klimaziele des Landes für 2025 gefährdet. „Insgesamt stehen ein Gigawatt installierter Leistung in der Pipeline. In Hinsicht auf die Wertschöpfung, die uns in Schleswig-Holstein dadurch entgeht, können wir uns einen Verzug eigentlich gar nicht mehr leisten“, sagt Horst Leithoff, Vorsitzender des BWE-Landesverbands Schleswig-Holstein. Er fordert, „dass die über 280 erwiesenermaßen unkritischen Flächen in Schleswig-Holstein zügig mit einer Ausnahme freigegeben werden, schon vor dem Inkrafttreten des irgendwann kommenden endgültigen Regionalplans“.

Im letzten Jahr seien nur elf Windräder ans Stromnetz angeschlossen worden. Dabei besagt eine am Tag vor dem Gerichtsurteil in Kiel vom Bundesverband Windenergie vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamts, dass die Windenergie in Schleswig-Holstein ein Jobmotor sei. Demnach sorgten 2018 Bau und Betrieb von Windrädern für knapp 12.000 Arbeitsplätze. Zudem flossen dem Land und den Kommunen fast 46 Millionen Euro an Steuern zu, davon etwa 32 Millionen Euro aus dem Betrieb der Anlagen und über 13 Millionen Euro aus Investitionen in neue Windräder. Der deutschlandweite Einbruch des Windkraft-Ausbaus im letzten Jahr hat sich in Schleswig-Holstein mit 94,5 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Zubau der vergangenen fünf Jahre am stärksten bemerkbar gemacht.

 

Kommentare (1)

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  • 04.04.20 - 12:29, Ernst Orthmann

    Wenn es den OLG-Richtern nicht so egal wäre, wie das Moratorium das Land, die Leute, die Natur, dem Klima und der Wirtschaft schadet, wären sie nicht zu diesem schwachsinningen Urteil gekommen. Sie hätten sofort entschieden, das Moratorium für ungültig zu erklären, da es keine Gesetzgebungskompetenz gibt, dem Land dauerhaft zu schaden.

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