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EEG-NOVELLE 2020

Wie Branchenvertreter die Sechs-Stunden-Regel bewerten

Sind die Preise an der Strombörse sechs Stunden oder länger negativ, entfällt in dieser Zeit die EEG-Vergütung für größere Erneuerbaren-Anlagen. Lesen Sie hier, wie Akteure aus der Windbranche die Regelung bewerten.

Durch die sogenannte Sechs-Stunden-Regel sinkt die EEG-Förderung auf null, wenn der Strom in einem Zeitraum produziert wird, in dem die Preise an der Strombörse sechs oder mehr Stunden in Folge negativ sind. Vor dem Hintergrund der anstehenden EEG-Novelle haben wir einige Windenergie-Unternehmen nach ihrer Einschätzung der Sechs-Stunden-Regel gefragt:

 

 

Foto: Ernst Wrba Wiesbaden

Alexander Koffka, Abo Wind

Es ist absurd, etwas zu fördern, das nicht gebraucht wird. Für Butter- und Milchberge hat Europa viel Geld verschleudert. Verständlich, dass Politiker aus Fehlern der Vergangenheit lernen wollen. Doch Strom aus erneuerbaren Energien hat mit Milch wenig gemein. Während diese tatsächlich im Überfluss produziert wurde, haben wir von jenem noch längst nicht genug. Wir müssen den Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken sogar deutlich verstärken, damit der Ausstieg aus Kohle und Atom gelingt.

In dieser Konstellation ist es kontraproduktiv, die Vergütung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise auszusetzen. Es sieht nur so aus, als würde das Geld sparen. Im Gegenteil: Der Vergütungsverzicht verteuert den Strom.

Um das zu erklären, muss man ein bisschen ausholen: Der Betrieb von Wind- und Solarkraftwerken ist günstig, da sie nicht mit teuren Rohstoffen gefüttert werden. Anders als Kohle, Gas und Uran werden Wind und Sonne nicht in Rechnung gestellt. Kosten entstehen während des Betriebs im Wesentlichen nur für Pachten, Reparaturen und Versicherungen. Vergleichsweise hohe Investitionen erfordern Wind- und Solarkraftwerke dagegen bei ihrer Errichtung. Je günstiger diese Anfangsinvestition finanziert werden kann, umso preiswerter ist letztlich der Strom aus erneuerbaren Energien.

Genau hier richtet die Sechs-Stunden-Regel Schaden an (wie jeder andere Mechanismus, der die Vergütung in Zeiten negativer Strompreise einschränkt): Kein Investor und keine finanzierende Bank kann sicher sagen, wie sich die Strompreise in den nächsten Jahrzehnten entwickeln werden. Keiner weiß, wie stark sich Phasen negativer Preise häufen werden. Vermutlich werden sich die Verhältnisse der vergangenen Monate nicht so bald wiederholen. Schließlich kommt es nicht alle Tage vor, dass eine Pandemie die Stromnachfrage drückt und zugleich viel Sonne und Wind die Produktion beflügeln. Aber wer kann schon wissen, wann die nächste Ausnahmesituation kommt?

Ungewissheiten sind Risiken, die Investoren und Banken als Aufschläge einpreisen. Damit erhöht die Sechs-Stunden-Regel die Investitionskosten für Wind- und Solarparks und damit die Gestehungskosten für klimafreundlichen Strom.

Politiker, die eine zukunftsfähige und preisgünstige Stromversorgung wollen, werden auf solch schädliche Regelungen verzichten. Sinnvoll sind dagegen Anreize, um Strom in Zeiten, in denen das Angebot die Nachfrage übertrifft, sinnvoll zu nutzen und damit negative Preissignale produktiv zu wenden.


 

Foto: privat

Torsten Szielasko, Gaia

Im Jahresverlauf entsteht zu gewissen Zeiten eine große Diskrepanz zwischen Nachfrage und Angebot, zu denen entweder zu wenig Strom verbraucht oder zu viel produziert wird. Diese beiden Effekte können sich im ungünstigsten Fall überlagern, etwa rund um arbeitsfreie Feiertagswochenenden wie Ostern oder Pfingsten, wenn die Maschinen in den Industriebetrieben runtergefahren sind, gleichzeitig aber bei gutem Wetter viel erneuerbarer Strom produziert wird. Tendenziell wird sich die Situation deutlich verschärfen, da auf der einen Seite die Anlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms im Laufe der letzten 20 Jahre konsequent ausgebaut, aber auf der anderen Seite konventionelle Erzeuger nicht zurückgebaut wurden.

Im letzten Jahr zeigten sich bereits geringere Erlöse von fast fünf Prozent. Dieser Wert könnte noch deutlich ansteigen, sollte das Jahr 2020 weiterhin so windreich wie bisher sein und gleichzeitig die Strom-Nachfrage durch die Wirtschaftskrise infolge der Corona-Pandemie weiter fallen oder stagnieren. Das führt zu einigen Prozent schlechteren Projektrenditen. Die Investoren werden den Effekt einpreisen wollen, sodass die Margen für Projektierer geringer werden. Einige Investoren könnten sich aufgrund der zunehmenden Unsicherheit ganz aus dem Markt zurückziehen wollen.

Diese Verluste sind technisch betrachtet unnötig, führen aber dazu, dass in der Vermarktungs- und Finanzierungsphase die Verluste im Erlös als Ertragsverluste betrachtet und somit vom prognostizierten Netto-Ertrag der Windenergieanlage abgezogen werden. Das geht zu Lasten der Wirtschaftlichkeit an Binnenland-Standorten mit geringerer Ertragsausbeute sowie von Grenzkostenprojekten, bei denen die Installations- und Betriebskosten nur knapp durch die Einnahmen gegenfinanziert sind und daher während der Betriebsdauer kaum Rendite bringen.

Um die Phasen der negativen Börsenstromtarife zu verringern, wäre es sinnvoll, den Abbau konventioneller Stromerzeuger konsequent zu beschleunigen und gleichzeitig einen Fördermechanismus für Speichertechnologien zu etablieren. Unter dem Überbegriff „Speicher“ versammeln sich viele technologische Varianten, mit denen sich eine Grundlastfähigkeit der durch schwankende Produktion gekennzeichneten Erneuerbaren fördern und der Output bedarfs-, und demnach verbrauchsoptimierter gestalten ließe. Hierzu müssen möglichst alle wirtschaftlichen Speicher als auch Power-to-X-Techniken (PtX) zum Einsatz kommen.

Es gäbe hier mehrere Möglichkeiten:

 1. Die direkte Förderung der Konvertierungs-Technologien zur Umwandlung und Speicherung erneuerbaren Stroms: Wärme-oder Kälteerzeugung, Gasherstellung, Vehicle-to-Grid (V2G, gesteuertes Laden von E-Autos), Wasserpumpen (Wasserwerke), Lastmanagement (Alu- und Stahlwerke)

2. Die indirekte Förderung über einen konsequent durchgesetzten CO2-Preis

3. Zuschüsse für den Bau oder Betrieb von Speichern und PtX-Technologien

4. Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Verknüpfung dieser Erneuerbaren-Erzeugung und Konvertierungs-Technologien (wird heute schon eingesetzt, etwa von Tesla oder den Fraunhofer-Instituten)

5. Änderung des Strommarktdesigns, damit die vorgenannten Maßnahmen auskömmlich sowohl für die Betreiber als auch die Versorgungssicherheit sind und als Preis für den Verbraucher eingesetzt werden können

6. Erstellung eines „Masterplans Energiewende“ zur Verzahnung des Strommarkts und der PtX-Märkte


 

Foto: Kathrin Koschitzki

Goran Bašić, Umweltbank

Wir als Umweltbank sehen die Sechs-Stunden-Regel als ambivalent an. Für Betreibergesellschaften, die ja unsere Kunden sind, ist die Sechs-Stunden-Regel eher negativ zu beurteilen, da gerade bei vermehrten Phasen von negativen Strompreisen die Wirtschaftlichkeit eines Projektes beeinträchtigt wird. Die Auswirkungen hängen aber auch stark von den zukünftigen Entwicklungen ab. Hier bewerten Energiemarktexperten mögliche Entwicklungen sehr unterschiedlich: Die einen gehen davon aus, dass es in den nächsten 30 Jahren keine nennenswerten Ausfälle durch die Regel geben wird. Andere hingegen sagen spürbare Mindereinnahmen bis 2050 voraus.

Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts ist für uns als Bank eine relevante Größe. Daher berücksichtigen wir die Auswirkungen der Regel bei der Kalkulation von Projekten, das heißt bei der Ermittlung der Kredithöhe. Eine zusätzliche Ansparung von Rücklagen ist aktuell nicht vorgesehen. Wir beobachten aber die weitere Entwicklung an den Strombörsen.

Als nachhaltige Bank, die sich der Finanzierung der Energiewende verschrieben hat, sehen wir die Sechs-Stunden-Regel aber auch positiv. Denn sie kann ein Anreiz dafür sein, Speichertechnologien und neue Geschäftsmodelle voranzutreiben, die ein Überangebot an Strom vermeiden und andere Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen.


 

 

Foto: Roland Horn

Jörg Müller, Enertrag

Die Bundesnetzagentur hat 2019 nachgerechnet: Demnach waren die fossilen Energieträger Kernenergie, Braun- und Steinkohle sowie Erdgas mit 71 bis 86 Prozent der „preisunelastischen Erzeugungsleistung“ die Hauptverursacher von negativen Strompreisen. Ja – wer auch sonst? Kein Windkraft- oder Solaranlagenbetreiber würde jemals Geld dafür bezahlen, weiter einzuspeisen, denn er kann ja schlicht sekundengenau abregeln. Die Sechs-Stunden-Regel sorgt nur dafür, dass Windkraft und Solarstrom heruntergefahren werden, damit die fossilen Erzeuger weiter im System bleiben.

Laut Berechnungen von Energy Brainpool (November 2017) entsteht den Betreibern erneuerbarer Energieanlagen allein durch die Sechs-Stunden-Regel ein Verlust von 54.000 Euro pro installiertem Megawatt über 20 Jahre. Diese Regelung verteuert nur die Energiewende.

Klimapolitisch und volkswirtschaftlich ist das schädlich. Es ist als ob man mit dem EEG Gas gibt und mit der Sechs-Stunden-Regel auf der Bremse steht und sich wundert, warum die Bremse glüht und das Fahrzeug steht. Die Sechs-Stunden-Regel ist im Zuge der anstehenden EEG-Änderungen abzuschaffen.

Um diese Bremse zu verstehen, muss man sich die derzeit wirkenden Anreize vor Augen führen: Derzeit hat ein Anlagenbetreiber aufgrund der Sechs-Stunden-Regel die Wahl zwischen „keine Marktprämienerlöse erzielen“ oder „Abregelung mit finanzieller Entschädigung“. Logischerweise wählen alle die zweite Alternative – und vernichten CO2-freie Energie auf Kosten der Allgemeinheit.

Viel sinnvoller wäre ein Anreiz für einen nutzbringenden Einsatz dieser Energiemengen. Da kein zeitgleicher Strombedarf existiert, müssten die Energiemengen logischerweise eingespeichert werden zwecks späterer Nutzung. Manche nennen dies auch Power-to-X oder zuschaltbare Lasten. Und so kann der erneuerbare Strom dann wirklich genutzt werden – als Warmwasser zur Heizung oder in Form von Wasserstoff als Energieträger für Mobilität und Industrie. Und genau das ist auch die Lösung für die Dekarbonisierung dieser Sektoren.

Für bereits bestehende Anlagen muss es also möglich, oder besser verpflichtend sein, die bisher abgeregelten Strommengen über Speicher nutzbar zu machen. So würden auch die Einwohner der Standortgemeinden von preiswerten Wärmelösungen wie im Brandenburgischen Energiedorf Nechlin profitieren – was die Akzeptanz wohl kaum senken dürfte. Auch attraktive Angebote für lokale erneuerbare Mobilität können entstehen. All dies wäre allemal besser, als Energie zu Lasten der Allgemeinheit ungenutzt zu lassen.

Für Neuanlagen dagegen ist eine klare Regelung erforderlich, die den Betreiber verpflichtet, die gesamte erzeugte Energie zu nutzen. Welche „Power-to-X“ er dabei wählt, sollte ihm überlassen bleiben. Hier ist ein Wettbewerb der Lösungen gefragt. So wird es dann mit dem Verschwinden von Kernkraft und Kohlestrom keine negativen Strompreise mehr geben – und auch keine teuer bezahlten Abregelungen. Dafür aber wird es viele Menschen geben, welche Windkraft und Solarenergie unterstützen, weil sie ihnen billige Energie zum Heizen und Fortbewegen liefert.

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