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Windenergie

Polen plant radikale Eingriffe

Andrzej Ancygier, 10.05.16
Als das polnische Parlament vor einem Jahr die Einführung von Einspeisetarifen für Anlagen bis zu zehn Kilowatt (kW) Leistung beschloss, geschah das vor allem mit den Stimmen der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS). Nach ihrem Wahlsieg haben es sich die Rechtskonservativen inzwischen anders überlegt.

Kurz vor Weihnachten wurde das Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, und damit auch der Einspeisetarife für Kleinanlagen, bis Juli verschoben. Anfang März schlug Andrzej Piotrowski aus dem Energieministerium dann deutliche Änderungen vor. Demnach sollen die Besitzer von Anlagen bis zehn kW ihren Strom nur selbst verbrauchen dürfen. Für jede Kilowattstunde, die sie einspeisen, sollen sie 0,7 Kilowattstunden kostenlos aus dem Netz entnehmen.

Noch größere Änderungen erwarten die Investoren in Windenergieanlagen. Im Parlament wird gerade ein Gesetzentwurf nach bayerischem Vorbild diskutiert, der eine Mindestentfernung zwischen neuen Windrädern und den nächsten Gebäuden oder Naturschutzgebieten von mindestens dem Zehnfachen der Anlagenhöhe vorschreibt.

Betreibern droht sogar Gefängnis

Betrieben werden dürften Windkraftanlagen demnach nur mit einer technischen Betriebserlaubnis, die alle zwei Jahre und nach jeder Reparatur oder Modernisierung neu beantragt werden müsste – zu einem Preis von ungefähr einem Prozent des Investitionswerts. Sollte ein Betreiber diese Voraussetzung nicht erfüllen, droht ihm eine Gefängnisstrafe. Zusätzliche Kosten kommen auf Investoren auch aufgrund der Neudefinition von Windenergieanlagen zu. Nach dem Gesetz gilt die ganze Anlage und nicht wie bislang nur der Turm und das Fundament als Gebäude. Dadurch erhöht sich die Höhe der Immobiliensteuer um das Vierfache.

 

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