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Interview

„Energiewende-Projekte würden finanziell bestraft, Atomprojekte wären im Vorteil“

Foto: EREF

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Interview: Jörg-Rainer Zimmermann, 11.03.22
… kritisiert Juristin Dörte Fouquet die Pläne der EU, Kernenergie und fossiles Gas als klimaneutral einzustufen. Zudem würden Wind- und Solarparks nur noch dann als nachhaltig gelten, wenn sie von großen, börsennotierten Konzernen gebaut werden. Aus Sicht der Energie- und Umweltrechtlerin könnte die EU-Kommission das Problem jedoch schnell entschärfen.

neue energie: Die EU-Kommission steht in der Kritik, weil sie Investitionen in Erdgas und Atomenergie für nachhaltig erklären möchte. Doch es gibt offenbar ein weiteres Problem, das Erneuerbaren-Projekte von kleineren und mittelständischen Akteuren betrifft. Um was genau geht es?

Dörte Fouquet: Die Kommission in Brüssel möchte erreichen, dass in Vorhaben investiert wird, die dabei helfen, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Dazu wurden zwei Wege eingeschlagen. Zum einen geht es, wie von Ihnen angesprochen, um die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft in die grüne Taxonomie. Das soll mittels eines sogenannten Delegierten Rechtsakts [Delegated Regulation, Anmerk. d. Redaktion] geschehen, der in finaler Fassung gerade erst an die EU-Parlamentarier verschickt wurde. Zum anderen gilt seit Beginn des Jahres die neue Regel, dass ein bestimmter Anteil der von Banken ausgegebenen Kredite an grüne, nachhaltige Projekte gehen soll. Im Fachjargon geht es also darum, die Green Asset Ratio anzuheben. Sollte die Taxonomie nun aber in der vorliegenden Form vom EU-Parlament angenommen werden, würde es Banken für die Berechnung dieses Anteils nichts mehr bringen, Geld an mittelständische Projektträger zu vergeben.

ne: Bitte erläutern Sie das genauer.

Fouquet: Das Ganze geht auf die EU-Richtlinie 2013/34 zurück. Dort wird aufgeführt, welche Bilanzpflichten Konzerne erfüllen müssen. Darauf bezieht sich die Taxonomie-Verordnung, die seit 2020 in Kraft ist. Der betreffende Artikel 8 führt dort aber keine weiteren Details auf. Die finden sich vielmehr in der EU-Verordnung 2021/2178, wonach Projekte nur dann als nachhaltig bewertet werden können, wenn die kreditnehmenden Unternehmen über 500 Mitarbeiter haben und an der Börse notiert sind oder Anleihen ausgeben. Im EU-Text heißt es konkret, sie müssten kapitalmarktorientiert arbeiten.

ne: Was geschieht genau, wenn die Kriterien nicht erfüllt werden?

Fouquet: Das Nachhaltigkeits-Label könnte zum Beispiel der Europäischen Zentralbank als Entscheidungshilfe dienen, zu welchen Konditionen sie den jeweiligen Banken Finanzmittel zur Verfügung stellt. Darüber hinaus könnten die Regierungen der EU-Länder wie auch die EU-Kommission diese Kriterien für die Verteilung ihrer Etats heranziehen.

ne: Damit wären viele Erneuerbaren-Projekte bei der Finanzierung stark benachteiligt ...

Fouquet: Es entsteht zumindest eine Schieflage. Große Nuklearinvestitionen bekommen das grüne Taxonomielabel. Wenn aber Volksbanken und Sparkassen, die Kundengelder verwalten und nicht kapitalmarktfinanziert sind, Geld für Erneuerbaren-Projekte ausreichen, können die zwar als grüne Finanzierungen vermarktet werden. Doch sie sind eben nicht „taxonomiefähig“. Auch arbeiten sehr viele in diesem Sektor tätige Unternehmen nicht kapitalmarktorientiert. Es geht oft um GmbHs oder Energie-Genossenschaften. Und bei Letzteren stagniert die Zahl in Deutschland ohnehin schon seit geraumer Zeit. Betroffen wären aber auch große und kleine Stadtwerke.*

ne: Was zur Folge hätte, dass es Kommunen schwerer hätten, eigene, ambitionierte Klimaschutzziele zu erreichen ...

Fouquet: Und auf der anderen Seite entstünde das Problem, dass die vielen regional tätigen Banken, die in der Vergangenheit Know-how bei der Finanzierung von Wind- und Solarparks aufgebaut haben, über ein Portfolio verfügen, das künftig so eingestuft wird, als ginge es um x-beliebige gewerbliche Aktivitäten. Die grünen Energiewende-Projekte wären wertlos, wenn es um die geforderte Nachhaltigkeits-Quote geht. Großbanken, die zum Beispiel Geld in ein Atomenergie-Projekt in Frankreich stecken, wären dagegen im Vorteil.

ne: Das klingt nicht so, als könne das alles im Sinne des „Green Deals“ der EU sein

Fouquet: Der Delegierte Rechtsakt zur Klimaneutralität von Atomenergie und fossilem Erdgas ist noch nicht unter Dach und Fach. Deshalb muss den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere der neuen deutschen Bundesregierung, noch mal ganz deutlich gemacht werden, dass an dieser Stelle gegen den Grundgedanken des Green Deals verstoßen wird. Zumal immer betont wurde, dass der Bürger dabei im Mittelpunkt stehen soll. Bürgerenergie würde aber benachteiligt. Denn die Banken refinanzieren sich wie gesagt am Kapitalmarkt. Es könnte also sein, dass es für sie teurer wäre, einen regionalen Windpark zu finanzieren als eine Gasturbine.

ne: Es stellt sich die Frage, warum die Kommission diese Regelung will ...

Fouquet: Die EU-Kommission hat dazu erklärt, dass sie den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen überschaubar halten wollte. Das macht in Zeiten niedriger Kreditzinsen auch Sinn. Wenn wir jetzt aber auf eine Rezession zusteuern und die Zinsen steigen, werden mit dieser Regel Investitionen in viele nachhaltige Projekte nicht mehr unterstützt, sondern im Gegenteil, sie werden finanziell bestraft. Die Kommission hat zwar angemerkt, dass Kapitalmarktorientierung und Unternehmensgröße ab 2025 nicht mehr als Kriterien gelten sollen. Ich bin aber der Meinung, dass so schnell wie möglich alle verfügbaren Mittel in den Ausbau von erneuerbaren Energien gesteckt werden sollten. Und eben nicht in Gas- oder Atomprojekte, an denen vielleicht sogar russische Konzerne Beteiligungen halten.

ne: Sie spielen auf den französischen Turbinenhersteller GEAST an?

Fouquet: Richtig. GEAST gehörte dem US-Konzern GE und wurde kürzlich vom französischen Staatsunternehmen EDF erworben. Laut einer Berichterstattung der Zeitung Le Figaro plant Frankreich, einen 20-prozentigen Anteil an GEAST an den russischen Atomkonzern Rosatom abzutreten. Dieses Unternehmen wurde von den derzeit geltenden Sanktionen ausgenommen, auf Wunsch von Frankreich. Das klingt für mich widersprüchlich, denn die Zertifizierung von Nord Stream 2 wurde von der deutschen Regierung ja auf Eis gelegt. Rosatom plant zudem in mehreren Ländern den Neubau von Reaktoren. Aufgrund der hohen Realisierungskosten ist meist eine Vielzahl von Geldgebern beteiligt. Sollten europäische Finanzinstitute mit von der Partie sein, könnte das ihre Green Asset Ratio verbessern.

ne: Was sollte die EU-Kommission nun tun?

Fouquet: Das Eleganteste wäre eine sofortige Mitteilung der Kommission, dass es Banken ermöglicht wird, sämtliche Erneuerbaren-Projekte in ihren Portfolios als klimaneutral und nachhaltig auszuweisen, egal wie groß die Projekte sind und welche Gesellschaftsform die Vorhabenträger für sich gewählt haben. Das ließe sich seitens der Kommission sehr leicht umsetzen. Ganz grundsätzlich ist es aber auch erforderlich, Erdgas und Kernenergie nicht als klimaneutral einzustufen, auch nicht als Übergangslösung, bis die Vollversorgung mit erneuerbaren Energien möglich ist. Diese Einordnung ist schlicht und ergreifend inhaltlich, aber auch als Signal völlig falsch.


Dörte Fouquet ist auf Europarecht und internationale Rechtsbeziehungen spezialisiert, mit Schwerpunkt im Wettbewerbs-, Infrastruktur-, Energie- und Umweltrecht. Sie ist Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held Brüssel und Direktorin der European Renewable Energies Federation (EREF).

 

*Die Antwort wurde aufgrund neuer Informationen am 6. April aktualisiert.

 

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