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Photovoltaik-Ausschreibungen

Zu bürokratisch, zu teuer, zu klein

Clemens Weiß – energiezukunft.eu, 23.01.15
Die Pläne der Bundesregierung zur Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen stoßen bei Erneuerbaren-Verbänden auf Ablehnung. Das geplante Verfahren sorge für mehr Bürokratie und höhere Kosten, kleine Unternehmen und Bürgerprojekte blieben außen vor, befürchtet der Branchen-Dachverband BEE. Auch aus den Verbänden für Wind- und Solarenergie kommt deutliche Kritik.

Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung für die Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sorgt beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) für Besorgnis. Der Entwurf erschwere es, die drei erklärten Ausschreibungsziele Kosteneffizienz, Erreichen der Ausbauziele und Wahrung der Akteursvielfalt einzuhalten, so der Verband. Die Bundesregierung plant, bereits im April mit der Pilotphase und den ersten Ausschreibungen zu beginnen. 2015 sollen 500 Megawatt (MW) Photovoltaikleistung über dieses Modell installiert werden, 2016 sollen es 400 MW und 2017 gerade einmal 300 MW sein. Der BEE kritisiert, das Auktionsvolumen sei viel zu niedrig angesetzt, um den angestrebten Solar-Zubau zu erreichen.

Zudem seien Ausschreibungen sehr kompliziert und verursachten im Verfahren zusätzliche Transaktions- und Projektkosten, die aufgeschlagen werden müssten und zu einem erhöhten Kostenrisiko führten. Durch die fortschreitende Vergütungssenkung für Solarstrom seien die Kosteneffizienzpotenziale bereits jetzt ausgeschöpft. „Photovoltaik-Strom wird schon heute für unter zehn Cent pro Kilowattstunde sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende wird nun unnötig verteuert“, sagte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk.

Kleine Unternehmen und Bürgerprojekte außen vor

Er kritisierte außerdem, dass die Pläne der Bundesregierung keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Bürgerenergieprojekte vorsehen, die bislang Treiber der Energiewende in Deutschland seien. „Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein“, so Falk. Kleine Akteure könnten sich an den Ausschreibungen nicht erfolgreich beteiligen, für sie seien die Hürden durch zusätzliche Kosten und ausufernde Bürokratie zu hoch. Falk verwies auf den Umfang des Verordnungsentwurfs von über 100 Seiten: Auf einen Paragrafen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kämen 38 im Ausschreibungsentwurf.

Der BEE drängt darauf, die Pilotphase auch als solche zu handhaben und nach ihrem Abschluss ergebnisoffen zu prüfen, ob das Ausschreibungsmodell auch für andere erneuerbare Energien eingeführt werden solle. Derzeit lässt der Zeitplan kaum Platz für solche Prüfungen. „Eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere erneuerbare Energien ist ausgeschlossen, da die einzelnen Sparten zu unterschiedlich sind“, argumentierte der BEE-Geschäftsführer.

Auch der Bundesverband WindEnergie (BWE) lehnt Ausschreibungen ab, Verbands-Vizepräsident Jan Hinrich Glahr bezeichnete sie als „falsches Instrument“. Man brauche keine Experimente auf dem Rücken von mehr als 135.000 Beschäftigten in der Branche. Zugleich nennt der BWE Voraussetzungen, unter denen der Wechsel zu Ausschreibungen „diskutabel“ sei. Unter anderem müssten die Ausbauziele erreichbar sein und die Vielfalt der Akteure erhalten bleiben, so Glahr.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bemängelt wie der BEE den geplanten Umfang der Pilot-Ausschreibungen. „Das Auktionsvolumen ist viel zu klein“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Die Energiewende sei so nicht zu schaffen. Das geplante Volumen für neue PV-Freiflächenanlagen von 1,2 Gigawatt über drei Jahre reiche nicht aus, um den von der Bundesregierung insgesamt angestrebten Photovoltaik-Zubau von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen.  Die Regierung will die Ausschreibungs-Verordnung am 28. Januar beschließen.

Clemens Weiß – energiezukunft.eu

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