Anzeige
Streit um Berliner Energieversorgung

„Wahltermin ist ein Schlag ins Gesicht“

Jürgen Heup, 20.07.13
Der Berliner Senat hat die Abstimmung für den Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung auf den 3. November festgelegt. Damit folgten die Abgeordneten einer Vorlage des Innensenators Frank Henkel (CDU). Entsprechend verwarfen sie den Vorschlag des Berliner Energietischs, die Abstimmung zeitgleich mit den Bundestagswahlen am 22. September abzuhalten.

Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass nur mit der Festlegung des Abstimmungstermins auf den 3. November die parlamentarischen Abläufe gewährleistet seien und dass das Abgeordnetenhaus nur so „sein verfassungsmäßiges Recht, einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen, in dem erforderlichen Umfang wahrnehmen“ könne.

Auch die organisatorische Vorbereitung sei bei einer Zusammenlegung der beiden Wahltermine nicht realisierbar gewesen. Sowohl die rechtzeitige Bereitstellung der Informationsbroschüre sowie die Abwicklung des Briefwahlgeschäfts – insbesondere mit Blick auf die im Ausland wohnhaften Wahlberechtigten, hätten bei einem September-Termin zu Schwierigkeiten geführt, gab der Senat bekannt.

"Machtstrategisches Kalkül"

Für den Berliner Energietisch ist der „Termin ein Schlag ins Gesicht“, wie Michael Efler, Vertrauensperson des Bürger-Bündnisses für die Rekommunalisierung der Energieversorgung sagt. „Das war machtstrategisches Kalkül.“ Durch die Entkopplung des Termins sei eine positive Abstimmung in unerreichbare Ferne gerückt.

Beim Volksentscheid müssen 25 Prozent der Wahlberechtigten für das neue Gesetz stimmen, das den Rückkauf der Stromnetze festlegen soll. Das sind 600.000 Ja-Stimmen. Ein solches Abstimmungsergebnis sei losgelöst von anderen Wahlterminen in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht erreicht worden, erklärt Efler die Schwierigkeit, die Bürger zum Gang zur Wahlurne zu motivieren. Dies wiederum wisse der Senat genau, sagt Efler und verweist auf ein Zitat Henkels zur Volksabstimmung über den Religionsunterricht im Jahr 2009. Damals habe Henkel selber eine Entkopplung des Termins als politisches Kalkül bezeichnet, als den Versuch, eine möglichst niedrige Wahlbeteiligung zu erzielen.

Das weitere Argument des Senats, dass der September-Termin zu organisatorischen Problemen führen würde, überrascht Efler. „Wir haben den Zeitplan bereits vor zwei Jahren mit dem Senat abgestimmt und immer wieder abgeglichen.“ Von zeitlichen Problemen sei da nie die Rede gewesen. „Wenn Henkel nun sagt, dass es nicht umzusetzen ist, dann ist das eine Offenbarung, dass seine Verwaltung die gesetzlich bestimmten Abläufe nicht realisieren kann“, so Efler.

Kostenwirrwarr

Auch der Bund der Steuerzahler hatte auf eine Kopplung der beiden Wahl-Termine gepocht mit Hinblick auf die zusätzlichen Kosten. Derzeit ist von über einer Millionen Euro die Rede. Frank Henkel hatte in der Boulevardzeitung „Bild“ eine andere Rechnung aufgemacht: Da die Unterlagen zum Volksentscheid sowieso separat verschickt werden müssten, würde dies dennoch 800.000 Euro kosten – statt „nur“ 200.000 weniger als ein gemeinsamer Termin.

 

 

 

 

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige