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Wind-Ausbau an Land

Regierung nimmt Länder in die Pflicht

Michael Hahn, 15.06.22
Mit verbindlichen Flächenzielen und einheitlichen Vorgaben beim Naturschutz will die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie an Land wieder beschleunigen. Sowohl Umweltschützer als auch die Erneuerbaren-Branche üben Kritik an den heute vom Kabinett beschlossenen Vorhaben.

Die Bundesregierung will beim Ausbau der Windenergie an Land mehr Tempo machen. Dafür hat das Bundeskabinett heute (15. Juni) zwei Gesetzentwürfe beschlossen: Regelungen zur „Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (Wind-an-Land-Gesetz) sowie Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Mit den Vorhaben wird sowohl das Zwei-Prozent-Flächenziel aus dem Koalitionsvertrag als auch das Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ umgesetzt. Letzteres haben das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium Anfang April vorgestellt.

„Die beiden Gesetze werden dazu führen, dass der Ausbau der Windkraft in Deutschland wieder in einem großen Umfang vorankommt“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der die Regierungspläne gemeinsam mit Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) präsentierte.

Feste Vorgaben für die Bundesländer

Bestandteil des Wind-an-Land-Gesetzes ist ein „Windflächenbedarfsgesetz“. Mit diesem lege man fest, „welches Bundesland in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt“, sagte Habeck. Das Gesamtziel für Deutschland von zwei Prozent werde regional fair aufgeteilt und die Windbedingungen ebenso wie der Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen berücksichtigt. „Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus.“

Laut Mitteilung der Bundesregierung sind aktuell bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar seien jedoch nur 0,5 Prozent. Mit dem neuen Gesetz sollen die Bundesländer nun verpflichtet werden, bis Ende 2032 einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Fläche für den Bau von Windenergieanlagen vorzusehen. Bei den Stadtstaaten sind es 0,5 Prozent. Als Zwischenziel wurde für die Flächenländer die Vorgabe von 1,4 Prozent bis Ende 2026 definiert.

Pauschale Abstandsvorgaben zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen – etwa die bayerische 10H-Regel oder der 1000-Meter-Abstand in NRW – gelten weiterhin. Die Länder müssen jedoch sicherstellen, „dass sie trotz dieser Abstandsregelungen die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie dies nicht, werden die landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht angewandt“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Ministerien.

Verfehlt ein Bundesland das Flächenziel, soll der Bau von Anlagen mittels der sogenannten Privilegierung im Außenbereich möglich sein, Projektplaner könnten dann theoretisch bauen, wo sie wollen – vorausgesetzt alle nötigen Genehmigungen liegen vor. Dies gilt so lange, bis das Flächenziel des Bundeslands erfüllt ist. Durch diese Umstellung auf eine Positivplanung werden die Planungsverfahren laut Mitteilung „vereinfacht und beschleunigt“.

Flächenhandel möglich

Bundesländern soll es zudem möglich sein, untereinander Flächenanteile mittels Staatsvertrag zu tauschen, also dass ein Land weniger und dafür ein anderes mehr Gebiete bereitstellt. Wie genau dieser Handel im Detail aussehen könnte, dazu machten die Ministerinnen und der Minister jedoch keine Angaben.

Dass die Bundesländer weiter an pauschalen Abstandsvorgaben festhalten dürfen, stößt unter anderem bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Kritik. „Für eine glaubhafte Energiewende müssen Mindestabstände grundsätzlich abgeschafft werden. Es ist wenig überzeugend, wenn erst einmal abgewartet werden soll, ob die betroffenen Bundesländer ihre Flächenziele ohnehin erreichen, um erst dann bestehende Mindestabstände zu überprüfen“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Dass Bundesländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen bis 2032 Zeit haben, das Flächenziel zu erreichen, ist außerdem absolut inakzeptabel. Wir müssen die Windenergie hier und heute ausbauen.“

Olaf Bandt von der Umweltorganisation BUND dagegen erklärte, der Gesetzesentwurf könne „ein historischer Meilenstein der Energiewende werden, indem er endlich die reale Bebauung von durchschnittlich zwei Prozent der Landfläche mit Windenergieanlagen garantiert“. Gebot der Stunde sei es, „Windenergiegebiete naturverträglich auszuwählen und konsequent auszubauen“. Das Gesetz müsste jedoch noch überarbeitet werden, „damit es keinen Wildwuchs durch Privilegierung außerhalb der Windenergiegebiete gibt“, so Bandt.

Kritik an Naturschutzplänen

Beim Naturschutz will die Bundesregierung einheitliche Standards einführen, um die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu zählt unter anderem eine Liste, die das Kollisionsrisiko der gefährdeten Brutvogelarten bewertet und die künftig bundesweit einheitlich gelten soll. Sie enthält unterschiedlich große Tabubereiche rund um Brutplätze und in einem weiteren Radius Prüfbereiche, in denen die Errichtung von Anlagen nur nach einer „Habitatpotenzialanalyse“ erlaubt sein soll. Außerhalb dieser Zonen soll der Bau ohne weitere Prüfung möglich sein – auch in Landschaftsschutzgebieten.

„Zur Erleichterung der Ausnahmeerteilung wird zunächst klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient“, schreiben die Ministerien. Und: „Das Bundesamt für Naturschutz bekommt den Auftrag, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden sollen. Zur Finanzierung dieser Programme sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.“

Bei Naturschützern und in der Erneuerbare-Energien-Branche werden die Pläne kritisch gesehen. Die Novelle des Naturschutzrechts zeige die Grenzen der Beschleunigung durch Veränderung des Artenschutzrechts auf“, sagt Olaf Bandt. „Die geplanten Veränderungen werden insgesamt nur begrenzte Wirkung für die Beschleunigung entfalten. Der wichtigste Meilenstein wird die rechtsverbindliche Einführung von Artenhilfsprogrammen sein, die jedoch noch einen konkreten Zeitplan und Fläche brauchen, auf der sie umgesetzt werden können.“

Branchenappell: Klima- und Ausbauziele in Gefahr

Hermann Albers, Präsident des Windverbands BWE, erklärte, das vorgelegte Papier werde nicht „der dringend erforderlichen Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gerecht und muss daher durch das Parlament dringend überarbeitet werden“. Andernfalls könnten die Klima- und Ausbauziele nicht erreicht werden. „Der Gesetzentwurf schafft neue Rechtsunsicherheiten und würde allein deshalb Genehmigungsprozesse verlängern“, so Albers.

Kerstin Andreae vom Energieverband BDEW bemängelte einen fehlenden klaren Bewertungsmaßstab, der im Gesetz festgelegt wird. „Wichtig für eine echte Beschleunigung ist, dass die Gesetze bei allen Beteiligten, also bei den Projektierern, aber auch in den Behörden vor Ort Klarheit schaffen, wo eine Windenergieanlage ohne Auswirkungen auf Vögel errichtet werden kann und wo nicht.“ Das Gesetz müsse an der Stelle dringend nachgebessert werden.

Für ein Umdenken beim Artenschutz sprach sich Ingbert Liebing vom Verband der kommunalen Unternehmen aus. „Es muss dabei um ein sinnvolles Miteinander gehen und nicht um ein Verhindern, das nur alles lähmt und mit dem wir uns keinen Schritt weiterbewegen. Konkret bedeutet dies: In der Gesetzeslogik und -methodik sollte die Population einer Art und nicht das einzelne Exemplar im Mittelpunkt stehen“, kommentierte Liebing. Dies entspreche auch aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission.

BWE, BDEW und VKU haben deshalb gemeinsam mit den Organisationen BNE, VDMA Power Systems und BEE einen Appell an die Bunderegierung gerichtet mit zehn Forderungen für die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, um die Klimaschutzziele und den Ausbau der Windenergie an Land zu erreichen. „Erfolgen diese nicht, könnten bisher genehmigungsfähige Projekte abgelehnt, Genehmigungsverfahren verzögert und unsachgemäße Auflagen erteilt werden“, warnen die Organisationen.

Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck sollen die Gesetze noch im Sommer verabschiedet werden.

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