Anzeige
Ausschreibungen

Plötzlich fehlen die Bieter

Tim Altegör, 22.10.18
Erstmals seit dem Systemwechsel im letzten Jahr bleibt eine Windkraft-Auktion deutlich unterzeichnet. Ein Knackpunkt ist offenbar, dass genehmigte Projekte fehlen. Die Pläne zweier Bundesländer könnten dafür sorgen, dass sich die Lage weiter verschärft.

Nachdem im vergangenen Jahr bei den Auktionsterminen für Windkraftprojekte viele Bieter leer ausgingen, ereignete sich bei der aktuellen Runde erstmals das genaue Gegenteil: 670 Megawatt (MW) hatte die Bundesnetzagentur zum 1. Oktober ausgeschrieben, konnte am Ende jedoch nur 363 MW vergeben. Am 19. Oktober teilte Behörden-Chef Jochen Homann mit, dass die Auktion derart unterzeichnet war, „trotz einer theoretisch ausreichenden Zahl an Genehmigungen“. Demnach verzeichnete die Agentur genehmigte Projekte mit insgesamt 921 MW, die grundsätzlich teilnahmeberechtigt gewesen wären.

Der durchschnittliche Zuschlagswert fiel – angesichts des Mangels an Geboten wenig überraschend – mit 6,26 Cent je erzeugter Kilowattstunde (ct/kWh) vergleichsweise hoch aus. Seitdem eine Sonderregelung für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften dauerhaft ausgesetzt wurde, die unter anderem eine Spekulation auf künftig verfügbare, optimierte Anlagentechnik erlaubte, ist der Preis langsam gestiegen. Anfang des Jahres lag er noch bei unter fünf Cent. In dieser Region landete aktuell die Auktion für Solaranlagen, die parallel stattfand, mit einem Durchschnittspreis von 4,69 Cent. Dabei boten allerdings Projekte im Umfang von 551 MW auf ein zu vergebendes Volumen von nur 182 MW.

Zur Erklärung für die deutliche Unterdeckung verwies der Bundesverband WindEnergie (BWE) unter anderem auf zunehmende Klagen gegen Projektgenehmigungen. Dies verhindere „regelmäßig die Teilnahme an Ausschreibungen“. Aktuell seien etwa 400 MW betroffen.

Warten auf die Genehmigung

Allgemein beklagt die Branche, Genehmigungen ließen zunehmend auf sich warten. „Dass zwischen Antragstellung und Genehmigung inzwischen regelmäßig mehr als 500 Tage liegen, ist ein nicht zu akzeptierender Zustand“, heißt es vom BWE. Zur Lösung schlägt der Verband etwa vor, Klagen gegen Windparks auf eine Gerichtsinstanz zu beschränken und fordert ein „klares Zeit- und Mengengerüst“ für den Ausbau der kommenden Jahre, der Planungssicherheit herstellen soll. Es müsse am Ziel der Bundesregierung ausgerichtet sein, bis 2030 einen Ökostromanteil von 65 Prozent zu erreichen.

Auch der Energiewirtschaftsverband BDEW monierte, es sei „zu einer massiven Herausforderung geworden, neue Windenergieprojekte zu starten“. Das größte Problem werde in Zukunft sein, genügend Flächen verfügbar zu haben. Am selben Tag, an dem das neue Auktionsergebnis vorlag, reichten Brandenburg und NRW im Bundesrat Vorhaben ein, die diese Aufgabe zusätzlich erschweren würden.

Ein Antrag will die sogenannte Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich abschaffen, einen zentralen Mechanismus für den bisherigen Ausbau, der andere eine neue Länderöffnungsklausel schaffen, mit der die Bundesländer höhere Mindestabstände für die Anlagen festlegen dürften. Beide Länder begründen ihr Vorgehen mit schwindender Akzeptanz für Windenergie. Die Anträge wurden zunächst in die Ausschüsse verwiesen.

 

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige