Anzeige
EEG-Novelle

Parlament beschließt Reform im Eilverfahren

Michael Hahn/Tim Altegör, 08.07.16
Bundestag und Bundesrat haben die umstrittene Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Bis zuletzt hatten die Regierungsfraktionen noch Änderungen vorgenommen. Opposition und Umweltverbände kritisierten die Novelle vehement.

Der Bundestag hat heute (8. Juli) mit der Mehrheit der Regierungskoalition von CDU, SPD und CSU die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. 444 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 121 lehnten ihn ab, darunter acht Abgeordnete von SPD und Union. Direkt im Anschluss stimmte auch der Bundesrat zu. Die Länderkammer war zwar nicht zustimmungspflichtig, allerdings hätten die Bundesländer den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einschalten können. Das hätte den Gesetzesprozess über die politische Sommerpause hinaus verlängert. Vertreter der Landesregierungen hatten sich jedoch im Vorfeld bereits mit den Spitzen der Großen Koalition in vielen Punkten geeinigt.

Damit wird das bisherige Fördermodell für erneuerbare Energien ab Januar 2017 auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Den Zuschlag erhalten jene Projekte, die mit der geringsten Vergütung auskommen. Die Regierung verspricht sich davon sinkende Kosten und eine Synchronisierung des Zubaus von Windkraft- und Solaranlagen mit dem schleppenden Netzausbau. Erneuerbaren-Verbände fürchten dagegen massive Einschnitte für die Branche, Arbeitsplatzabbau sowie den Verlust der Akteursvielfalt.

Umweltorganisationen sehen durch die Novelle, die eine strikte Deckelung des Ökostromausbaus vorsieht, die Pariser Klimaziele gefährdet. „Das neue Gesetz deckelt nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien unnötigerweise auf maximal 45 Prozent im Strommix, es garantiert auch der klimaschädlichen Kohle für die nächsten zehn Jahre einen Anteil von mehr als der Hälfe der Stromversorgung“, sagte der Vorsitzende des Bunds für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger. „Das neue EEG bremst den Klimaschutz aus, wo dessen Beschleunigung erforderlich wäre.“

Opposition sieht Rechte verletzt

Anträge von Grünen und Linken, die unter anderem mehr Zubau zum Erreichen der Klimaziele und den Erhalt des bestehenden Fördersystems forderten, wurden von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wies die Kritik zurück. Weder Energiewende noch Klimaschutz würden ausgebremst. Bereits bei der letzten EEG-Novelle 2014 habe die Opposition die gleichen Argumente vorgetragen. „Das Ergebnis war, dass wir von 2014 bis heute die größte Steigerung der erneuerbaren Energien seit Bestehen des Gesetzes haben“, sagte Gabriel. Er sehe jetzt vor allem Handlungsbedarf in den Bereichen Verkehr und Wohnen.

Grüne und Linke kritisierten neben dem Inhalt auch das große Tempo, mit dem Union und SPD den Entwurf durch Bundestag und Bundesrat gebracht haben. Das „Superschnellverfahren“ trete die Rechte der Opposition mit Füßen, sagte etwa die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter. Die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum mehr als 400 Seiten dicken Gesetz hätten Linke und Grüne eine Viertelstunde vor der Sitzung des Wirtschaftsausschusses erhalten.

Erst Anfang dieser Woche hatte die Große Koalition noch viele Details hinzugefügt oder verändert. Seitdem heißt das Gesetz abgekürzt auch EEG 2017, statt bislang 2016. Andere Änderungen sind inhaltlicher Natur: So hatte das Kabinett geplant, die Vergütung von Windkraftanlagen an Land einmalig zum 1. Juni zusätzlich zur laufenden Degression um fünf Prozent abzusenken. Dieser Eingriff wird nun über sechs Monate gestreckt. In einem Papier der parlamentarischen Linken der SPD-Fraktion hieß es noch zu Wochenbeginn, die zusätzliche Absenkung sei „mit Blick auf die bereits in Planung befindlichen Anlagen ein unkalkulierbares Investitionshemmnis und somit zu streichen oder so anzupassen, dass der Vertrauensschutz gewahrt bleibt.“ Dagegen sagte der energiepolitische Sprecher der CDU, Joachim Pfeiffer, bei der Bundestagsdebatte: „Ich wage eine Prognose: es wird keine einzige Anlage weniger gebaut werden“.

Regeln für Bürgerenergie angepasst

Bei der Offshore-Windkraft soll der Ausbau ab 2021 nicht mehr kontinuierlich mit 730 Megawatt (MW) jährlich erfolgen, sondern zunächst mit 500, ab 2023 mit 700 und ab 2026 mit 840 MW. Offshore-Verbände kritisierten, dies bewirke einen „Fadenriss“ für die Branche. Auch die Regeln für Bürgerenergie-Anlagen wurden auf Bestreben der SPD-Fraktion noch angepasst. Um die Kriterien zu erfüllen, müssen entsprechende Projekte nun betroffenen Kommunen zehn Prozent der Anteile anbieten. Zudem erhalten sie bei einem Zuschlag statt ihres eigenen das höchste noch zugelassene Gebot der Ausschreibung. Das seien „deutliche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsbeschluss“, sagte der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff.

Die Grünen-Sprecherin für Energiepolitik Julia Verlinden sieht die Bürgerenergie dennoch durch den Wechsel des Vergütungssystems bedroht: „Erst legen Sie der Bürgerenergie zig Steine in den Weg und dann behaupten Sie, zumindest einen davon wieder wegzurollen“, so ihr Vorwurf an die Regierung. Mit der Novelle bremse sie „eines der erfolgreichsten Innovations-, Export- und Beschäftigungsprojekte der letzten 15 Jahre“ aus.

Auch nach dem Beschluss werden sich die Umbrüche in der Erneuerbaren-Politik fortsetzen: Das Gesetz enthält mehrere Verordnungsermächtigungen, mit denen die Regierung ohne Zustimmung des Parlaments tätig werden kann. Darunter fallen etwa Erleichterungen für Mieterstrom-Projekte sowie Pilotausschreibungen, bei denen in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 400 Megawatt Leistung technologie-übergreifend für Windkraft- und Solaranlagen vergeben werden sollen.

 

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige