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Energiepolitik

Kabinett winkt Sammelgesetz durch

Tim Altegör, 06.11.18
Die Bundesregierung hat zahlreiche Änderungen im Energierecht beschlossen, darunter zusätzliche Ausschreibungen für Solar- und Windenergie. Die Vergütung für Dachanlagen soll aber sinken – und Mieterstrom-Anbieter fühlen sich vergessen.

Die Bundesregierung hat gestern (5.11.) das sogenannte Energiesammelgesetz beschlossen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium  (BMWi) mit. Das Gesetz bündelt eine ganze Reihe von Änderungen im Energierecht. Ein zwischen den Koalitionsparteien äußerst umstrittener Punkt waren die im Koalitionsvertrag angekündigten Sonderausschreibungen für Solar- und Windstrom. Der Kompromiss, den die Fraktionen vergangene Woche aushandelten, lautet nun, das zusätzliche Auktionsvolumen von zwei auf drei Jahre zu strecken. Ein ebenfalls von Union und SPD vereinbarter stärkerer Ausbau von Offshore-Windparks findet sich dagegen nicht im Entwurf des Gesetzes wieder, der neue energie vorliegt.

Zu den weiteren Punkten zählen: Die Regierung will mit „Innovationsausschreibungen“ neue Mechanismen erproben, die unter anderem Anlagen belohnen könnten, die netzdienlich arbeiten. Dafür schneidet sie in den nächsten drei Jahren ein Stück von der gesamten Ausschreibungsmenge ab, bis zu 500 Megawatt. Neue KWK-Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen, müssen weiter nur eine auf 40 Prozent reduzierte EEG-Umlage zahlen – hier hatte sich die EU-Kommission über die alte Regelung beschwert. Alle Windkraftanlagen (bei kleinen Parks sind Ausnahmen vorgesehen) sollen ab 2021 mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung arbeiten, das heißt, ihre Warnlichter gehen nachts nur an, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Enger Zeitplan

Und: Die Vergütung für Dach-Photovoltaikanlagen im Bereich von 40 bis 750 Kilowatt wird zum Jahreswechsel gekürzt, von derzeit 10,68 auf 8,33 Cent je Kilowattstunde. Das BMWi sieht hier angesichts gesunkener Modulpreise eine „deutliche Überförderung“, die auch nach EU-Recht beendet werden müsse. Private Haushalte seien bei dieser Anlagengröße nicht betroffen. Allerdings zeigten sich Initiatoren von Mieterstrom-Projekten irritiert. Dabei handelt es sich häufig um größere Dachanlagen, mit denen die Parteien in Mietshäusern versorgt werden. Erst vor einem Jahr hatte sich die vorherige Große Koalition dazu durchgerungen, solche Projekte zu fördern.

Der entsprechende Zuschlag errechne sich aber, indem von der Solarvergütung pauschal 8,5 Cent abgezogen würden, merkt etwa der Ökostromanbieter Naturstrom an. Im Ergebnis könne die Förderung um bis zu 60 Prozent sinken. Es sei „sehr zu hoffen, dass die Rückwirkung auf die Mieterstromförderung bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs schlicht übersehen wurde und noch korrigiert wird“, sagte Unternehmensvorstand Tim Meyer. Er schlägt vor, den Abzug für den Mieterstromzuschlag im gleichen Maße zu senken wie die Vergütung.

Das Gesetz geht nun in den Bundestag, der es formell beschließen muss und auch noch ändern kann. Der Bundesrat wird sich ebenfalls damit befassen. Schon am 1. Januar soll das neue Gesetz dann in Kraft treten.

 

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