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EEG-Novelle

Erneuerbaren-Gesetz nimmt erste Hürde

Michael Hahn, 23.09.20
Das Bundeskabinett hat den Weg für die Novelle des EEG freigemacht. Über einige Punkte herrscht jedoch Uneinigkeit in der Großen Koalition. Das Umweltministerium fordert Nachbesserungen.

Das Bundeskabinett hat heute (23. September) die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete sie als „ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien“.

Als „neues Langfristziel“ soll im Gesetz verankert sein, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050 treibhausgasneutral wird. In der Pressekonferenz zum Beschluss bezeichnete Altmaier das als „Paradigmenwechsel“.

Darüber hinaus werden im EEG unter anderem Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien bis 2030 festgeschrieben. Die jährlichen Ausschreibungsmengen sollen demnach für Wind an Land zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt (GW) und für größere Photovoltaikanlagen zwischen 1,9 und zwei GW liegen. Bei der Biomasse sind es 500 Megawatt.

Dadurch steige nach Ausführung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) die installierte Leistung bei Onshore-Wind auf 71 GW in 2030, heute sind es 54 GW. Der Anteil der Solarenergie soll in 2030 bei 100 GW liegen, heute sind es 52 GW. „Sofern die Europäische Union im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue Ausbauziele für erneuerbare Energien beschließt, ist auch das EEG entsprechend anzupassen“, schreibt das BMWi.

Umweltministerin fordert mehr Erneuerbare

Über die geplanten Ausbaumengen herrscht jedoch Uneinigkeit in der Großen Koalition. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte mehr Erneuerbare gefordert, stimmte dem Entwurf aber dennoch zu, da die Änderung des EEG dränge. „In wesentlichen Punkten sehe ich indes noch weitergehenden Handlungsbedarf“, schreibt Schulze in einer sogenannten Protokollerklärung. So müssten wegen des gestiegenen EU-Klimaziels die deutschen Erneuerbaren-Ausbaumengen deutlich angehoben werden.

Außerdem fordert Schulze, dass Erneuerbare in Gebäuden stärker zum Einsatz kommen. Es sei notwendig, „die bestehende anteilige Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme im Gebäudebereich um eine angemessene Nutzungspflicht für Solaranlagen zur Stromerzeugung auszuweiten“. Für Windenergieanlagen, die nächstes Jahr aus der EEG-Förderung fallen und die nicht per Repowering durch neue Anlagen ersetzt werden können, müsse ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden.

Diese Notwendigkeit scheint auch Altmaier erkannt zu haben. Auf der Pressekonferenz erklärte er, sein Ministerium arbeite an einer Lösung für den Weiterbetrieb von Windenergie- und kleinen PV-Dachanlagen. Diese solle spätestens Anfang November ins EEG aufgenommen werden.

Gegenüber dem vorher bekannt gewordenen Entwurf der EEG-Novelle, der teils massive Kritik hervorgerufen hatte (Stellungnahmen zum Entwurf finden Sie hier und hier), hat die Regierung einige Punkte abgeschwächt. So soll beispielsweise bei negativen Preisen an der Strombörse die EEG-Vergütung für Neuanlagenkünftig nach einer Stunde auf null sinken. Im vorherigen Entwurf war geplant, dass dies bereits nach 15 Minuten geschieht. Der Präsident des Bundesverbands WindEnergie, Hermann Albers, bezeichnete auch die neue Variante als „absolut kontraproduktiv“. Für Bestandsanlagen soll weiterhin die Sechs-Stunden-Regel gelten.

Einbruch bei Photovoltaik befürchtet

Zudem soll die neue Ausschreibungspflicht für Solaranlagen auf Dächern nun für Anlagen ab einer Größe von 500 Kilowatt (kW) gelten. Zunächst war vorgesehen, die Grenze bei 100 kW zu setzen. Die Solarbranche fürchtet dennoch, dass das EEG zu einem „deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Zubaus auf Gebäuden“ führen wird, wie der Bundesverband Solarwirtschaft mitteilte.

Neben der EEG-Novelle hat das Bundeskabinett zudem die Neufassung des Bundesbedarfsplangesetzes verabschiedet. Darin werden zentrale Netzausbauvorhaben auf Grundlage des Netzentwicklungsplans benannt und aktualisiert. Die neue Version berücksichtigt das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 einen Ökostromanteil von 65 Prozent zu erreichen. Sie sieht laut BMWi 35 zusätzliche Netzausbauprojekte vor. Außerdem sollen durch das Gesetz Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und effizienter werden.

Beide Gesetze gehen nun weiter ins Parlament. Die Regierung will sie nach eigener Aussage noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen.  

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