EEG-Novelle
DUH fordert Neustart für Erneuerbare
Anlässlich der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen „umfassenden Neustart für erneuerbare Energien“. Den Novellenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium kritisiert die Umweltorganisation in einer Mitteilung als „Flickschusterei“.
Zwar gebe es einzelne Verbesserungen, diese seien aber „schon lange angekündigt und halbherzig“. Die Ausbauziele für Solar- und Windenergie würden zwar leicht angehoben, genügten jedoch nicht den Klimazielen. Zudem würden zusätzliche Hürden aufgebaut, etwa indem Photovoltaik-Dachflächenanlagen künftig einer Ausschreibungspflicht unterliegen sollen.
Wie es aus ihrer Sicht besser gehen könnte, hat die DUH in einem Positionspapier mit elf Kernforderungen zusammengefasst. Demnach müsse der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in 2030 bei mindestens 75 Prozent liegen – die Regierung plant mit 65 Prozent. Basis müsse „ein realistischer Bruttostromverbrauch von 700 Terawattstunden sein“, so die DUH – die Bundesregierung rechnet mit 580 Terawattstunden in 2030.
Jährlich sechs Gigawatt Wind an Land
Entsprechend ergeben sich deutlich höhere Ausbauziele als im Regierungsentwurf: jährlich sechs Gigawatt (GW) Windenergie an Land und zehn GW Photovoltaik. Bei Offshore-Windparks sind sich DUH und Ministerium hingegen einig: Auf See sollen 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040 installiert werden.
Des Weiteren fordert die DUH unter anderem ein „Wind-an-Land-Gesetz“, in dem ein „bundesweites Flächenziel von mindestens zwei Prozent der Landesfläche verbindlich festgelegt“ wird. Auch für die Bundesländer müsse es verbindliche Flächenziele beim Windenergie-Ausbau geben. Bei Solaranlagen setzt sich die DUH für eine Installationspflicht auf Neubauten ein. Bürgerenergie will sie im von der EU erlaubten Rahmen von Vorgaben ausnehmen und so erleichtern.
Kommentare (0)
Kommentar verfassen»Kommentar verfassen