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Osterpaket zum Erneuerbaren-Ausbau

„Die erhöhten Ausbauziele sind natürlich eindeutig positiv, fast schon spektakulär“

Interview: Jörg-Rainer Zimmermann, 12.07.22
…sagt Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht zum beschlossenen Gesetzespaket der Regierungskoalition. Die enthaltenen Maßnahmen würden aber nur bedingt zu den Zielen passen.

neue energie: In der vergangenen Woche wurde ein umfangreiches Gesetzespaket im Parlament verabschiedet, das den Erneuerbaren-Ausbau deutlich beschleunigen soll. Wie lautet Ihre grundsätzliche Einschätzung?

Thorsten Müller: Die jetzt verabschiedeten Gesetzesänderungen sehe ich ambivalent. Es gibt eine Reihe von zum Teil deutlichen Verbesserungen. Allerdings gibt es auch einige Punkte, die der erforderlichen Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus nicht gerecht werden.

ne: Bleiben wir zunächst bei den positiven Neuerungen...

Müller: Die erhöhten Ausbauziele sind natürlich eindeutig positiv, fast schon spektakulär. Wir müssen aber aufpassen, dass nicht wieder das Gleiche wie schon zu oft in der Vergangenheit geschieht. Wir haben immer wieder ambitionierte Ziele ausgerufen, ohne die nötigen Instrumente zur Zielerreichung einzuführen. Auch braucht es eine realistische Einordnung, was neue Regelungen ändern. Dass erneuerbare Energien künftig den Status des überragenden öffentlichen Interesses haben, wird häufig als große Veränderung dargestellt. Doch der Punkt wird überschätzt, denn diese Wertung wird in der Rechtsprechung schon heute regelmäßig getroffen. Das ist also nichts revolutionär Neues. Die Festschreibung schafft allerdings mehr Rechtsklarheit und ist daher sicherlich eine positive Änderung.

ne: Welches der jetzt verabschiedeten Instrumente erscheint Ihnen als zentral? Weitere sollen ja im Herbst folgen.

Müller: Ich finde, das wesentlichste Instrument ist die Verpflichtung der Bundesländer zur Ausweisung von durchschnittlich zwei Prozent der Flächen für die Windenergie an Land. Das schließt eine Lücke, die wir im bisherigen Rechtsrahmen hatten. Das Planungsrecht verlangte nur, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen. Kein Planungsträger wusste genau, was das quantitativ bedeutet, die notwendigen Flächen für Klimaneutralität waren damit nicht gesichert. Insofern ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz für die Windenergie trotz seiner Schwächen einer der wichtigsten Punkte.

ne: Wie steht es um die finanziellen Anreize, um verstärkt in Onshore-Projekte zu investieren?

Müller: Die materiellen Veränderungen im EEG sind eher gering. Zwar ist die eigentlich vorgesehene Degression beim Höchstwert in Ausschreibungen für zwei Jahre ausgesetzt worden. Aber das stellt keinen wirklichen Anreiz dar. Wenn die Ausbaumengen um den Faktor 4 steigen sollen, dann ist die Diskrepanz zur Aussetzung der zweiprozentigen Degression schon auffällig. Die stärkere Ausdifferenzierung beim Referenzertragsmodell lässt weniger windreiche, besonders südliche Standorte etwas attraktiver werden. Wie wirkungsvoll diese Veränderung ist, muss abgewartet werden, Zweifel sind aber wohl berechtigt.

ne: Dafür soll es bei der Erteilung von Genehmigungen schneller gehen und die Artenschutzregeln sollen vereinheitlicht werden…

Müller: Das geänderte Bundesnaturschutzgesetz bleibt weit hinter dem Versprechen zurück, das im Eckpunktepapier von Wirtschafts- und Umweltministerium gemacht wurde. Dort hieß es ja, dass die Anforderungen an die Verfahren standardisiert werden sollen. Es sollte klar definiert werden, was zu prüfen ist, in welcher Tiefe eine Untersuchung erfolgen muss und wie die Erkenntnisse bewertet werden sollen. Nur dann wissen Projektträger, was von ihnen verlangt wird, und können Behörden zügig zu klaren Entscheidungen kommen. Dieses Versprechen ist nur in wenigen Teilen wirklich eingelöst worden. Dazu kommt, dass die meisten Änderungen nur zeitverzögert wirken.

ne: Um welche Zeitspannen geht es?

Müller: Teils greifen die Neuregelungen erst in 19 Monaten. Nur diejenigen zur artenschutzrechtlichen Ausnahme und zum Repowering sind unmittelbar nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes anwendbar. Wir kommen damit also nicht in der Breite zu einer unmittelbar wirkenden und dringend benötigten Beschleunigung der Genehmigungsvergabe bei neuen Windparkprojekten. Und ähnlich ist es bei der eigentlich positiven Flächenausweisung, für die die Bundesländer nun sogar bis 2027, noch ein Jahr länger als von der Bundesregierung geplant, Zeit haben, um erste Resultate vorzulegen. Für die Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche ist dann Zeit bis 2032. Schneller geht es nur beim Repowering. Hier können heute planungsrechtlich nicht mehr zugelassene Flächen wieder stärker ohne neue Pläne genutzt werden.

ne: Die Bundesregierung hat die Ausbauziele stark erhöht, macht aber bei der Flächenausweisung zu wenig Tempo. Wie erklären Sie sich das?

Müller: Grundsätzlich ist es nicht falsch, die Planungsträger nicht dazu zu verpflichten, sofort auf durchschnittlich zwei Prozent zu kommen. Einzelne Regionen oder sogar ganze Bundesländer wären damit vielleicht überfordert, so dass unnötige Widerstände provoziert werden könnten. In einem ersten Schritt auf durchschnittlich 1,4 Prozent zu kommen, ist im Vergleich zu heute schon deutlich mehr, und würde ausreichen, um die Ausbauziele für 2030 zu erreichen. Das Problem ist nur, dass es keine Beschleunigung der Verfahren bis 2027 gibt. Es fehlen jenseits von kleinen Verbesserungen – etwa zur Frage, ob die Rotoren innerhalb der Plangebiete sein müssen – konkrete Regelungen, um schon in der Zwischenzeit deutlich mehr Flächen nutzen zu können.

ne: Die Stärkung der Bürgerenergie gilt als wichtiger Baustein, um die Akzeptanz vor Ort zu fördern. Es ist deshalb vorgesehen, dass Bürgerprojekte bis zu einer bestimmten Größe nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen, um eine Förderung zu erhalten. Wie bewerten Sie die aktuelle Lösung?

Müller: Das ist richtig. Es gibt in Zukunft eine Ausnahme von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen und nicht mehr nur wettbewerbsverzerrende abweichende Anforderungen innerhalb der Ausschreibungen. Die neue Regelung für Bürgerenergie halte ich dennoch nicht für gelungen. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass die Möglichkeiten des Europarechts vollständig ausgenutzt werden. Nun wurde im Gesetz aber schlicht die alte Definition der Bürgerenergie zu Grunde gelegt, ohne zu hinterfragen, welche Rolle die Bürgerenergie zukünftig einnehmen soll und welche Erscheinungsformen der Bürgerenergie es gibt. Besonders problematisch ist, dass die Definition der Bürgerenergie nur für Onshore-Wind gedacht war und jetzt einfach auf Photovoltaik-Projekte übertragen wurde, egal ob auf dem Dach oder der Freifläche. Dabei wurde nicht hinterfragt, ob das bisherige Recht geeignet war und ist oder zu den verschiedenen Akteursstrukturen in den unterschiedlichen Anwendungsbereichen passt. Es hätte näher gelegen, neue Kriterien aufzustellen und eine neue Definition zu schaffen. Zudem sind die Regeln jetzt so restriktiv, dass kein nachhaltiger Boom bei der Bürgerenergie entstehen dürfte.

ne: Bitte erläutern Sie das genauer.

Müller: Bürgerenergiegesellschaften dürfen innerhalb von drei Jahren nur ein Windparkprojekt, eine PV-Freiflächenanlage und eine PV-Dachanlage im Rahmen der Sonderregelung realisieren. Das gilt selbst dann, wenn weitere Anlagen ohne EEG-Förderung errichtet worden sind oder die erlaubte Obergrenze von 18 beziehungsweise sechs Megawatt nicht ausgeschöpft wurde, also zum Beispiel ein erstes Windprojekt nur sechs Megawatt oder eine erste Freifläche nur zwei Megawatt umfasste. Nach einem solchen Bürgerenergieprojekt sind sie für weitere drei Jahre selbst für die normale Förderung in dem jeweiligen Segment gesperrt, selbst für kleinste Anlagen.  Auf Dauer angelegte Bürgerenergiegesellschaften werben aber fortlaufend um neue Mitglieder und sammeln weiteres Geld ein, um immer wieder neue Projekte zu realisieren. Das passt nicht zu den im Gesetz festgeschriebenen Rahmenbedingungen. Die neue Definition und die Anforderungen an Bürgerenergiegesellschaften erfassen weiterhin nur einen kleinen Ausschnitt der Lebenswirklichkeit bürgerschaftlichen Engagements in der Energiewende.

 

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