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Klimapaket

Bundestag beschließt Klimagesetz

Tim Altegör, 15.11.19
Die Abgeordneten der Großen Koalition haben einem Teil des Klimapakets der Bundesregierung im Wesentlichen unverändert zugestimmt. Ein erster Entwurf zum Kohleausstieg stößt derweil auf deutliche Ablehnung.

Der Bundestag hat heute (15. November) einen Teil des umstrittenen Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Die Abgeordneten der Großen Koalition beschlossen ein nationales Klimaschutzgesetz, das CO2-Minderungsziele bis 2030 erstmals gesetzlich festschreibt. Im Vergleich zur ersten Fassung wurde es jedoch deutlich verwässert. So findet sich zur Klimaneutralität bis 2050 im Text nur noch der schwammige Verweis auf „das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen am 23. September 2019 in New York, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen“.

Weiterhin beschlossen wurden ein Steuerbonus für energetische Sanierungen, die Erhöhung der Pendlerpauschale, eine Steuersenkung für den Bahn-Fernverkehr und eine höhere Luftverkehrssteuer. Zudem brachte die Koalition ihr Modell für einen CO2-Preis in den Sektoren Wärme und Verkehr auf den Weg. Neben dem laut einhelliger Expertenmeinung zu niedrig angesetzten Preis sorgt dabei auch das geplante System für Kritik. Mehrere Juristen meldeten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit an, zuletzt in einem Gutachten für das Beratungsinstitut Ikem. Es drohten milliardenschwere Rückzahlungsforderungen durch betroffene Unternehmen.

Kohleausstieg mit Windkrafthürde kombiniert

Noch nicht Gesetz ist dagegen weiterhin der Kohleausstieg – obwohl es dafür seit Januar einen ausführlichen Vorschlag durch eine eigens eingesetzte Kommission gibt. Mittlerweile liegt immerhin ein Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium vor. Darin wird, Stand 11. November, jedoch nur die Steinkohle adressiert, der Teil zur Braunkohle fehlt noch. Zudem sind mehrere Regelungen zu erneuerbaren Energien inbegriffen, unter anderem die Einführung eines bundesweiten Mindestabstands von Windkraftanlagen von 1000 Metern zu Wohngebäuden.

Bei den Umweltverbänden, die teils am Kompromiss der Kohlekommission beteiligt waren, stieß der Entwurf auf Ablehnung. Sie forderten gemeinsam „den Stopp dieses Gesetzes und eine mit Klimaschutz und dem Kommissions-Kompromiss kohärente Neufassung“. Mehrere Untersuchungen gehen davon aus, dass mit den verschärften Mindestabständen der ohnehin eingebrochene Windkraftausbau spürbar erschwert wird. Zugleich sollen erneuerbare Energien die wegfallenden Kohlekapazitäten ersetzen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie mehrere Industrieverbände machten auf diesen Widerspruch in einem gemeinsamen Schreiben an Wirtschaftsminister Altmaier aufmerksam und forderten, von der Abstandsregelung abzusehen.

Für Streit beim Kohleausstieg sorgt erneut auch das Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das offenbar 2020 ans Netz gehen soll. Im Gesetzesentwurf werden zwar neue Kohlemeiler ausgeschlossen, der Bau in Datteln ist aber schon kurz vor der Fertigstellung. Die Kohlekommission hatte empfohlen, den jeweiligen Betreibern Entschädigungen zu zahlen, damit keine zusätzlichen Kraftwerke mehr in Betrieb gehen. Auch diesen Punkt fordern die Umweltverbände nun ein.

 

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