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Windenergie

Bundesrat will Fehler im EEG beheben

Michael Hahn, 02.02.18
Die Sonderregeln für Bürgerenergie sollen ausgesetzt werden – das hat der Bundesrat beschlossen. Damit reagiert die Länderkammer auf die monatelange Kritik aus der Windbranche, die Fehlentwicklungen beim weiteren Ausbau befürchtet. Noch fehlt jedoch die Zustimmung des Bundestags.

Der Bundesrat hat heute (2.Februar) einen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. „Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen“, so der Text.

Mit dem EEG 2017 wurde die Förderung von Windenergieanlagen von einer festen Einspeisevergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die Betreiber müssen im Vorfeld bestimmen, zu welchem Preis sie Strom produzieren können. Den Zuschlag in den Ausschreibungen erhält, wer den Strom am günstigsten anbietet. Kritiker sahen dadurch auf lange Sicht die Akteursvielfalt gefährdet, weil zu befürchten war, dass kleine Akteure wie Bürgergesellschaften bei den Auktionen nicht mit großen Unternehmen konkurrieren können.

Deshalb wurden Sonderregeln für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften erlassen, sie brauchten etwa keine kostspielige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, um an den Ausschreibungen teilzunehmen. Außerdem hatten sie mehr Zeit für die Umsetzung der Projekte. Das zeigte Wirkung: In den ersten drei Ausschreibungsrunden 2017 waren diese Gesellschaften mit großem Abstand die Gewinner.

Wirtschaftliche Verwerfungen

„In der Praxis kamen dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürgergesellschaften auftraten. Dies führte zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern“, begründet der Bundesrat seine Initiative zur Gesetzesänderung. Wenn es nach der Länderkammer geht, sollen die Privilegien deshalb für eineinhalb Jahre ausgesetzt werden. Für die ersten beiden Auktionen 2018 werden aufgrund der Fehlentwicklungen probehalber bereits für alle Teilnehmer Genehmigungen vorausgesetzt, das hatte noch der alte Bundestag beschlossen.

Die Ausnahme-Konstruktion stößt auch in der Windbranche seit Monaten auf Kritik, die aufgrund der langen Umsetzungszeiträume und der unsicheren Genehmigungslage einen Riss beim weiteren Ausbau in 2019 befürchtet. Um eine Ausbaulücke zu vermeiden, hat der Bundesrat zudem beschlossen, die Frist für die Umsetzung der Projekte zu verkürzen und die jeweiligen Ausschreibungsvolumen zu erhöhen. Die Länderkammer will den Gesetzentwurf als nächsten Schritt an die Bundesregierung weiterleiten, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend sollen der Beschluss und die Stellungnahme dem Bundestag zur Entscheidung übergeben werden.

Der Bundesverband WindEnergie begrüßte in einer Mitteilung den Bundesrats-Beschluss. „Wir appellieren an den Bundestag, den Gesetzentwurf des Bundesrats schnell zu beschließen und damit der Industrie quer durch die gesamte Wertschöpfungskette die erforderliche Planungssicherheit zu geben“, erklärte der Verband.

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