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EEG-Novelle 2016

Bundeskabinett ebnet umstrittener Reform den Weg

Michael Hahn, 08.06.16
Trotz zahlreicher Proteste durch Erneuerbaren-Verbände und nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hat das Bundeskabinett die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Kritiker sehen dadurch die Energiewende und die deutschen Klimaziele stark gefährdet. Dem Entwurf muss jetzt noch der Deutsche Bundestag zustimmen.

Das Bundeskabinett hat heute (08. Juni) die umstrittene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, die Zustimmung des Bundestags steht noch aus. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass Fördergelder für regenerative Energien ab Januar 2017 per Ausschreibungsverfahren vergeben werden, gleichzeitig soll die Ausbaumenge der Erneuerbaren gedeckelt werden. Den Zuschlag erhalten dann die Anlagen, die mit der geringsten Förderung auskommen. Die Regierung verspricht sich davon sinkende Förderkosten und mehr Wettbewerb im Ausbau. Die Branche habe längst ihre Nische verlassen und sei im Markt angekommen, heißt es zur Begründung.

In Regionen, wie im windstarken Norden, in denen es Engpässe in den Stromnetzen gibt, soll der Zubau der Windenergie auf 58 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre begrenzt werden. So sollen die Netze vor Überforderung geschützt werden. Um bürgerliches Engagement bei der Energiewende weiter zu unterstützen gebe es für Bürger-Energie-Genossenschaften erleichterte Teilnahmebedingungen an den Ausschreibungen.

Da der bisherige Ausbaukorridor bei der Onshore-Windenergie stark überschritten worden sei, werde deren Förderung zum 01. Juni 2017 im Rahmen einer Einmaldegression um fünf Prozent gekürzt. „Wir reagieren und steuern nach“, kommentierte das Bundeswirtschaftsministerium in einem Statement den nachträglichen Eingriff in die EEG-Vergütung.  Für die Windenergie bedeutet die EEG-Reform eine Ausbaumenge von 2800 Megawatt (MW) pro Jahr, für Biogas 150 MW mit einer Erhöhung auf 200 MW in 2020. Bei der Solarenergie sollen jährlich 600 MW ausgeschrieben werden, wobei Dachanlagen bis 750 Kilowatt davon ausgenommen sind und wie bisher gefördert werden. Bis 2025 soll nach Plänen der Regierung der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch so auf 45 Prozent steigen. Heute beträgt er 33 Prozent.

Weil der Bundestag dem Entwurf noch zustimmen muss, übten die Erneuerbaren-Verbände nach dem Kabinettsbeschluss erneut verstärkte Kritik. Verlierer der EEG- Novelle 2016 seien der Klimaschutz, die Bürgerenergie und die süddeutschen Länder, heißt es vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Die geplante Einmalabsenkung der Vergütung greift in bestehende Projekte ein, damit werden vor allem Standorte in Süddeutschland und kleinere Bürgerprojekte gefährdet“, sagte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Die Erneuerbaren-Verbände hatten noch am 03. Juni gemeinsam mit Umweltorganisationen, Unternehmen und Gewerkschaften zu einer Demonstration in Berlin aufgerufen, um auf die möglichen Folgen der EEG-Reform aufmerksam zu machen.

Der Vorsitzende des Landeverbands Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW), Andreas Lahme, kommentierte: „Die Bundesregierung verabschiedet sich mit dem heutigen Kabinettsentwurf weiter von der notwendigen Geschwindigkeit bei der Energiewende. Zugleich gibt sie mit der Deckelung der erneuerbaren Energien den klimaschädlichen Kohlekraftwerken eine widersinnige Bestandsgarantie.“ Mit den aktuellen Plänen werde Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreichen, zudem werde durch die unzureichenden Ausnahmeregelungen für die Bürgerenergie die gesellschaftliche Verankerung der Energiewende gefährdet. Der LEE NRW appelliere deshalb an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Bundestag, sich für Änderungen an dem aktuellen Entwurf einzusetzen.

Ähnlich argumentierte auch Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie: „Das EEG gab allen Akteuren der Energiewirtschaft eine faire Basis für die Marktteilnahme. Das künftige Modell wird dagegen kleine Akteure systematisch benachteiligen, nicht zuletzt weil eine Ausnahmeregelung fehlt. Wir halten dies für eine hoch problematische Entscheidung, da hierdurch nicht nur die Zahl der Marktteilnehmer administrativ verkleinert wird, sondern dies auch die Akzeptanz der Energiewende untergräbt“

Zustimmung zu dem Kabinettsbeschluss kommt dagegen aus der Wirtschaft. „Das Ausschreibungsmodell sorgt für mehr Wettbewerb und eine kosteneffizientere Förderung. Eine bezahlbare Energiewende gelingt nur, wenn Ausschreibungen die Regel sind“, sagte Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen. Matthias Zelinger vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erklärte, die „Energiewende behält nur dann Akzeptanz, wenn sie effizient gestaltet wird. Dies setzt eine sinnvolle Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien voraus. Die Organisation des Ausbaus über wettbewerbliche Ausschreibungen wird wesentlich dazu beitragen.“ Der VDMA kritisiert aber ebenfalls die Einmaldegression von fünf Prozent, die für Investoren und Technologieanbieter aufgrund mangelnder Verlässlichkeit des regulatorischen Rahmens zu Schaden führen könnte.

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