Anzeige
EEG-Reform

Bund und Länder treten auf Ökostrom-Bremse

Clemens Weiß – energiezukunft.eu / Michael Hahn, 01.06.16
Auf ihrem Sondergipfel haben sich Bundesregierung und Länder in weiten Teilen auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigt. Das Ausschreibungssystem kommt, die Windkraft an Land wird stark beschnitten. Verbände und Organisationen üben massive Kritik.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich im Kanzleramt weitestgehend auf eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Merkel lobte anschließend die „intensiven, aber konstruktiven Beratungen“. Sie ergänzte: „Wir sind noch nicht ganz am Abschluss, aber ich glaube, wir haben die größte Wegstrecke zurückgelegt.“ Zwischenzeitlich hatten Presseagenturen vermeldet, es gebe „verhärtete Fronten“ und „viel Dissens“ zwischen den Teilnehmern.

Der nun erzielten Einigung zufolge, wird die Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien wie geplant zum 1. Januar 2017 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt werden Solaranlagen mit einer Kapazität über 750 Kilowatt und Windkraftanlagen nur noch per Ausschreibung gefördert und gebaut. Die Angebote mit dem niedrigsten Preis erhalten einen Zuschlag, alle anderen gehen leer aus. Kritiker der Novelle sehen darin eine klare Begünstigung großer Akteure und Investoren, die das große Risiko eines ausbleibenden Zuschlags streuen können. Bürgerprojekten droht das Aus.

Windkraft wird auf 2800 Megawatt gedrosselt

Umstritten war im Vorfeld vor allem die Deckelung der Ausbaumengen von Wind-, Solar- und Bioenergie. Für die Solarenergie soll die jährliche Zubaugrenze bei 2500 Megawatt (MW) liegen, 600 MW sollen per Ausschreibungen vergeben werden. Es ist ein kleiner Erfolg der Länder, denn Gabriel wollte nur 500 MW ausschreiben lassen. Der Ausbau der Windkraft an Land soll auf insgesamt 2800 MW gedrosselt werden – inklusive Repowering, das in Zukunft ebenso ausgeschrieben werden muss. Zuletzt betrug der Windenergieausbau noch 3.700 MW. Im Streit um den Zubau der Biomasse verließ Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) Medienberichten zufolge den Gipfel vorzeitig. Er wollte Ausschreibungen von 250 MW jährlich erreichen, scheiterte damit aber am Widerstand von Merkel und Gabriel.

Wirtschaftsminister Gabriel verwies bei der Drosselung des Windenergie-Ausbaus auf Netzengpässe besonders in Norddeutschland. Deshalb wurden zwei sogenannte Netzengpassgebiete festgelegt. Die Bundesnetzagentur kann zukünftig den Zubau von Windkraftanlagen zusätzlich ausbremsen, besonders Schleswig-Holstein und Niedersachsen könnten davon betroffen sein.

Dabei seien es gar nicht die erneuerbaren Energien, die die Netze verstopften, betonte Baden-Württembergs grüner Energieminister Franz Untersteller noch am Dienstag. Ähnlich hatte sich zuvor bereits Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (ebenfalls Grüne) geäußert. Eine neue Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace gibt ihnen dabei Recht: Nicht die erneuerbaren Energien, sondern unflexible Kohle- und Atomkraftwerke überlasten demnach die Stromnetze in Deutschland. Aufgrund der großen Stromüberproduktion müssten diese heruntergefahren werden. Dass die Kraftwerke weiterlaufen, verursache horrende Kosten und vermeidbare Treibhausemissionen, so die Autoren der Studie.

Kritik von Verbänden und Opposition

Erneuerbaren- und Umweltverbände kritisierten die Einigung zwischen Bund und Ländern scharf. „Der Beschluss würgt die Energiewende ab“, sagte Peter Ahmels von der Deutschen Umwelthilfe, es würde eine Kette von Entscheidungen fortgesetzt, die die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gefährde. Den gesellschaftlichen Zuspruch sieht auch Hermann Falk, Geschäftsführer vom Bundesverband Erneuerbare Energien, gefährdet: „Millionen Anlagenbetreiber haben sich auf den gesetzlichen Einspeisevorrang verlassen, jetzt werden sie von der Bundesregierung aus dem Netz gedrängt. Für die Akzeptanz der Energiewende in den Regionen ist die Bürgerbeteiligung aber das wirksamste Mittel.“

Auch der Präsident des Bundesverbands WindEnergie, Hermann Albers, übt Kritik: „Die jetzt als Orientierung vereinbarte Mindestausschreibungsmenge von brutto 2.800 MW ist bitter, gibt uns aber zumindest einen Planungshorizont. Das immer noch über eine zusätzliche Degression von fünf oder sogar 7,5 Prozent diskutiert wird, die in laufende Projekte einschneidet, ist unverständlich. Damit drohen insbesondere Bürgerenergieprojekte, Genossenschaften und kleine Akteure aus dem Markt gedrängt zu werden, die für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort unerlässlich sind.“

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau bezeichnete diese Sonderdegression, die Vorzieheffekte bis zur Einführung des Ausschreibungssystems verhindern soll, als „ordnungsrechtlichen Sündenfall“. Dadurch würde in festgelegte Rahmenbedingungen eingegriffen, denn es könnten Projekte betroffen sein, die bereits weit entwickelt sind und die Auswirkungen auf die Unternehmensplanung hätten. Ulrich Grillo, Präsident des Bundesverband der Deutschen Industrie, bewertet die EEG-Reform positiver: „Die Einführung von Ausschreibungen und Netzengpassgebieten sind richtige und längst überfällige Schritte, um die Energiewende besser zu steuern. Keineswegs dürfen Länder-Egoismen das Ausmaß künftiger Zubaumengen bestimmen. Sonst droht statt einer effizienten eine kostspielige Lösung im Gesamtsystem.“

Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats, begrüßte, dass Biomasse zukünftig im Rahmen von Ausschreibungen geregelt werden soll. Damit sei eine Kernforderung der Branche erfüllt worden. Der Verband fordert aber weiterhin einen Ausbaupfad für Biomasse von 100 MW netto, die Sicherung der bestehenden Biomasseleistung sowie eine Kostendebatte der erneuerbaren Energien und der Energiewende.

Deutsche Klimaziele wohl nicht zu erreichen

Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer sprach laut Medienberichten von einem EEG-Gesetz, „das die Klimaschutzziele faktisch aufgibt und den Erneuerbaren-Ausbau ohne Not drastisch reduziert“. Greenpeace nannte die Pläne eine „energiepolitische Irrfahrt“, die das Pariser Klimaabkommen untergrabe.

Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2025 einen Ökostromanteil von 40 bis 45 Prozent zu erreichen – das ist wenig ehrgeizig. Denn der Anteil liegt bereits heute bei knapp einem Drittel, innerhalb von zehn Jahren wären größere Schritte möglich. Besonders im Hinblick auf die deutschen Klimaziele bis 2020 müsste das Ausbautempo der erneuerbaren Energien beibehalten werden. Umweltschutzorganisationen und Klimaexperten sind sich einig, dass mit dieser EEG-Reform die Vorgaben wohl nicht zu erreichen sind.

 

Clemens Weiß – energiezukunft.eu

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige