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Kabinettsbeschluss

Bau von Windparks soll schneller werden

Tim Altegör, 12.08.20
Das Bundeskabinett hat ein „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ verabschiedet. Neben Verkehrsprojekten soll es auch für Windparks die Genehmigungsverfahren vereinfachen. Branchenverbände loben das Vorhaben als einen ersten Schritt.

In Deutschland entstehen, gemessen an allen politischen Zielen, zu wenige neue Windparks – das hat die aktuelle Halbjahresbilanz gerade erneut bestätigt. Als Hautproblem gelten dabei umständliche und lange Genehmigungsverfahren, nach denen die Projekte zudem häufig vor Gericht beklagt werden. Etwas Abhilfe schaffen soll nun ein Wortungetüm: In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat sich die Bundesregierung auf ein „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ geeinigt.

Federführend ist der Verkehrsminister, in erster Linie geht es um Projekte aus seinem Ressort. Doch auch für Windparks sind Erleichterungen geplant. Zum einen sollen Klagen gegen ihre Zulassung die Planungen nicht mehr stoppen, die „aufschiebende Wirkung“ würde entfallen. Zum anderen ist vorgesehen, bei Verfahren sofort eine Gerichtsinstanz höher anzusetzen: Künftig soll sich direkt das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof damit befassen.

18-Punkte-Liste

Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist das Gesetz ein „großer Schritt hin zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren“. Auch Branchenverbände äußerten sich grundsätzlich positiv. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung hier einen ersten Beitrag leisten möchte, um Planungsverfahren zu beschleunigen“, kommentierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverband WindEnergie (BWE). Auch der Stadtwerkeverband VKU und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßten das Gesetz, mit dem sich nun noch der Bundestag befassen muss.

Albers merkte zugleich an, dass grundsätzlich mehr Genehmigungen nötig seien. Von 18 Punkten auf einer Aufgabenliste des Wirtschaftsministeriums seien „noch fast alle Punkte offen“. Die Liste stammt vom Oktober letzten Jahres und war im Anschluss an ein Treffen Altmaiers mit Branchenvertretern entstanden. Unkompliziert könne zum Beispiel die Blockade im Umfeld von sogenannten Drehfunkfeuern der Luftsicherung gelöst werden, so Albers. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing betonte ebenfalls, dass ein Bündel von Maßnahmen nötig sei. Das Gesetz hätte zusätzlich etwa kürzere Fristen für die Stellungnahmen von Behörden vorsehen können.

 

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