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Wärmewende

Aus für neue Öl- und Gasheizungen ab 2024 kommt

Ina Matthes, 19.04.23
Das Bundeskabinett hat die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen – und erntet nicht nur Zustimmung. Umweltverbände warnen vor einer technologischen „Scheinlösung“.

Die Bundesregierung will den Austausch von Erdöl- und Gasheizungen in Privathäusern sozialverträglich gestalten. Das Kabinett hat sich am Mittwoch (19. April 2023) auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Sie sieht eine Grundförderung von 30 Prozent vor, wenn Eigenheim- beziehungsweise Wohnungsbesitzer oder Kleinvermieter auf erneuerbare Energien umsteigen. Für Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld soll es einen Zuschlag von 20 Prozent geben. Weitere Boni werden gewährt, wenn zum Beispiel Anlagen freiwillig vorzeitig getauscht werden. 

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes von 2020 soll der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert werden. Das heißt, ab dem 1. Januar 2024 sollen keine reinen Erdöl- und Gasheizungen mehr installiert werden dürfen. Jede neue Anlage muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dabei ist nach dem Kabinettsbeschluss technologisch derzeit alles möglich – von der Pelletheizung über die Wärmepumpe bis zu Thermen, die später auf Wasserstoff umgestellt werden können, sogenannten H2-ready-Geräten. Die Novelle sieht aber auch Übergangs- und Ausnahmeregelungen vor, etwa für denkmalgeschützte Gebäude oder Etagenheizungen.

Kritik an „H2-ready-Geräten“

Die Klima-Allianz Deutschland bezeichnete den Beschluss als „wichtigen Schritt für den Klimaschutz“, der Bürger langfristig vor hohen Gas- und Ölpreisen bewahre. Sie fordert aber, die H2-ready-Geräte zu streichen. Das seien klimaschädliche „Scheinlösungen“, kritisierte die Deutsche Umwelthilfe. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wendet sich gleichfalls gegen die H2-ready-Anlagen. Die 65-Prozent-Vorgabe dürfe nicht verwässert werden. Nachbesserungen werden auch bei der sozial gerechten Gestaltung des Umbaus gefordert. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands sollte sich die die Förderung auf einkommensschwache Haushalte konzentrieren. Nach dem Konzept der Bundesregierung können alle Eigentümer unterstützt werden, unabhängig von Vermögensverhältnissen.

„Wir haben Handlungsdruck“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch. Deutschland sei im internationalen Vergleich spät dran, Habeck verwies auf Länder wie Norwegen. Dort würden 60 Prozent der Häuser mit Wärmepumpen beheizt. Noch im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Bundesbauministeriums 600 000 neue Gasheizungen in Deutschland eingebaut worden.

 

Kommentare (1)

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  • 04.05.23 - 18:40, Dieter Fries

    ich denke die Wärmepumpe ist eine technologischen „Scheinlösung“, speziell das Hybridkonzept! • Hybridsysteme erfordern zusätzlich zu einer kompletten Heizung eine Wärmepumpe die dann praktisch nur im Schönwetterbetrieb arbeitet und weniger als 50% zum Energiebedarf beiträgt!! Hierbei entsteht „graue Energie“ aus der Produktion der zusätzlichen Gerate bei reduzierter Lebensdauer, dies verschlechtert die CO2 Bilanz wesentlich! Anstatt CO2 einzusparen wird also für die Herstellung der Wärmepumpe zusätzlich CO2 erzeugt, wie der Volksmund sagt ein System mit Gürtel und Hosenträger ob das wirtschaftlich sinnvoll ist?• Wärmepumpen werden extrem positiv gerechnet und damit sind viele Werte unrealistisch und in der Praxis nicht erreichbar. Sinnvoll ist für mich eine Wärmepumpe erst mit einem Nutzfaktor von mehr als 3,5 und dies sollte durch Praxisergebnisse nachgewiesen werden und nicht auf einem Teststand. Wie man da manipulieren kann hat ja die Autoindustrie deutlich bewiesen! Wenn nach den erste 2-3 Jahren Effektivität und damit die Kosten der Wärmepumpen den Nutzern deutlich werden sind dies leider Argumente gegen die Erneuerbaren.

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