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Bürgerbeteiligung

Altmaiers Akzeptanzplan

Michael Hahn, 12.05.20
Um mehr lokale Unterstützung für den Bau von Windparks zu erreichen, will das Wirtschaftsministerium Kommunen und Anwohner stärker beteiligen – finanziell und mit günstigem Strom. Andernfalls könnte Anlagenbetreibern die Vergütung gekürzt werden.

Die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern soll den zuletzt eingebrochenen Ausbau der Windenergie an Land wieder in Fahrt bringen. Das geht aus dem Entwurf eines Eckpunktepapiers des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hervor, das neue energie vorliegt. Es sieht eine Kombination aus jährlicher Abgabe an die Standortkommunen und vergünstigtem Stromtarif für die Anwohner vor. Ersteres soll verpflichtend ins Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden, der Stromtarif dagegen optional sein.

Die Höhe der Abgabe soll sich am Stromertrag der Anlage bemessen. Pro Kilowattstunde sei eine Zahlung von mindestens 0,2 Cent vorgesehen. „Je nach Standortgüte und Stromertrag beläuft sich die Zahlung des Anlagenbetreibers an die Kommune damit auf circa 20.000 Euro pro Jahr“, schreibt das Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). „Für Kommunen ist eine so hohe Einnahme geeignet, die Akzeptanz neuer Windenergieanlagen spürbar zu erhöhen und zukünftig auch weitere Flächen für die Nutzung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen.“ Zudem könnten die Gemeinden mit dem Geld machen, was sie wollen. Eine Zweckbindung sei nicht vorgesehen.

Betroffen sein sollen alle Anlagen, die ab 2021 einen Zuschlag bei den Ausschreibungen bekommen und nach dem EEG vergütet werden. Falls ein Betreiber der verpflichteten Zahlung nicht nachkommt, würde ihm laut Eckpunktepapier die Vergütung um 0,25 Cent pro Kilowattstunde gekürzt.

Bis zu 200 Euro Ersparnisse pro Jahr

Um die Höhe der jährlichen Abgabe zu reduzieren, könnten die Anlagenbetreiber – oder ein beauftragter Dienstleister wie Direktvermarkter oder Stadtwerke – den Bewohnern der Standortgemeinde außerdem einen Bürgerstromtarif anbieten. Wenn mindestens 80 dieser vergünstigten Stromlieferverträge abgeschlossen werden, sinkt die Mindestzahlung an die Kommune nach den Plänen des BMWi auf 0,1 Cent je Kilowattstunde. Der Strom darf die Anwohner höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs kosten, so sollen sie 100 bis 200 Euro im Jahr sparen.

Die Maßnahmen basieren auf dem Gutachten eines Forschungskonsortiums im Auftrag des BMWi. Mitglieder sind das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), die Anwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Becker Büttner Held sowie das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem).

Die Installation neuer Windkraftanlagen ist in Deutschland in den letzten beiden Jahren stark eingebrochen, unter anderem, weil immer mehr Projekte von Gegnern der Technologie beklagt werden. In der Großen Koalition ist schon länger ein Streit darüber entbrannt, wie der Ausbau wieder beschleunigt werden kann. Die Union will als vermeintlich akzeptanzsteigernde Maßnahme einen pauschalen Mindestabstand von 1000 Metern für Windräder zu Wohngebäuden einführen, die SPD lehnt dies ab. Laut Studien würde eine solche Abstandsregel den weiteren Ausbau massiv behindern, ein positiver Effekt für die Akzeptanz vor Ort ist nach Ansicht von Experten fraglich. 2018 schrieb die Bundesregierung selbst in einer Antwort an die FDP-Fraktion, ein Zusammenhang sei nicht empirisch nachgewiesen.

Dennoch steht die neue Abstandsregelung im „Klimaschutzprogramm 2030“ der Regierung vom Herbst 2019 – ebenso wie  die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windparks. Im Dezember mahnte der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern bei den Verhandlungen zum Klimaprogramm an, ein entsprechendes Beteiligungsmodell im ersten Quartal 2020 auf den Weg zu bringen.

„Folgenloser Wunschzettel“

Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Energie, bezeichnete es als „gut, dass das Bundeswirtschaftsministerium nun den Auftrag des Vermittlungsausschusses erledigt hat und Modelle finanzieller Anreize für Kommunen und Bürger beim Ausbau der Windenergie vorschlägt. Wir bekommen jetzt hoffentlich die Dynamik, die ein großes Paket zwischen Bund und Ländern noch vor der Sommerpause ermöglicht, das neben der Aufhebung des Solardeckels auch den Ausbau der Windkraft gewährleistet, um das Ausbauziel an erneuerbaren Energien von 65 Prozent bis 2030 zu schaffen.“

Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Oliver Krischer hingegen kritisiert, mit einem Eckpunktepapier werde „politisches Handeln vorgespielt, aus dem aber praktisch nichts folgt“. Inhaltlich gingen die Maßnahmen in die richtige Richtung, gefragt sei jetzt jedoch ein Gesetz, das zeitnah verabschiedet und umgesetzt werde. „Weil der sogenannte Wirtschaftsflügel der Union im Bereich der erneuerbaren Energien alles blockiert, legt das Wirtschaftsministerium offenbar keinen Gesetzentwurf vor, sondern belässt es bei einem folgenlosen Wunschzettel.“

 

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