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Altmaier-Liste zur Windenergie

Haken dran?

Tim Altegör, 01.10.20
Im Oktober 2019 präsentierte das Wirtschaftsministerium 18 Punkte, mit denen die Windenergie gestärkt werden sollte. Viele davon hält das Ministerium mittlerweile für erledigt – mit teils sehr eigenwilliger Begründung.

Am 25. August verschickte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Art Erfolgsmeldung: Von 18 Punkten, die das Ministerium am 7. Oktober 2019 auf eine „Aufgabenliste“ mit dem Titel „Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land“ gesetzt hatte, seien mittlerweile sechs vollständig umgesetzt, sechs weitere im fortgeschrittenen Stadium oder Teil der anstehenden EEG-Novelle. Den erledigten Punkten verpasste das BMWi ein grünes Häkchen.

Hintergrund der Liste war ein vorheriges Treffen von Wirtschaftsminister Peter Altmaier mit Branchenvertretern (aber auch mit Windkraftgegnern) angesichts des fast vollständig eingebrochenen Zubaus neuer Anlagen. Als zentrale Gründe gelten ein Mangel an Genehmigungen aufgrund langwieriger und unsicherer Verfahren, fehlende Flächen und eine Häufung von Klagen gegen Windparks.

Mit seinen 18 Punkten erntete das BMWi damals überwiegend Lob. Geht das für die Energiewende zuständige Ministerium das Problem nun also konsequent an, hat es gar zu einem großen Teil bereits gelöst, wie die Mitteilung vom August suggeriert? Ein genauer Blick auf die einzelnen Punkte wirft teils erhebliche Zweifel auf.

Manche Ursachen dafür sind bereits in der Liste selbst angelegt. Es geht gleich los bei Punkt 1, den Abstandsregeln für neue Windparks (laut BMWi: vollständig erledigt). Erst sollten sie bundesweit auf 1000 Meter festgeschrieben sein und einzelne Bundesländer die Regel bei sich aussetzen können. Nun ist den Ländern einfach freigestellt, einen Wert bis zu 1000 Meter vorzuschreiben – außer in Bayern: Dort gilt weiter die noch striktere 10H-Regel, die das Zehnfache der Anlagenhöhe als Abstand festlegt. Ohnehin war der Punkt auf dieser Liste von vorneherein fehl am Platz. Statt die Windenergie zu stärken, erschwert er sie höchstens. Das bestätigen mehrere Studien im Auftrag der Regierung. Dass – wie von der CDU/CSU behauptet – die Akzeptanz für Windparks dadurch steigt, ist hingegen nicht belegt.

Tücken des Föderalismus

Oder Punkt 5, ein „Dialogprozess von Bund und Ländern zum Abbau von Genehmigungshemmnissen“. Das Ziel, so ist dort ausdrücklich vermerkt, sei eine gemeinsame Vereinbarung. Am 17. Juni 2020 kam die Bundeskanzlerin mit den Länderchefinnen und -chefs zusammen, am Ende stand auch ein Papier zur Energiewende. Darin finden sich, größtenteils im Wortlaut, die Punkte 4, 6, 7, 8 und 11 aus der Liste des BMWi. Einigkeit ist also schriftlich hergestellt, der Punkt damit für das Ministerium abgehakt. Einen tatsächlichen Abbau von Hemmnissen bedeutet das noch nicht. Und einen fortlaufenden Dialog, der die Umsetzung begleitet, sieht der 18-Punkte-Plan nicht vor. Die EEG-Novelle soll immerhin einen Ausschuss ins Leben rufen, der regelmäßig die Ausbaufortschritte in den Ländern mit dem deutschen Gesamtziel abgleicht.

Wie es im deutschen Föderalismus laufen kann, zeigt Punkt 8, der schnellere und bessere Genehmigungsverfahren verspricht. Konkret sollen die Bundesländer zentrale Genehmigungsbehörden einrichten und für ausreichend qualifiziertes Personal sorgen. Auch hier macht es sich das BMWi einfach: Der Punkt sei mit dem Beschluss vom 17. Juni vollständig erledigt, für die Umsetzung seien nun die Länder zuständig. Auf Nachfragen ergibt sich dort folgendes Bild.

Brandenburg, das Saarland sowie die Stadtstaaten Hamburg und Bremen erklären, bereits über eine zentrale Stelle zu verfügen. Im Saarland ist kein zusätzliches Personal geplant, Hamburg hat dazu „noch keine konkreten Pläne“. Brandenburg sieht keine personellen Engpässe bei der Genehmigung, dennoch würden im nächsten Jahr voraussichtlich zwei zusätzliche Stellen geschaffen. Aus Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen heißt es, die Umsetzung werde geprüft, man könne noch keine genaueren Angaben machen.

Kuriose Begründung

Das sächsische Energieministerium sagt, es sei noch nicht abschließend entschieden, inwieweit eine geplante Bündelung immissionsschutzrechtlicher Verfahren bei einer zentralen Behörde auch Windenergieanlagen betreffe und ob zusätzliches Personal eingestellt werde. Die zuständige Stelle in Hessen konnte Fragen dazu aktuell nicht beantworten. In Baden-Württemberg ist laut Auskunft derzeit keine zentrale Behörde geplant, die dezentrale Genehmigung habe sich bewährt. Ebenso in Thüringen: Es lägen keine fachlichen oder personellen Defizite bei den kommunalen Genehmigungsbehörden vor. Auch Bayern will keine zentrale Stelle einrichten, die eher marginale Synergieeffekte bringe. Die einzuholenden Stellungnahmen anderer Behörden hätten einen regionalen Bezug. Erledigt klingt anders. Ist es da legitim, wenn das BMWi seine Arbeit schon als getan ansieht?

Kurios mutet zudem Punkt 12 an. Er besagt, dass für Klimaschutzmaßnahmen die Pflicht zum Ausgleich von Natur- und Landschaftseingriffen nicht mehr gelten soll. Laut BMWi ist das erledigt, weil in der neuen Bundeskompensationsverordnung „für den Bereich Offshore-Windenergie ein Kompromiss gefunden“ worden sei. Die Verordnung vom Februar regelt unter anderem die Höhe von Ersatzzahlungen und enthält einen eigenen Paragrafen zu Offshore-Windparks. Er besagt etwa, dass die Beeinträchtigung von Wasser und Boden sowie Tier- und Pflanzenwelt als kompensiert gilt, wenn im Gebiet der Anlagen Fischerei ausgeschlossen ist. Inwiefern das jedoch die Windenergie an Land stärken soll, um die es ja schließlich in der Liste geht, bleibt unklar.

Auch das geplante bundesweite Artenschutzportal (Punkt 9) hat einen grünen Haken. In einem Bericht vom Januar an den Bundestag bekräftigt die Regierung, das Bundesamt für Naturschutz solle ein solches Portal einrichten. Ursprünglich sollte es laut BMWi-Liste noch in diesem Jahr kommen, im Zwischenstand vom August heißt es dagegen „schrittweise ab 2021“. Im Regierungsbericht wiederum steht „ab 2022“ – und, dass erforderliche Daten „auf Bundesebene derzeit nicht vorliegen und auch auf Landesebene allenfalls punktuell vorhanden sind“.

Bislang keine Gespräche

Der Artenschutz ist die härteste Nuss beim Genehmigungsstau, eine verlässliche Basis für den Interessenausgleich zwischen Windparkbetreiberinnen und Vogelschützern fehlt seit langem. Zwei weitere Punkte aus der Altmaier-Liste sind hier noch „in Vorbereitung“, das BMWi verweist auf laufende Gespräche. Die Punkte zählen zu jenen sechs, die auch laut Ministerium rund ein Jahr nach Veröffentlichung der Liste noch wenig fortgeschritten sind.

Beispiel Punkt 14: Demnach sollen die Clearingstelle EEG, die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) und das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) fusionieren. Im August schrieb das BMWi, der Punkt sei „in Vorbereitung“, erste Arbeiten seien angelaufen. Auf Nachfrage erklärt das Ministerium, „das Thema“ werde „derzeit geprüft“. Gespräche mit den Beteiligten über die Zusammenlegung haben jedoch nach deren Angaben bislang nicht stattgefunden.

Der Direktor des KNE, Thorsten Raynal-Ehrke sagt, dass es „weder in die Erarbeitung noch in eine etwaige Umsetzung dieser Fusionsidee einbezogen“ worden sei. „In einem möglichen Zusammenschluss mit der EEG-Clearingstelle und der Fachagentur Windenergie an Land“, so ergänzt er, „können wir bislang keine Vorteile für die Erfüllung unseres Arbeitsauftrags erkennen.“ Auch die FA Wind und die Clearingstelle antworten, dass sie keine weiteren Informationen  bekommen haben – knapp ein Jahr nach der öffentlichen Verkündung.

Zwar entspricht die BMWi-Bewertung bei einigen anderen der 18 Punkte sehr viel eher dem Stand der Dinge als bei den genannten Beispielen (siehe Übersicht aller 18 Punkte). Für seine frohe Botschaft Ende August hat das Ministerium aber offenbar das eine oder andere Auge zugedrückt.

Mitarbeit: Astrid Dähn, Michael Hahn, Margit Hildebrandt, Jörg-Rainer Zimmermann

 

Kommentare (1)

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  • 09.10.20 - 08:43, Kurt Werner

    Das Ausbremsen der Windkraft durch die Politik ist offensichtlich. Sowohl auf Bundes- wie Landesebene. Auch in Rheinland-Pfalz wurde durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes den zukünftigen Ausbau erheblich eingeschränkt. Die Akzeptanz war auch ein Punkt von Herrn Altmaier. Vor Ort wird allerdings die Windkraft häufig auch durch populistische Poltiker verunglimpft.Daher sollte er doch erst mal in den eigenen Reihen für Akzeptanz sorgen. Windkraftgegner waren bei einem Treffen eingeladen. Windkraftbefürworter aber nicht. Abgesehen von Naturschutzverbänden.
    Ohne den Ausbau der Windkraft sind die Klimaziele nicht erreichbar. Oft werden ohne Not Bestimmungen geändert, die langfristig den Ausbau der Windkraft unmöglich machen. Nur damit bei Windkraftgenern Zustimmung zu erhalten.
    Was unbedingt benötigt wird, ist eine langfristige Planung. Die Politik ist dafür nicht der richtige Akteur. Dafür sollte eine unabhänige Kommision oder Institut geschaffen werden, . .

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