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Im Überblick

Die 18 Punkte des „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“

Redaktion neue energie, 01.10.20

Im Oktober 2019 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Liste mit 18 Punkten zur Stärkung der Windenergie an Land. Ende August 2020 teilte das Ministerium dann mit, vieles sei schon erledigt oder auf gutem Weg. Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand bei allen 18 Punkten.

1. Abstandsregelungen

Laut BMWi: Vollständig erledigt

Stand: Seit Sommer 2020 können die Bundesländer bis zu 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung festschreiben, in Bayern gilt weiter das Zehnfache der Anlagenhöhe.

2. Verabschiedung Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Laut BMWi: Vollständig erledigt

Stand: Künftig sollen die Warnleuchten auf Windrädern erst dann blinken, wenn sich ein Flugzeug nähert. Mit der neuen Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) vom 1. Mai 2020 kann dafür nun auch die Transponder-Technologie genutzt werden.

3. Stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen und Bürger

Laut BMWi: Teil der EEG-Novelle

Stand: Der Referentenentwurf der Novelle sah eine Abgabe von 0,2 Cent je Kilowattstunde Strom vor, bei Angebot eines Bürgerstromtarifs hätte sich der Wert halbiert. Im Kabinettsbeschluss hieß es dann, Anlagenbetreiber „dürfen“ die ansässige Gemeinde in diesem Umfang beteiligen und sich die Kosten vom Netzbetreiber erstatten lassen.

4. Beratungsstelle zu Planungsfragen bei Ausweisungen für Flächen

Laut BMWi: Umsetzung läuft

Stand: Die Einrichtung einer zentralen Beratung ist von Bund und Ländern beschlossen. Nach Auskunft des BMWi wird noch diskutiert, ob sie dem Innen- oder dem Wirtschaftsministerium unterstehen wird. Auch wann, wo und mit wie vielen Mitarbeitern sie entstehen soll, sei noch nicht entschieden.

5. Dialogprozess von Bund und Ländern zum Abbau von Genehmigungshemmnissen (Ziel ist eine „Bund­-Länder­-Vereinbarung“)

Laut BMWi: Vollständig erledigt

Stand: Am 17. Juni haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Punkte 4, 6, 7, 8 und 11 dieser Liste umzusetzen. Umgesetzt sind sie damit noch nicht.

6. Verkürzung der Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen

Laut BMWi: Umsetzung weit vorangeschritten

Stand: Am 12. August hat das Bundeskabinett ein „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ verabschiedet. Klagen gegen Windparks sollen danach künftig direkt am Oberverwaltungsgericht oder am Verwaltungsgerichtshof verhandelt werden. Der Bundestag muss sich noch damit befassen.

7. Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen

Laut BMWi: Umsetzung weit vorangeschritten

Stand: Siehe Punkt 6 – auch dies ist Teil des Investitionsbeschleunigungsgesetzes. Die „aufschiebende Wirkung“ von Klagen soll entfallen.

8. Beschleunigung und verbesserte Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen

Laut BMWi: Vollständig erledigt

Stand: Konkret sollen die Bundesländer zentrale Genehmigungsbehörden einrichten. Dies wird im Bund-Länder-Beschluss vom 17. Juni bekräftigt, einige Länder wollen dem laut Auskunft aber nicht folgen.

9. Artenschutzportal zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten

Laut BMWi: Vollständig erledigt

Stand: Die Bundesregierung hat im Januar erklärt, das Portal einrichten zu wollen, sieht aber noch erheblichen Arbeitsbedarf. Der Start könne ab 2022 erfolgen.

10. Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrunds beim Artenschutz für den Ausbau erneuerbarer Energien in § 45 Abs.7 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz

Laut BMWi: In Vorbereitung

Stand: Nach Angaben des BMWi laufen dazu Gespräche mit dem Umweltministerium. In der EEG-Novelle ist vorgesehen, Stromerzeugung aus Erneuerbaren zum „öffentlichen Interesse“ zu erklären, was laut Naturschutzgesetz ein möglicher Ausnahmegrund wäre. Als sich die Umweltminister der Länder im Mai auf ein Papier zu Ausnahmevoraussetzungen einigten, warnten allerdings mehrere Branchenverbände davor, die Ausnahme zur Regel zu machen. Stattdessen müsse einheitlich und verbindlich definiert werden, wann ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ vorliege. Einen Vorschlag dazu haben die Länder für den Herbst angekündigt, die nächste Umweltministerkonferenz ist im November.

11. Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung des Naturschutzrechts durch eine TA Artenschutz

Laut BMWi: In Vorbereitung

Stand: Erklärtes Ziel ist eine bundesweite Standardisierung – siehe Punkt 10. Laut BMWi laufen auch dazu Gespräche.

12. Weiterentwicklung des BNatSchG mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von Ausgleichspflichten auszunehmen

Laut BMWi: Vollständig erledigt

Stand: Die Bundeskompensationsverordnung vom Februar enthält Sonderregeln für Offshore-Windparks, auf die das BMWi verweist. Von Windenergie an Land ist dabei nicht die Rede.

13. Erschließung von Flächenpotenzialen durch Reduzierung des Anlagenschutzbereichs von Drehfunkfeuern, Umrüstung VOR auf DVOR und Änderung der Bewertungsverfahren

Laut BMWi: Umsetzung läuft

Stand: Durch aktuelle Forschungsergebnisse wurde zum 1. Juni die Berechnungsformel für Störeinflüsse von Windrädern auf die Drehfunkfeuer-Bodennavigationsanlagen der Deutschen Flugsicherung (DFS) verbessert – zuvor war der Effekt häufig überschätzt wurden. Dies gilt für die moderneren DVOR-Anlagen, für die weniger robusten VOR-Modelle laufen die Untersuchungen noch. Ergebnisse stellt das BMWi für Anfang 2021 in Aussicht. Laut Ministerium soll dann auch der 15-Kilometer-Prüfradius um die Drehfunkfeuer angepasst werden – während die DFS sagt, dies sei nicht pauschal vorgesehen.

14. Zusammenführung der Clearingstelle EEG, der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) und des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE)

Laut BMWi: In Vorbereitung

Stand: Die drei betroffenen Organisationen berichten übereinstimmend, dass noch niemand mit ihnen darüber gesprochen habe und sie keine weiteren Informationen hätten.

15. Synchronisation von Erneuerbaren-Ausbau mit Netzausbau durch aufeinander abgestimmte Novellierung des EEG und des BBPlG

Laut BMWi: Abschluss Gesetzgebung für beide Gesetze noch dieses Jahr

Stand: Das Bundeskabinett hat beide Gesetze am 23. September verabschiedet, jetzt befasst sich damit der Bundestag. Im EEG ist ein etwas stärkerer Erneuerbaren-Ausbau geplant als zuletzt, zudem sollen mehr Windparks im Süden entstehen. Der Bundesbedarfsplan, der sich nun am Ziel von 65 Prozent Ökostrom bis 2030 orientieren soll, sieht zusätzliche Leitungskilometer vor.

16. Konsequente Umsetzung der Digitalisierungsstrategie

Laut BMWi: Umsetzung weit vorangeschritten

Stand: Anfang des Jahres hat mit Verzögerung der sogenannte Rollout von smarten Stromzählern begonnen, der als zentraler Bestandteil der Digitalisierung im Energiesektor gilt. In ihrem jährlichen „Digitalisierungsbarometer“ mahnt die Unternehmensberatung Ernst &Young jedoch unter anderem an, die netzorientierte Steuerung flexibler Stromverbraucher gesetzlich besser zu regeln. Allgemein wohl ein Thema, das nie völlig erledigt sein wird.

17. Sofortige Bereitstellung einer geeigneten eigenen Funkfrequenz für die gesamte Kommunikation zwischen Erneuerbaren-Anlagen und Netzbetreibern

Laut BMWi: Umsetzung läuft

Stand: Um dezentrale Produktionsanlagen zu vernetzen und das Stromsystem situationsgerecht zu steuern, bedarf es einer verlässlichen Funkinfrastruktur. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die Frequenzen für den 450-Megahertz-Bereich neu vergeben. Die Bundesnetzagentur hat sich dafür ausgesprochen, sie der Energiewirtschaft zur Verfügung zu stellen, das BMWi unterstützt dies. Allerdings hat das Innenministerium ebenfalls Anspruch auf die Frequenzen angemeldet. Es will damit die Kommunikation zwischen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften verbessern.

18. Regionale Steuerung des Zubaus von Erneuerbaren-Anlagen, um Netzengpässe zu vermeiden

Laut BMWi: Teil der EEG-Novelle

Stand: Im EEG-Entwurf plant die Regierung, bei Windkraft-Auktionen künftig 15, in ein paar Jahren 20 Prozent der Zuschläge fix in den Süden des Landes zu vergeben. Außerdem sollen windschwächere Standorte als bisher teilnehmen dürfen. Im Gegenzug würde das bisherige Netzausbaugebiet entfallen, das momentan im Norden den Zubau deckelt.

 

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