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EEG-Novelle

Was Wirtschaftsminister Altmaier beim EEG plant

Tim Altegör, 01.09.20
Aus dem federführenden Wirtschaftsministerium ist erstmals ein Entwurf für die mit Spannung erwartete EEG-Novelle publik geworden. Das Papier mit Stand 25. August liegt der Redaktion vor. Die zentralen Inhalte im Überblick.

Ausbauziele

Als nächste Zielmarke hat die Regierung einen Ökostrom-Anteil von 65 Prozent bis 2030 vorgegeben, daran ist der Entwurf für das „EEG 2021“ orientiert. Für 2050 soll zudem das Ziel festgeschrieben werden, dass der gesamte im Land erzeugte und genutzte Strom „treibhausgasneutral“ wird.

Aus dem 65-Prozent-Ziel leitet die Regierung einen Ausbauplan für das kommende Jahrzehnt für die einzelnen Erneuerbaren-Technologien ab. Die Zielwerte für die installierte Leistung bis 2030 entsprechen in etwa jenen, die schon im Klimaschutzprogramm 2030“ der Großen Koalition vom Herbst 2019 stehen: 71 Gigawatt (GW) Onshore-Windenergie, 20 GW in Windparks auf See und 100 GW Solarenergie. Bei Windenergie an Land würde das ein jährliches Netto-Plus von 1,7 GW bedeuten (Zubau minus Abschaltung von Bestandsanlagen), bei der Solarenergie wären es rund fünf GW. Die Nutzung von Bioenergie soll mit 8,4 Megawatt Leistung etwa konstant bleiben. (Eine Übersicht zum derzeitigen Installationsstand gibt es hier.)

Ausschreibungen

Für alle größeren Anlagen gilt ein Auktionssystem, sie müssen sich um die Vergütung bewerben. Die Ausschreibungsmengen sind im Gesetzesentwurf bis 2028 aufgeführt. Für Onshore-Wind schwankt der Wert zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt (im Durchschnitt 3,9 GW), bei Solar-Freiflächenanlagen sind rund 1,7 GW angesetzt. Neu geplant sind Ausschreibungen auch für größere Dachanlagen, bis 2028 soll die Auktionsmenge kontinuierlich steigen.

Der Erneuerbaren-Dachverband BEE hat gerade ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er höhere Mengen fordert: 4,7 GW jährlich für Onshore-Wind, zehn GW für Solarenergie – je zur Hälfte verteilt auf Freiflächenanlagen und den sonstigen Zubau, etwa von Eigenheimbesitzern. Hintergrund ist, dass der BEE eine spürbar andere Entwicklung beim Stromverbrauch erwartet als das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): 740 statt 580 Terawattstunden. Er begründet das mit der geplanten stärkeren Nutzung von Strom im Verkehr (E-Autos) und beim Heizen. Zudem setzt die Bundesregierung auf die Produktion von Wasserstoff aus Ökostrom, um die CO2-Emissionen der Industrie zu senken. Laut Referentenentwurf soll die Regierung 2023 eruieren, ob sich ihre Annahme halten lässt oder die Auktionsmengen erhöht werden müssen.

Die Auktionen für Solardachanlagen lehnt der BEE ab. Einig sind sich Verband und Ministerium hingegen, dass der Windenergie-Ausbau stärker auf das ganze Land verteilt werden soll. Der Gesetzesentwurf sieht dafür vor, dass bei Auktionen künftig mindestens 15 Prozent der Zuschläge an Projekte in den südlichen Bundesländern gehen. Ab 2025 sollen es 20 Prozent sein. Im Gegenzug soll das „Netzausbaugebiet“ im Norden, in dem bislang ein Zubaudeckel galt, entfallen. Zudem ist geplant, dass sich künftig windschwächere Standorte (bis zu 60 Prozent des sogenannten Referenzertrags) um die Vergütung bewerben können. Für Bioenergieanlagen ist ebenfalls eine „Südquote“ vorgesehen, dort liegt sie bei 50 Prozent.

Und außerdem

Windparkbetreiber sollen in Zukunft verpflichtet werden, Geld an die jeweilige Standortkommune zu zahlen. Das soll helfen, die Akzeptanz für die Anlagen zu erhöhen. Der Novellenentwurf greift im Wesentlichen auf ein Konzept zurück, das das Ministerium schon im Mai präsentierte: Vorgesehen sind 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Der Wert kann auf 0,1 Cent sinken, wenn den Anwohnern ein vergünstigter Stromtarif angeboten wird.

Mieterstrom soll mit der Novelle attraktiver werden. Bislang scheitern viele Projekte an bürokratischen Hürden und fehlender Rentabilität. Ein spezieller Mieterstrom-Zuschlag bemisst sich derzeit an der (sinkenden) Einspeisevergütung für Solaranlagen. Er soll laut Entwurf künftig in mehreren Stufen für Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung (bislang lag die Obergrenze bei 100 Kilowatt) fix definiert sein und 1,42 bis 2,66 Cent je Kilowattstunde betragen.

Eine Verschärfung ist für Anlagen geplant, deren Strom an der Börse gehandelt wird. Vor allem Windparks sind davon meist betroffen. Momentan müssen sie zeitweise auf ihre Einspeisevergütung verzichten, wenn der Börsenpreis aufgrund von zu viel Angebot länger als sechs Stunden am Stück ins Minus rutscht. Der BEE fordert, den Passus zu streichen, das BMWi dagegen plant, dass er zukünftig schon nach 15 Minuten greift.

Auch die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom, deren Abschaffung Solarvertreter vehement fordern, soll weiterhin anfallen.

Für den Weiterbetrieb nach Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung sieht das Gesetz nur für kleine Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung eine Übergangslösung vor: Sie sollen ihren Strom bis Ende 2027 für „den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten“ an den Netzbetreiber abgeben dürfen.

Wie geht’s weiter?

Momentan läuft die Abstimmung zwischen den Ministerien, dem Vernehmen nach soll sich das Bundeskabinett dann am 23. September mit dem Gesetz befassen. Daraufhin sind Bundestag und Bundesrat an der Reihe. Laut Plan soll es zum 1. Januar in Kraft treten. Die nächste Novelle kündigt das BMWi im Entwurf bereits an: Sie soll bis spätestens 2027 folgen. Bis dahin sei zu prüfen, ob der Erneuerbaren-Ausbau auch „marktgetrieben“, also ohne Förderung funktioniere.  

Solide Basis oder vertane Chance? Lesen Sie hier erste Einschätzungen zum EEG-Entwurf.

 

Kommentare (1)

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  • 29.09.20 - 14:16, alexander leiss

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir sind ein mittelständiges Wohnungsunternehmen.
    Der Bau einer Soalranlage mit Mieterstrom ist faktisch kaum gangbar.
    Zum einen unterliegen Wohnungen nicht der Unsatzbesteuerung. Wird nun jedoch ein Geschäftszweig installiert, der dieser Besteuerung unterliegt, ist dies umsatzsteuerschädlich für sämtliche Unternehmensumsätze, d.h. von der Miete müßten derzeit 16% als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
    Mieterstrommodelle sind von Verwaltung und Bürokratie in der Praxis offenbar aufwendig, kompakte und rechtssichere Leitfäden nicht zu finden.
    Können Sie damit helfen?

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