Anzeige
EEG-Novelle

Erste Kommentare zum Referentenentwurf

„Kläglich gescheitert”, „enttäuschend”, „Licht und Schatten”: Die ersten Reaktionen zum bekannt gewordenen Entwurf der EEG-Novelle fallen insgesamt wenig euphorisch aus. Die Kritik reicht von Details bis zu Grundsatzfragen. Einige Punkte werden aber auch gelobt.

Uwe Leprich, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlands

„Die gute Nachricht zuerst: der EEG-Referentenentwurf adressiert einige wichtige Hemmnisse, die dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland entgegenstehen, und beseitigt sie zumindest teilweise. Dazu gehören die überfällige Abschaffung der Netzausbaugebiete für Windanlagen ebenso wie die institutionalisierte finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Windstromerzeugung vor Ort. Eindeutige Regelungen hingegen, den völlig aus dem Ruder gelaufenen Artenschutz als Haupthemmnis für die Genehmigung von Windanlagen wieder einzufangen, fehlen und werden durch allgemeine Absichtserklärungen vertuscht.

Wie ein roter Faden durch die Novelle zieht sich die offensichtlich große Angst des Gesetzgebers vor der dezentralen Bürgerenergie. Sie wird verschärft in Quarantäne gehalten, um einer drohenden Ansteckungsgefahr zu begegnen: Der Eigenverbrauch wird weiterhin mit EEG-Umlage belegt und für Ausschreibungsteilnehmer generell untersagt. Solaranlagen müssen künftig bereits ab 500 Kilowatt Leistung in das bürokratische Ausschreibungsverfahren und ab 2025 sogar ab 100 kW (bislang 750 kW). Und falls es Solaranlagenbetreiber, deren Anlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, wagen sollten, ihren Strom nicht ins Netz einzuspeisen und ihn stattdessen selber nutzen wollen, müssen sie sich einen teuren „intelligenten“ Zähler anschaffen, der die Ersparnisse größtenteils wieder auffrisst. In der Summe ist die Novelle eine klare Absage an die Energiewende „von unten“.

Konzeptionell irrlichtert der Entwurf weiterhin im ökonomischen Nirwana mit der Vorstellung, der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse „marktgetrieben“ erfolgen. Das alte Marktmodell der Liberalisierung, wonach Kraftwerke mit unterschiedlich hohen Brennstoffkosten gegeneinander antreten, wird ohne intellektuelle Schamesröte in die heutige Welt übertragen, in der sich immer mehr Anlagen mit Brennstoffkosten Null ergänzen, um die Nachfrage abzudecken. Diese in den Köpfen offensichtlich einbetonierte Denkfaulheit führt dann künftig dazu, den EEG-Anlagen die Vergütung komplett zu versagen, wenn die Börsenpreise länger als 15 Minuten negativ sind. War bislang die deutlich längere Zeitspanne von 6 Stunden schon der Investitionssicherheit abträglich, so muss diese Neuregelung als verheerend und diametral in die falsche Richtung weisend charakterisiert werden.

Von einem „grundlegend“ novellierten EEG, wie die Regierung es stolz verkündet, kann zusammenfassend also in keiner Weise die Rede sein. Das zentrale, auf einen einheitlichen Großhandelsmarkt fixierte Stromsystem ist ein Auslaufmodell, das ersetzt werden muss durch ein deutlich dezentralisierteres System. Dafür müssen das Energiewirtschaftsgesetz und das EEG unter ein neues Energieleitgesetz zusammengefasst werden.“

 

Volker Quaschning, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

„Frau Merkel hatte in einem Gespräch mit Vertreterinnen der Fridays-For-Future-Bewegung versprochen, alles zu versuchen, beim Klimaschutz mutiger zu sein. Schaut man sich den Entwurf des EEG an, ist dieser Versuch kläglich gescheitert. Die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien sind so niedrig, dass sich nicht erschließt, wie die deutsche Bundesregierung ihr selbst gestecktes Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auch nur ansatzweise erreichen will. Trotz EU-Ratspräsidentschaft sind die Zubauziele auch ein Frontalangriff auf den Green Deal der EU. Über das Pariser Klimaschutzabkommen brauchen wir erst gar nicht mehr zu reden, da dafür eine Klimaneutralität bereits deutlich vor dem Jahr 2050 erforderlich wäre.

Das selbst gesteckte Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 kann rechnerisch nur erreicht werden, wenn die im EEG-Entwurf genannten Ausbauziele für Photovoltaik und Windkraft auch wirklich erreicht werden und der Strombedarf nicht ansteigt. Angesichts der Erfahrungen bei der Windkraft der letzten Jahre, darf das mit dem vorliegenden Entwurf stark bezweifelt werden. Bei der Photovoltaik sollen kleine Akteure durch Ausschreibungen auch für kleinere Dachanlagen weiter aus dem Markt gedrängt und offenbar auch der Zubau ausgebremst werden. Und wie man mit der Annahme, dass der Stromverbrauch die nächsten zehn Jahre gleichbleibt, die Sektorenkopplung oder die vor kurzem mit großem Tamtam präsentierte Wasserstoffstrategie umsetzen will, bleibt völlig schleierhaft.

Wenn man überhaupt irgendwelche Ziele in dem vorliegenden Gesetzentwurf erkennen kann, dann den Wunsch, die deutschen Kohlekraftwerke auch möglichst noch weit über das Jahr 2030 am Netz zu halten und dann den großen Energiekonzernen ein großes Kuchenstück des erneuerbaren Energiemarkts zu überlassen. Die Chance, mit einer ambitionierten Energiewende auch den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise zu trotzen, wird kläglich vertan. Und für die Entwicklung von Zukunftstechnologien in Deutschland und die Anliegen der jungen Generation ist der Entwurf ein Schlag ins Gesicht.“

 

Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

„Die Reform des EEG ist überfällig, da ab Januar 2021 zehntausende Anlagen aufgrund fehlender Rahmenbedingungen ab- und rückgebaut werden müssten. Der Energiewende droht somit das Aus. Daher ist es gut und richtig, dass die überfälligen Maßnahmen zur Reform des EEG endlich angegangen werden.

Der Referentenentwurf enthält einige wichtige Schritte in die richtige Richtung, aber auch problematische Vorgaben. Der Entwurf korrigiert richtigerweise einige bisherige Fehlentwicklungen, indem beispielsweise auch windschwächere Regionen wie in Süddeutschland stärker berücksichtigt werden. Zudem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Überfällig sind auch Verbesserungen und Anpassungen beim Mieterstrom. Die bisherigen Vorgaben sind zu kompliziert und damit abschreckend.

Zudem ist es richtig, die Prognosen des zukünftigen Stromverbrauchs regelmäßig zu evaluieren, da es in der Tat aufgrund einer verstärkten Elektrifizierung des Verkehrs und der Wirtschaft insgesamt zu einer Steigerung des Stromverbrauchs kommen kann. Dabei bringt der Ersatz fossiler Energien durch Strom höhere Wirkungsgrade und damit eine bessere Energieeffizienz mit sich, was tendenziell auch zu einem sinkenden Strombedarf führen kann.

Die geplanten Ausbauziele sind jedoch zu niedrig. Um die Klimaziele zu erreichen und eine Ökostromlücke zu vermeiden, sollten die Erneuerbaren-Ausbauziele auf 75 Prozent im Jahr 2030 erhöht werden (statt 65 Prozent). Es sind jährliche Zubaumengen von 9,8 Gigawatt Photovoltaik und 5,9 GW Wind onshore notwendig. Offshore-Wind sollte bis 2030 auf insgesamt 25 GW ausgebaut werden. Zudem ist es richtig, dass man finanzielle Beteiligungsmodelle für betroffene Kommunen anbieten will. Dies erhöht die Akzeptanz.“

 

Hermann Albers, Bundesverband WindEnergie

„Die Windbranche wartet auf ein starkes politisches Signal des Aufbruchs. Der Referentenentwurf für die EEG-Novelle ist dafür ein erster Aufschlag. Das Netzausbaugebiet wird endlich ad acta gelegt, gleichzeitig wird der Süden durch die Anpassung des Referenzertragsmodells und die sogenannte 'Südquote' motiviert, sich stärker an der Energiewende zu beteiligen. Beides begrüßen wir als Verband. Auch der Wille zu einem stärkeren Ausbau ist erkennbar, bleibt aber hinter den notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Pariser Klimaziele weit zurück. 71 Gigawatt Wind an Land sind unzureichend angesichts des wachsenden Strombedarfs in den Bereichen Industrie, Flugverkehr und Mobilität. Damit droht zukünftig weiter eine Ökostromlücke.

Die 140 Seiten sind beachtlich. Die Detailtiefe zeigt, dass die Erneuerbaren die Energieversorgung übernehmen sollen. Obwohl die Probleme der Branche, die bereits in der 18-Punkte-Aufgabenliste Wind an Land des Bundeswirtschaftsministeriums zusammengefasst sind, genannt werden, vermissen wir im Referentenentwurf jedoch konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und weiterer Flächenbereitstellung durch die Bundesländer.

Kritisch ist, dass die Herausforderungen zu Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering ausgeklammert werden. Eine Repoweringstrategie fehlt genauso wie eine angemessene Wertstellung von CO2-freiem Strom aus Bestandsanlagen. Hier braucht die Branche von der Politik klare Weichenstellungen. Der BWE hat dazu bereits Vorschläge veröffentlicht. Nicht hinnehmbar ist der drastische Eingriff in die Vergütungssicherheit des EEG durch die Änderung in Paragraf 51.“

 

Carsten Körnig, Bundesverband Solarwirtschaft

Zu geplanten Ausschreibungen für Dachanlagen und der Vorgabe, den Solarstrom nicht mehr anteilig selbst zu nutzen:

„Diese Bedingungen sind schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt. Das wäre so, als wenn man Landwirte dazu zwingen würde, ihre Erträge vollständig zu vermarkten und es ihnen nicht mehr erlaubt wäre, sie zum Eigenverzehr selbst zu verbrauchen.

Die französischen Solardach-Auktionen gelten als gescheitert und ein Investorenschreck. Sie sind regelmäßig unterzeichnet und dazu noch teuer. Der Förderbedarf liegt 20 Prozent über dem Deutschlands.“

Zum Beibehalten der EEG-Umlage auf den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom:

„Die ‚Sonnensteuer´ blockiert Milliardeninvestitionen in die Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Neben dem Ausbau der Photovoltaik erschwert sie die Markteinführung dringend benötigter intelligenter und dezentraler Lösungen der Speicherung und Sektorenkopplung und verstößt teils sogar gegen EU-Recht.“

 

Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe

„Peter Altmaier legt einen enttäuschenden Entwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Die im Entwurf erst 2050 angestrebte Treibhausgasneutralität des Stromsektors reicht bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Strom aus erneuerbaren Quellen muss als Energiequelle andere fossile Energieträger in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie ersetzen. Deshalb brauchen wir bis 2030 einen Anteil von 75 Prozent Erneuerbare Energien, nicht 65 Prozent wie vom Wirtschaftsministerium im Entwurf vorgeschlagen. Dafür müssen die jährlichen Ausbauziele vom Wirtschaftsministerium erhöht werden – für Photovoltaik auf brutto zehn GW und für Windenergie auf sechs GW bis 2030. Völlig absurd ist die Überprüfung der Ausbauziele bis 2023, da die Prüfergebnisse längst vorliegen und bekannt sind. Hier werden wertvolle Jahre verschenkt.

Zwar enthält der Entwurf des EEG auch lobenswerte Ansätze wie die Vorschläge zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen, aber die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Projekten der Energiewende werden leider auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gestärkt. Sowohl eine stärkere Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften, als auch die Ermöglichung von ökonomischer Teilhabe durch die Bürger als Erzeuger- und Verbrauchsgemeinschaften fehlen völlig im Entwurf des Wirtschaftsministeriums.“

 

Kerstin Andreae, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

„Der vorliegende Entwurf hat Licht und Schatten. Positiv ist aus Sicht des BDEW, dass sich die geforderte Zubaumenge erhöht, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, ist es richtig, Gemeinden an den Einnahmen von Windparks zu beteiligen. Um endlich auch einen flächenoptimierten Ausbau von Windenergie an Land zu erreichen ist es richtig, das Netzausbaugebiet abzuschaffen und den Ausbau vor allem im Süden mit einem Bonus für windschwache Standorte und der Anpassung des Referenzertragsmodells anzureizen. Die Bund-Länder-Koordinierung zur Verfügbarkeit von Flächen ist hier ein erster wichtiger Schritt. Damit der Koordinierungsmechanismus zwischen den Ländern wirklich Wirkung entfalten kann und zur Zielerreichung führt, muss er noch scharf geschaltet werden. Eine ausreichende Flächenkulisse ist das A und O des Windausbaus.

Bei der Solarenergie wurde leider versäumt, endlich für den notwendigen Push zu sorgen. Das gilt gerade auch für das große Potenzial, das für die Sonnenenergie auf bislang ungenutzten Dachflächen liegt. Um die Sonnenenergie endlich auch in die Städte zu bringen, hätte es vor allem bei der Eigenversorgung mehr Mut bedurft. Positiv ist eine geplante Regelung zu EEG-Altanlagen: Die weitere Einspeisung insbesondere auch für kleine PV-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung wird in dem Entwurf gesichert ermöglicht."

 

Ingbert Liebing, Verband Kommunaler Unternehmen

„Der Entwurf legt einen deutlichen Schwerpunkt auf den Windenergie- und Photovoltaikausbau. Aus Sicht des VKU sind dabei insbesondere akzeptanzsteigernde Maßnahmen wichtig. Dazu gehören eine stärkere wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen am Windenergieausbau und die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien als öffentliches Interesse im EEG gesetzlich verankert wird. Dies stärkt auch den Planungs- und Genehmigungsbehörden den Rücken. Eine gute Nachricht für den Windenergieausbau ist auch, dass das Instrument der Netzausbaugebiete im Norden wegfallen und gleichzeitig der Windenergieausbau im Süden besser angereizt werden soll. 

Aus VKU-Sicht ist es gut, dass mit der EEG-Novelle eine Anschlussregelung für kleine PV-Anlagen gefunden und dass die Rahmenbedingungen für den Mieterstrom verbessert werden sollen. Beides ist wichtig, um die Nutzung der Solarenergie im städtischen Raum voranzubringen. Auch die Ausweitung der Flächen entlang der Verkehrswege für die PV-Freiflächenanlagen halten wir für richtig.  

Bei der geplanten Verschärfung der Regelung zu negativen Strompreisen muss darauf geachtet, werden, dass nicht das Ziel des Erneuerbaren-Ausbaus am Ende konterkariert wird. So birgt die Regelung die Gefahr, dass zum einen Betreiber ihre Anlagen zu früh abschalten und zum anderen gerade kleinere Akteure im Hinblick auf die Risiken Zurückhaltung bei der Realisierung neuer Anlagen üben.  

Darüber hinaus wäre es aus unserer Sicht richtig, schon jetzt von einem steigenden Strombedarf bis 2030 auszugehen und auf dieser Basis die Ausbaukorridore im kommenden Jahrzehnt zu planen. Sektorenkopplung, Elektromobilität, der Einsatz von Wasserstoff und Digitalisierung werden absehbar eine stärkere Nachfrage nach Strom auslösen.“

 

Antje von Broock, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

„Mit diesem völlig verspätetet Entwurf versucht die Bundesregierung wohl, die Öffentlichkeit zu überzeugen, dass ihr die Erneuerbaren doch am Herzen liegen. Tatsächlich steckt in dieser Novelle jedoch viel zu wenig Ehrgeiz. Der so dringend notwendige Ausbauschub wird damit jedenfalls nicht ausgelöst. Das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil bis 2030 ist weder mit dem Klimaschutzziel von Paris, noch mit der erwarteten Anhebung der Ziele auf EU-Ebene vereinbar. 75 Prozent sind ein Muss. Das würde mindestens eine Verdopplung der vorgesehenen Ausschreibungsmengen bei Solarenergie bedeuten.

Ein Rückgang bei der Windenergieerzeugung wird mit der Entscheidung eingeleitet, für Windenergieanlagen, die 2021 aus der Förderung fallen, keine Anschlussregelung zu treffen. Der Mut zu einer Solarpflicht hat offensichtlich gefehlt und auch die Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU bei Maßnahmen für die Akteursvielfalt und Bürgerenergie ist mit keinem Wort erwähnt. Das alles sind Defizite, die wir uns angesichts der Klimakrise nicht mehr leisten können.“

 

Kommentare (1)

Kommentar verfassen»
  • 12.09.20 - 21:22, Dr. Martin Creuzburg

    Die vorliegenden Kommentare zu diesem neuen Bürokratiemonster sind einhellig vernichtend. Mir fehlt nur bisher der Hinweis auf das Fehlen der aktuellen Wasserstoffinitiative in diesem Gesetzentwurf. Denn ohne einen drastischen Ausbau von Wind und Solar wird die Förderung der Wasserstofftechnologie als Lobbyinstrument der Fossilwirtschaft entlarvt.

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige