Abbruch und Rückbau von Windenergieanlagen sind komplexe Vorhaben, die durch eine Vielzahl an umwelt-, abfall- und baurechtlichen Normen auf Bundes- und Landesebene geregelt werden. Um einheitliche Standards zu setzen, wurde 2020 die DIN SPEC 4866 erarbeitet. Diese soll nun in die DIN 4866 überführt werden. Mit einer Veröffentlichung des Entwurfs wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet.
DIN 4866 schafft konkreteren Rahmen für den Rückbau
DIN-Normen haben zwar keine rechtliche Bindungswirkung, sie können aber als Allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträge einbezogen oder zur Auslegung von Normen herangezogen werden und so mittelbar Rechtswirkung entfalten. So schafft die DIN 4866 einen deutlich konkreteren Rahmen für Planung, Durchführung und Dokumentation des Rückbaus. Damit steigt die Transparenz über Art und Umfang bestehender Rückbauverpflichtungen. Für Betreiber kann dies bedeuten, dass bislang verwendete pauschale Kostenansätze oder langjährig fortgeschriebene Schätzungen kritisch überprüft werden müssen.
Denn handelsrechtlich sind Rückstellungen auf Basis des nach einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten. Steuerlich erfolgt die Bewertung langfristiger Rückbauverpflichtungen unter Berücksichtigung der über die Nutzungsdauer wirtschaftlich verursachten Verpflichtungsanteile. Je konkreter die Anforderungen an den Rückbau definiert sind, desto stärker rückt die Belastbarkeit der zugrunde liegenden Annahmen in den Fokus von Abschlussprüfern, Finanzierern und Finanzverwaltung.
Wirtschaftlichkeit: Rückstellungen wirken gewinnmindernd
Anpassungen der Rückbaukosten wirken sich unmittelbar auf Bilanz und Wirtschaftlichkeit aus. Handelsrechtlich können höhere Rückstellungen Jahresergebnis und Eigenkapital beeinflussen. Erhöht sich die Rückstellung beispielsweise um 200.000 Euro, wirkt sich dies grundsätzlich unmittelbar auf das Ergebnis aus. Steuerlich können sich die Auswirkungen aufgrund abweichender Bewertungs- und Abzinsungsregelungen anders darstellen und sich bei langfristigen Verpflichtungen über mehrere Jahre verteilen. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren entspräche dies, vereinfacht betrachtet, rund 20.000 Euro pro Jahr. Zugleich fließen Rückbaukosten in die Projektbewertung ein und können Renditekennzahlen wie den IRR (Internal Rate of Return) beeinflussen.
Verwertungserlöse werden häufig berücksichtigt, sind jedoch unsicher und marktabhängig. Bilanz- und steuerrechtlich entstehen Erträge erst bei der Realisation. Rückstellungen wirken dagegen bereits heute gewinnmindernd.
Was für Betreiber jetzt entscheidend ist
Mit der DIN 4866 wird Rückbau stärker überprüfbar. Zentrale Fragen sind:
- Sind unsere Rückbauannahmen belastbar und aktuell?
- Müssen Rückstellungen angepasst werden?
- Welche Effekte ergeben sich auf Ergebnis, Liquidität und Finanzierung?
- Wie tragfähig sind unsere Ansätze im Dialog mit Banken und Prüfern?
Insgesamt ist der Entwurf, insbesondere durch verschiedene Checklisten im Anhang, sehr praxisorientiert. Er schafft eine fundierte Grundlage für die Planung und Durchführung von Rückbau und Abbruch sowie die Finanzplanung, insbesondere Rückstellungen für den Rückbau.
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