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Klimaschützer wollen Bundesregierung verklagen

Umweltverbände und Klimaaktivisten kündigen Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Ampelkoalition an. Sie sehen die Freiheitsrechte junger und künftiger Generationen bedroht.
Von:  Ina Matthes
28.06.2024 | 3 Min. | 2
Beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung: Klimaaktivistin Luisa Neubauer.
Beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung: Klimaaktivistin Luisa Neubauer.
Foto: Jürgen Heinrich/sz photo/picture alliance

Klimaaktivisten und Umweltschutzorganisationen wollen die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zwingen. Fünf Organisationen und weitere Einzelpersonen haben angekündigt, gegen die Klimapolitik der Ampel und die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes juristisch vorzugehen. Drei Verfassungsbeschwerden sind geplant– von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) sowie von Germanwatch und Greenpeace. Auch mehrere Klimaaktivisten wollen als Einzelkläger vor Gericht ziehen, sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Novelle unterschreiben. Die Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft, weil die Unterschrift des Bundespräsidenten bislang aussteht.

Die Umweltorganisationen kritisieren vor allem die „Entkernung“ des Klimaschutzgesetzes. Mit der Novelle vom April werden die bislang verbindlichen Klima-Ziele für einzelne Sektoren wie Verkehr, Gebäude oder Energiewirtschaft aufgegeben. Ministerien müssen nicht mehr mit Sofortprogrammen nachsteuern, wenn ihre Ressorts die Vorgaben zur Treibhausgasreduzierung verfehlen. Künftig gebe es nur noch allgemeine „Emissionstöpfe“ – für die 2020er-, 2030er- und die erste Hälfte der 2040er-Jahre, kritisiert die DUH. Damit werde verschleiert, wann in welchen Bereichen Anstrengungen zur CO2-Vermeidung vorgenommen werden müssten. „Das Aufschieben der politisch erforderlichen Entscheidungen ist der eigentliche Inhalt des geänderten Klimaschutzgesetzes“, sagte Anwalt Remo Klinger laut einer Mitteilung der DUH.

Germanwatch und Greenpeace warnen vor „Vollbremsung“ im Verkehrssektor 

In vielen Punkten stimmen die fünf Organisationen in ihrer Kritik überein. Germanwatch und Greenpeace legen den Fokus auf das von Volker Wissing (FDP) geführte Verkehrsressort. Vor allem im Verkehr seien die im Klimaschutzgesetz von 2021 festgelegten Sektorziele stetig verfehlt worden, rügen die Verbände. Sie befürchten massive Eingriffe in Freiheitsrechte wie Fahrverbote, wenn die Emissionen zu zögerlich und spät verringert werden – wie es nach der Novelle zu erwarten sei. Denn Deutschland müsste dann nach 2030 mit einer „Vollbremsung“ im Verkehrssektor reagieren, wenn die Klimaziele für 2045 erreicht werden sollen.

Der Gesetzgeber müsse die Freiheit für junge Generationen durch ausreichenden und rechtzeitigen Klimaschutz sichern, fordern die Klimaschützer. Sie berufen sich auf das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Damals hatten ebenfalls mehrere Organisationen sowie Aktivisten wie Luisa Neubauer von Fridays for Future geklagt und waren teilweise erfolgreich. Auch Neubauer will jetzt erneut Verfassungsbeschwerde einlegen. „Wir haben ein Recht darauf, dass die Regierung vorausschaut und nicht immer mehr Druck und Last auf zukünftige Regierungen und zukünftige Generationen abwälzt“, sagte Neubauer auf Instagram. Die Novelle des Klimagesetzes sei „im Kern verfassungswidrig.“

Verbände rufen Bürger zur Teilnahme auf

Neu ist bei den jetzt angekündigten Verfassungsbeschwerden: Alle Jugendlichen ab 14 Jahren und alle Erwachsenen sollen sich anschließen können. Greenpeace und Germanwatch haben dazu unter dem Hashtag „Zukunftsklage“ aufgerufen. Online können zunächst Interessensbekundungen abgegeben werden. Die Resonanz sei bereits einen Tag nach der Ankündigung groß, sagte eine Greenpeace-Sprecherin auf Anfrage. „Viele haben sich vormerken lassen.“

Falls es zu den angekündigten Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht kommt, könnten sich die Verfahren über die aktuelle Legislatur hinaus erstrecken. Bei der 2021 entschiedenen Klimaklage hatte das Gericht etwa anderthalb Jahre für das Urteil gebraucht. Das wäre dann ein Fall für die nächste Bundesregierung.

Kommentare (2)

Ich kann mich Herrn Kloss nur anschließen. Danke!

Klagen dauern zudem immer sehr lange, wobei der Klimawandel nicht wartet. Diese Zeit, der ganze Aufwand und die hohen Prozesskosten hätte man sich lieber gespart. Es ist wirklich eine Schande, dass man als Bürger und Wähler erst einklagen muss, dass die Regierung ihren Job macht und ihre eigenen Ziele erreicht.

Es drängt sich schon die Frage auf, weshalb sich die klimabewusste Mehrheit der Regierung nicht durchsetzen kann gegen ihre innere Opposition…

03.07.2024 - 07:37 | Marie Müller

Die Schäden des Klimawandels werden immer dramatischer und erfolgen in immer kürzeren Abständen. Entsprechend ihrer Verpflichtung, die Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen, müsste unsere Bundesregierung umgehend handeln und den Schutz gegen den Klimawandel drastisch erhöhen. Statt dessen besteht der Eindruck, dass sie nicht nur zu wenig unternimmt, sondern, dass Teile von ihr, insbesondere der Bundesverkehrs- und Bundesfinanzminister, aus partei-ideologischen Erwägungen selbst dringend erforderlichen Schutzmaßnahmen entgegenwirken. Die Förderprämie für Elektro-Autos wurde bereits zurückgenommen, Einschränkungen in der Förderung regenerativer Energien sind zu erwarten. Einfach umzusetzende Klimaschutz-Maßnahmen im Verkehrsbereich wurden als von der Bevölkerung nicht gewünscht abgelehnt, obwohl alle Umweltverbände und große Bevölkerungsteile dafür plädierten. Dies betraf eine moderate Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, die Abschaffung des Dienstwagen-Privilegs und die Minderbesteuerung von Diesel-Kraftstoffen.

Dabei sind Veränderungen im Verkehrswesen der effektivste, nachhaltigste und kostengünstigste Einstieg in den Klimaschutz. Da regenerativ gewonnene, elektrische Energie, die Elektro-Motoren von Fahrzeugen antreibt, die einzige ohne Wandelverluste auskommende Energieform ist. Damit ist sie für alle Fahrzeuge, insbesondere für PKWs, die effektivste, nachhaltigste und billigste Antriebsform. Dies ergibt sich dadurch, dass Elektro-Motoren, gegenüber Verbrenner-Motoren, eine drei bis dreieinhalbfach höhere Effizienz aufweisen. Zählt man ihren Energiegewinn beim Bremsen durch Rekuperation hinzu, benötigen die Elektro-Motoren dieser Fahrzeuge sogar viermal weniger Energie als Verbrenner-Motoren. Deshalb verbrauchen elektrisch angetriebene Fahrzeuge trotz ihrer durch Akkumulatoren erhöhten Gewichte am Ende immer noch gut dreieinhalb mal weniger Energie als Fahrzeuge mit Verbrenner-Motoren, die zudem große Mengen an klimaschädlichem CO2 und Wärme ausstoßen und damit massiv zur Erderwärmung beitragen. Außerdem haben
Elektro-Motoren eine wesentlich längere Lebensdauer als Verbrenner-Motoren. Das wären wichtige Gründe, um den Bau elektrisch angetriebener Fahrzeuge massiv voranzutreiben.

Der heutige Bundesfinanzminister hat seine negative Einstellung gegenüber Klimaschutz-Maßnahmen bereits in einer früheren NRW-Regierung gezeigt, in der er maßgeblich daran beteiligt war, den Mindestabstand von Windkraft-Anlagen zu Wohngebieten von 1000 m auf 1500 m auszuweiten. Auch die von ihm hochgelobte, stetig geforderte Technologie-Offenheit, die aufgrund unzähliger Parallel-Entwicklungen unnötig teuer würde, diente ihm dazu, Fakten zu verschleiern und Klimaschutz-Maßnahmen auszubremsen.

Auch der Bundesverkehrsminister verschleiert Fakten und bremst den Klimaschutz. So erweiterte er den EU-Beschluss, ab 2035 keine neuen Verbrenner-Fahrzeuge mehr in der EU zuzulassen, entgegen allen Absprachen um den Zusatz, dass dies nicht für Fahrzeuge mit E-Fuels betriebenen Verbrenner-Motoren gilt. Hierdurch wurde der Anschein erweckt, dass sich neue Fahrzeuge mit Verbrenner-Motoren weiterhin uneingeschränkt nutzen lassen. Diese Botschaft war völlig sinnfrei, weil E-Fuels aufgrund ihres komplizierten Herstellungsprozesses gut dreimal teurer als Benzin/Diesel und rund sieben mal teurer als regenerativ gewonnene Energie für Elektro-Fahrzeuge sind. Niemand würde sie nutzen.

Zuletzt drohte der Verkehrsminister mit Fahrverboten an Wochenenden, wenn die CO2-Reduzierungen des bereits von der vorherigen CDU/SPD-Regierung beschlossenen Klimaschutz-Gesetzes in seinem Ressort umgesetzt werden müssten. Diese Drohung diente dazu, die Bevölkerung gegen eine Klimawandel bedingte, strengere Verkehrspolitik einzunehmen. Sein letzter Vorschlag, die jetzige Einzelverantwortung der Ministerien beim Klimaschutz in eine gemeinsame Verantwortung mit anderen Ministerien einzutauschen, wird uns im Kampf gegen den Klimawandel um Jahre zurückwerfen. Denn alle bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass, wenn alle gemeinschaftlich die Verantwortung für etwas übernehmen sollen, sich am Ende keiner dafür wirklich verantwortlich fühlt.

01.07.2024 - 11:06 | Gernot Kloss

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