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Interaktive Karten zu möglichen Windpark-Standorten

Die Fachagentur Wind- und Solarenergie hat analysiert, wie weit die Ausweisung von Flächen für die Windkraft in den verschiedenen Bundesländern fortgeschritten ist.
Von:  Bernward Janzing
31.05.2024 | 2 Min.

In wenigen Tagen läuft die Frist ab: Bis zum 31. Mai müssen die Bundesländer darlegen, wie sie die Vorgaben des Bundes einhalten wollen, bis Ende 2027 der Windkraft einen definierten Flächenanteil – den sogenannten Flächenbeitragswert – zur Verfügung zu stellen. Die Fachagentur Wind- und Solarenergie hat aus Anlass des Fristablaufs den Sachstand für die einzelnen Bundesländer in einem Karten-Dossier aufbereitet.

Grundlage ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) von 2022, das die Bundesländer dazu verpflichtet, etwa zwei Prozent ihrer Fläche für die Nutzung der Windenergie bereitzustellen. Dabei bleibt es jedem Bundesland freigestellt, ob es die Flächen selbst in landesweiten oder regionalen Raumordnungsplänen ausweist oder diese Aufgabe nachfolgenden Planungsebenen überträgt. Die großen Flächenländer haben alle die Variante der Raumplanung gewählt, das Saarland entschied sich für die Flächenausweisung über die Bauleitplanung der Kommunen.

Zwei Phasen der Flächenausweisung

Das WindBG legt für jedes Bundesland zwei Flächenbeitragswerte fest – einen, der bis Ende 2027 erreicht werden muss, einen zweiten bis Ende 2032. Die Zahlen der einzelnen Länder unterscheiden sich im ersten Schritt, doch Flächenländer, die bis 2027 vergleichsweise geringe Ziele erfüllen müssen, stehen in den Folgejahren umso mehr in der Pflicht. Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen bis Ende 2027 1,8 Prozent ihrer Landesfläche für die Windenergienutzung ausweisen, Niedersachsen 1,7 Prozent. Für alle anderen Flächenländer wurden zwischen 1,1 und 1,4 Prozent festgelegt. Die Stadtstaaten müssen bis 2027 ledig 0,25 Prozent ausweisen. 

Im zweiten Schritt bis 2032 müssen die Flächenländer dann zwischen 1,8 und 2,2 Prozent ihrer Landesfläche freigegeben haben, die Stadtstaaten 0,5 Prozent. Baden-Württemberg, Bayern und das Saarland sowie Nordrhein-Westfalen liegen am unteren Ende der Spanne. Die Werte wurden auf der Basis des Potenzials an geeigneten Flächen bestimmt.

Angaben teilweise irreführend

In interaktiven Karten hat die Fachagentur Wind- und Solarenergie den Sachstand der Ende 2022 rechtskräftig ausgewiesenen und anrechenbaren Flächen dargestellt. Allerdings sind dort die Zahlen mitunter irreführend. Brandenburg zum Beispiel hat offiziell noch gar keine Fläche für die Windenergienutzung ausgewiesen, was daran liegt, dass die Pläne nach einem Gerichtsentscheid formal unwirksam sind. Insofern sind die Werte der Karte nur bedingt aussagekräftig, was den realen Sachstand betrifft. Auch in anderen Fällen lag die anrechenbare Fläche niedriger als die tatsächlich ausgewiesene Fläche.

Gleichwohl zeigen die Daten, wie unterschiedlich die Länder inzwischen fortgeschritten sind. Hessen beispielsweise hatte zum Stichtag schon fast 1,9 Prozent der Landesfläche ausgewiesen und damit seinen Flächenbeitragswert für 2027 schon erreicht. Andere sind davon noch weit entfernt.

 

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