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Leserbrief

„15000-H-Regelung bei Atomkraftwerken"

Foto: Silke Reents

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Matthias Krönke, 10.05.16
Zum Thema Abstandsregelung: Gemäß der sogenannten 10-H-Regelung in Bayern dürfen Windräder nur noch genehmigt werden, wenn ihr Abstand zur nächsten Siedlung das Zehnfache ihrer Höhe beträgt. Auch andere Bundesländer wie Sachsen liebäugeln mit einer vergleichbaren Regelung...

Gemäß der sogenannten 10-H-Regelung in Bayern dürfen Windräder nur noch genehmigt werden, wenn ihr Abstand zur nächsten Siedlung das Zehnfache ihrer Höhe beträgt. Auch andere Bundesländer wie Sachsen liebäugeln mit einer vergleichbaren Regelung. Diese führt dazu, dass es kaum noch Flächen in Bayern gibt, auf denen Windräder gebaut werden dürfen.

Solche Regelungen haben immer nur zum Ziel, die erneuerbaren Energien auszubremsen. Ich frage mich dabei, ob man nicht gleichzeitig entsprechende Regelungen für die anderen Kraftwerkstypen einführen sollte. Schließlich sagen die Politiker ja, dass die 10-H-Regelung dem Schutz der Bevölkerung dient.

So würde ich empfehlen, bei Kohlekraftwerken eine 1500-H-Regelung einzuführen: Bei Kühltürmen bis 200 Meter Höhe und Abgasen, die krebserregend, radioaktiv und klimaschädlich sind, würde damit ein Sicherheitsabstand von circa 300 Kilometern eingeführt werden.

Bei Atomkraftwerken scheint mir entsprechend eine 15000-H-Regelung bei vergleichbarer Höhe der Kühltürme zum Schutz der Bevölkerung sinnvoll.

Freundliche Grüße

Matthias Krönke

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