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Gastbeitrag

„Wie gelingt der Kohleausstieg in Deutschland, Frau Hendricks?“

Barbara Hendricks, 06.01.15
Über das Ziel besteht eine große Einigkeit in der internationalen Staatengemeinschaft: Wir wollen und wir müssen verhindern, dass die durchschnittliche globale Erwärmung gegenüber vorindustriellen Zeiten zwei Grad Celsius übersteigt. Der Weg dahin führt einzig und allein über konsequenten Klimaschutz.

International sind wir nach der Konferenz in Lima im Dezember des letzten Jahres auf dem Weg, Ende dieses Jahres in Paris ein verbindliches und ambitioniertes Klimaschutzabkommen zu beschließen. Doch nationale oder EU­-Klimaschutzpolitik allein reichen nicht. Vielmehr müssen alle Fachpolitiken Klimaschutz von Anfang an und bis zum Ende mitdenken und entsprechend handeln.

Der Gedanke der Integration – des Mainstreamings – von Klimaschutz ist zwar nicht neu, doch scheint er auf den ersten Blick dem Ressortprinzip – der Unterscheidung und Einteilung in „Fachaufgaben“ – zu widersprechen. Die Diskussion darum, was Ober­ und Unterziele sind, ob Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit gleich wichtig sind, ob Klimaschutzpolitik Teil der Energiepolitik ist oder umgekehrt, zeigt vor allem eins: Politik und Gesellschaft tun sich noch immer schwer damit, dem Klimawandel den richtigen und zwar einen zentralen Stellenwert in den unterschiedlichen Handlungsfeldern zu geben.

Klimaschutz ist Nachhaltigkeit

Was uns beim Thema Nachhaltigkeit gelungen ist, ist auch beim Klimaschutz notwendig. Um die notwendigen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir Klimaschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen, die alle Politikbereiche einschließt und deren erhebliche Potenziale wir nur dann heben können. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ist ein erster Schritt auf diesem Weg. Mit dem Programm und den darin beschriebenen Maßnahmen legen wir die Handlungsnotwendigkeiten in allen Politikfeldern fest, um bis 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Ohne diese Maßnahmen würden wir die Emissionen um lediglich 33 bis 34 Prozent verringern (+/­-­ ein Prozent Unsicherheit). Setzen wir das Programm aber vollständig um, erreichen wir eine zusätzliche Reduktion – zusätzlich zur Minderung durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen – um 62 bis 78 Millionen Tonnen. Das entspricht einer Verdreifachung der jährlichen Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber den Vorjahren. Gelingt uns das und senken wir damit unsere Emissionen auf 750 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente jährlich im Jahr 2020, ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zum Ziel für 2050, der Minderung der Emissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990, geschafft.

Klimaschutz und Kohle

Ein wichtiger Schritt dazu sind Veränderungen in unserer Energieerzeugung. Die Liberalisierung des Strommarkts, aber vor allem der Boom der erneuerbaren Energien in Deutschland – und die zugrunde liegende vorrangige Einspeisung – führten dazu, dass wir inzwischen ein erhebliches Überangebot an Kraftwerksleistung haben, dass also in Deutschland deutlich mehr Strom erzeugt werden kann, als hier gebraucht wird. Deutschland ist deshalb inzwischen zu einem ständigen Nettoexporteur von erheblichen Strommengen geworden. Und während die Preise für erneuerbaren Strom über die Jahre sanken, sollte der europäische Emissionshandel dafür sorgen, dass beim fossilen Strom die externen Kosten im Bereich der Treibhausgasemissionen eingepreist werden.

Dass und warum das bisher so nicht eingetreten ist, ist hinlänglich bekannt. Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, das Emissionshandelssystem bereits 2017 grundlegend zu reformieren. Doch zusätzlich – so ist die Bundesregierung überzeugt – ist auf nationaler Ebene ein Signal für einen Strukturwandel insbesondere in der Stromerzeugung notwendig. Entsprechend enthält das Klimaaktionsprogramm die Festlegung, dass eine Emissionssenkung um weitere 22 Millionen Tonnen CO2­-Äquivalente unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europä­ischen Zertifikatehandels erbracht wird. Jetzt muss gehandelt werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie wird dazu in diesem Jahr einen Regelungsvorschlag vorlegen.

Alle Sektoren sind in der Pflicht

Einen noch größeren Klimaschutzbeitrag als der Strommarkt soll die Verbesserung der Energieeffizienz bringen, Denn die beste Energie ist die, die gar nicht erst benötigt wird. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) skizziert, wie das gehen soll – NAPE ist Bestandteil des Klimaaktionsprogramms – beide sind eng verzahnt. Die Energieeffizienz im Gebäudebereich muss massiv gesteigert werden. Das Energiesparen soll als Rendite­ und Geschäftsmodell attraktiver gemacht werden, und schließlich wollen wir die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz steigern. Damit erreichen wir eine Minderung um 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-­Äquivalente pro Jahr bis 2020.

Mit der Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“, die in meinem Ministerium entwickelt werden wird, werden wir die Energieeffizienz-­Strategie Gebäude des Bundeswirtschaftsministeriums mit weitergehenden klimaschutzrelevanten Maßnahmen verbinden. Doch auch die anderen Sektoren müssen sich anstrengen. Im Verkehrsbereich werden wir den Endenergieverbrauch massiv senken. In Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen gibt es weitere, große Potenziale im Bereich der Abfallvermeidung, des Recyclings, der Ressourceneffizienz und der Reduzierung von F­-Gas-Emissionen. Bis zu 2,5 Millionen Tonnen Reduktion werden wir über eine erweiterte Förderung für die Belüftung von Abfalldeponien erreichen. In der Landwirtschaft schließlich soll neben der Novelle der Düngeverordnung die Erhöhung des Flächenanteils des ökologischen Landbaus für weitere Emissionsminderungen sorgen. Der Schutz von Moorböden und die Erhaltung von Dauergrünland tragen relevant zum Klimaschutz bei, auch wenn dieser Bereich von der nationalen Zielsetzung nicht erfasst wird.

Die Bundesregierung wird bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 eine Vorbildfunktion einnehmen – ob nun bei der öffentlichen Beschaffung, der Novellierung des Maß­nahmenprogramms „Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung oder der Überprüfung klimaschädlicher Subventionen. Energetische Sanierungsfahrpläne für die öffentliche Hand werden für die Verbesserung des energetischen Zustands von Dienstliegenschaften des Bundes sorgen. Ein konsequentes Umsteuern hin zu einer klimaschonenden oder – besser noch – zu einer klimaschützenden Wirtschaft sorgt zudem auch für zukunftssichere Arbeitsplätze und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. 2012 waren in Umwelt-­Unternehmen, die sich unter anderem der Energieeffizienz, der Kreislaufwirtschaft oder der Rohstoff­- und Materialeffizienz widmen, rund 1,5 Millionen Erwerbstätige beschäftigt. Und diese Unternehmen gehen davon aus, dass die Zahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis 2018 jährlich um knapp sieben Prozent steigen wird.

Umsetzung und Monitoring

Bis 2020 bleibt uns nicht mehr viel Zeit, auch weil in den letzten Jahren der Klimaschutz auf Bundesebene weniger im Vordergrund stand als notwendig. Deshalb gehen wir direkt an die Umsetzung des Aktionsprogramms. Mit einem jährlichen Klimaschutzbericht behalten wir im Auge, in welchen Bereichen die Umsetzung gut läuft und wo wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. Dabei sind wir auf die Unterstützung der Ressorts und insbesondere der Länder, Kommunen und gesellschaftlichen Akteure angewiesen. Eine erfolgreiche und umfassende Umsetzung des Programms hängt von der Beteiligung aller ab. Zwar kann der Bund Fördermittel bereitstellen. Werden diese aber nicht abgerufen, bleibt der Effekt denkbar gering. Um die Umsetzung des Aktionsprogramms möglichst gut zu verankern, werden wir schon bald das Nationale Aktionsbündnis Klimaschutz schaffen. Es soll nicht nur die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen unterstützen, sondern auch weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren und zur erforderlichen Akzeptanz beitragen. Nur so werden wir die angestrebte Minderung auf 750 Millionen Tonnen CO2-­Äquivalente bis 2020 erreichen können.

Die langfristige Perspektive

Bis 2050 – so unser Langfristziel – wollen wir die jährlichen Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent senken. Das wird nur mit einer fast vollständigen Umstellung von Wirtschaft, Wohnen und Mobilität auf ein nahezu kohlenstofffreies System gelingen – eine große Herausforderung für alle. Denn außer auf der Nutzung fossiler Energieversorgung beruht unser Gesellschaftssystem auch in vielen anderen Bereichen auf Produkten aus fossilen Rohstoffen. Auf nationaler Ebene werden wir 2016 einen ersten Klimaschutzplan 2050 verabschieden. Hier werden wir aufzeigen, welche Schritte auf dem Weg zur Dekarbonisierung notwendig sind. In diesem Jahr werden wir dazu umfassende Beteiligungsprozesse durchführen – für Länder, Kommunen und Verbände sowie erstmals auch direkt für Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen darauf, dass dies zu guten und machbaren Lösungen führen wird. Wir können diese Jahrhundertaufgabe nicht einfach jenen Menschen auferlegen, die in 25 Jahren die politische Verantwortung für unser Land tragen. Bereits jetzt den Pfad zum 2050er­-Ziel zu skizzieren und in den kommenden Jahren zu konkretisieren, sind wir nicht nur nachfolgenden Generationen schuldig. Gutes Regieren bedeutet auch immer, neben kurzfristigen Zielen mittel­ und langfristige Perspektiven im Blick zu halten.

Barbara Hendricks ist seit Dezember 2013 Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die promovierte Historikerin war zuvor von 2007 bis 2013 Bundesschatzmeisterin der SPD und von 1998 bis 2007 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen.

Dieser Gastbeitrag ist in der Ausgabe 01/2015 von neue energie erschienen.

 

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