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Fracking

Ja, nein, vielleicht

Tim Altegör, 01.04.15
Die Bundesregierung hat das seit Monaten geplante Fracking-Gesetz beschlossen. Die zuständigen Minister Barbara Hendricks und Sigmar Gabriel sprechen von einer Einschränkung der umstrittenen Technologie, Umweltschützer sehen dagegen den Weg für eine kommerzielle Nutzung bereitet. Auch aus den Fraktionen von SPD und Union kommt Kritik – vor allem an den Befugnissen einer neuen Kommission.

Seit fast einem Jahr geistert das Thema durch die Große Koalition, wurde intern verhandelt. Heute (1. April) hat das Kabinett eine gesetzliche Regelung der Erdgasförderung mittels Fracking beschlossen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD)  sieht mit dem Beschluss „Rechtssicherheit für die Menschen ebenso wie für die betroffene Industrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze“ gewährleistet. Seine Parteikollegin, Umweltministerin Barbara Hendricks sagte, mit dem Gesetz bestehe „für Mensch oder Umwelt keine Gefahr mehr“.

Der verabschiedete Gesetzesentwurf sieht zahlreiche Fälle vor, in denen Fracking, also das Aufbrechen von Gesteinsschichten mit einer Mischung aus Sand, Wasser und Chemikalien, um das darin enthaltene Erdgas zu fördern, ausgeschlossen wird. Das gilt etwa für Wasserschutzgebiete und Einzugsgebiete von Seen, die zur Wasserversorgung genutzt werden. Fracking-Gegnern geht der Gesetzestext dennoch nicht weit genug. So warf der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) der Umweltministerin Wortbruch vor, von einem angekündigten Fracking-Verbot bleibe nichts übrig. Die Technologie wird zwar oberhalb von 3000 Metern Tiefe fürs Erste untersagt – darunter bleibt sie wie bisher möglich – für wissenschaftliche Untersuchungen gibt es jedoch eine Ausnahme.

Umstrittene Expertenrunde

Zudem könnten durch eine Hintertür in einigen Jahren auch kommerzielle Bohrungen folgen: Eine neu zu schaffende Expertenkommission – Kostenpunkt etwa eine viertel Million Euro im Jahr – soll die Probephase begleiten. Attestiert sie einem Förder-Projekt im Anschluss mehrheitlich die Unbedenklichkeit, soll es unter Auflagen genehmigt werden dürfen.

An der Kommission stoßen sich auch Mitglieder der Bundestagsfraktionen von SPD und Union, die dem Gesetz noch mehrheitlich zustimmen müssen. Die NRW-Landesgruppe der SPD fordert ein Fracking-Moratorium, „das nicht durch eine wie auch immer geartete Expertenkommission durchlöchert werden darf. Ein Fachleutegremium kann und darf in keinem Fall eine Entscheidung des demokratisch legitimierten Bundestages ersetzen“, so der zuständige Berichterstatter Frank Schwabe. Ähnlich äußerte sich der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt, der zudem im Namen der Unionsfraktion eine weitere Verschärfung der Regelungen forderte.

 

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