Anzeige
Interview

„In keiner Weise akzeptabel“

Interview: Jörg-Rainer Zimmermann, 17.08.15
...findet der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel die Pläne der Bundesregierung beim geplanten Wechsel zu Windkraft-Ausschreibungen. Gemeinsam mit acht weiteren grünen Ländervertretern wirft er Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vor, die Akteursvielfalt zu vernachlässigen – und fordert Gabriel auf, die von der EU-Kommission vorgesehene De-minimis-Regel zu nutzen.

neue energie: Was kann eine De-minimis-Regel aus Ihrer Sicht im Rahmen der geplanten Ausschreibungen zur Vergütung von Windkraftanlagen leisten?

Stefan Wenzel: Ausschreibungen stellen gerade für kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte eine besonders hohe Hürde dar. Denn das Risiko, bei einer Ausschreibung zu unterliegen, trifft diese Gruppe ungleich härter als große Akteure. Schließlich können die dann verlorenen Projektentwicklungskosten hier in der Regel nicht über andere Projekte ausgeglichen werden. Eine De-minimis-Regel, das heißt eine Bagatellgrenze für kleine Erneuerbaren-Anlagen, kann kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte vor solchen besonderen Risiken schützen und diesen weiterhin eine aktive Beteiligung bei der Umsetzung der Energiewende ermöglichen. Damit würde auch dem von Bund selbst benannten Ziel der Akteursvielfalt gedient.

neue energie: Welches Ziel verfolgen Sie grundsätzlich mit dem offenen Brief an Bundesminister Gabriel?

Stefan Wenzel: Das vom BMWi entwickelte Eckpunktepapier wird sicherlich im Rahmen des Konsultationsprozesses auf vielen Ebenen ausführlich kommentiert. Mir ist bei der Umstellung auf Ausschreibungen für erneuerbare Energien ein Punkt ganz besonders wichtig: der Schutz von kleinen Akteuren und Bürgerenergieprojekten. Diese Gruppen haben einen maßgeblichen  Anteil am bisherigen Ausbaustand und damit die Energiewende getragen. Für den Akzeptanzerhalt ist es von wesentlicher Bedeutung, dass sich kleine Projekte und Bürgerenergieprojekte auch weiterhin direkt beim Ausbau der Erneuerbaren beteiligen können. Deshalb haben wir dieses bedeutende Anliegen nochmals für die Allgemeinheit herausgestellt.

neue energie: Weshalb fordern Sie und Ihre Kollegen eine Grenze von sechs Anlagen oder sechs Megawatt - viele Bürgerenergieprojekte sind aktuell viel größer dimensioniert?

Stefan Wenzel: Die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014-2020 der europäischen Kommission sehen Ausnahmemöglichkeiten von Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen vor und zwar in einer Größenordnung bis sechs Megawatt installierte Stromerzeugungskapazität oder sechs Erzeugungseinheiten.

neue energie: Derzeit scheint aber offen zu sein, wie die EU-Regelung zu De-Minimus zu interpretieren ist: als sechs mal sechs Megawatt oder als sechs Anlagen beziehungsweise sechs MW. Wäre es nicht die Aufgabe der Bundesregierung, in Brüssel eine Klärung zu erwirken, mit dem Ziel die Grenze bei sechs mal sechs MW zu ziehen?

Stefan Wenzel: Der Wortlaut dieser De-minimis-Regelung kann unterschiedlich interpretiert werden. Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass die Auslegung der Regelung für die Windenergie nicht „ganz eindeutig“ sei. Nach ihrer Auffassung bleibt abzuwarten, welches Verständnis die Europäische Kommission in der konkreten Anwendung zeigt. Nach meiner Ansicht sollte die Bundesregierung hier schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen. Schließlich sind klare Regelungen unabdingbar für die anstehenden Entscheidungen der einzelnen Marktakteure. Wir können uns keine unnötige Unsicherheit beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Irritiert hat mich jedoch, dass die Bundesregierung lediglich Anlagen bis zu einem Megawatt von der Ausschreibung freistellen will. Das ist in keiner Weise akzeptabel.

Den Brief der Länderminister an Sigmar Gabriel können Sie hier lesen.

 

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige