Anzeige
Was sagt die Politik?

„Der Fokus darf nicht allein auf dem Stromsektor liegen“

Stefan Wenzel, 04.02.16
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel beantwortet in einem Gastbeitrag für neue energie die Frage: „Wie werden Sie dafür sorgen, dass der Erneuerbare-Energien-Korridor ausgeweitet und der Kohleausstieg konsequent umgesetzt wird?“

Gerade vor dem Hintergrund des Klimaabkommens von Paris zeigt sich immer deutlicher, dass die Energiewende ein gesamtgesellschaftliches Projekt ist und nur dann zum Erfolg gebracht werden kann, wenn sich alle Akteure aktiv und konstruktiv einbringen. Das in diesem Abkommen festgeschriebene Ziel, die globale Erderwärmung auf unter zwei Grad, möglicherweise auf 1,5 Grad zu begrenzen, kann nur dann erreicht werden, wenn der weit überwiegende Teil der bekannten fossilen Ressourcen im Boden verbleibt. Eine der wichtigsten Botschaften von Paris ist daher, dass es nun weltweit nicht mehr um das „Ob“ einer Dekarbonisierung der Energieversorgung und des Mobilitätssektors geht, sondern um das „Wie“.

Den hochentwickelten Industriestaaten kommt bei diesem Prozess eine zentrale Vorreiter- und Modellfunktion zu. Deutschland ist daher in besonderem Maße gefordert. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch einen großen Nachholbedarf, wenn nicht bereits das nationale Klimaschutzziel für das Jahr 2020 verfehlt werden soll. Um die Dekarbonisierung voranzubringen, sind im Wesentlichen drei Schritte nötig: eine Fortsetzung des ambitionierten Ausbaus der erneuerbaren Energien, eine Bereitstellung komplementärer Flexibilitätsoptionen wie insbesondere Speicheranlagen und eine konsensuale Bewältigung des Strukturwandels.

Es gilt nun, die bereits bestehenden energie- und klimapolitischen Instrumente effektiv zu optimieren und zu stärken, um die erforderlichen CO2-Minderungen zu erreichen. Der Fokus darf dabei nicht allein auf dem Stromsektor liegen, es gilt vielmehr sektorübergreifend auch verstärkt den Bereich der Gebäudeeffizienz und der Mobilität einzubeziehen. Niedersachsen wird in diesem Prozess weiter eine aktive Rolle einnehmen. Dies zeigt sich zum Beispiel bei den Entwicklungen im Bereich der Kohleverstromung. Dass mittel- bis langfristig ein Kohleausstieg notwendig ist, ist im Prinzip schon lange unbestritten. Für eine nachhaltige und gesellschaftlich tragfähige Umsetzung des Kohleausstiegs bedarf es jedoch eines intensiven und konsensualen Beteiligungsprozesses.


„Dass mittel- bis langfristig ein Kohleausstieg notwendig ist, ist im Prinzip schon lange unbestritten.“


Die niedersächsische Landesregierung hat daher bereits in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgeschlagen, mit allen relevanten Akteuren, insbesondere den Betreibern und Beschäftigten vor Ort, wirtschaftlich verträgliche Abbaupfade für die Braun- und Steinkohlekraftwerke zu vereinbaren. Ich freue mich, dass nun auch der Bundeswirtschaftsminister diese Initiative aufgegriffen und einen nationalen Kohlekonsens beziehungsweise die Einrichtung eines Runden Tisches ins Spiel gebracht hat. Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Energieversorgung in Niedersachen bis 2050 auf nahezu 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen. Für eine solche Umstellung ist ein kontinuierliches, dynamisches Wachstum beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere bei Wind an Land und auf See sowie Photovoltaik erforderlich.

Der kontinuierliche Aufwärtstrend im Bereich der erneuerbaren Energien ist jedoch durch Überlegungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), wie sie in dessen Eckpunktepapier zum künftigen Ausschreibungsdesign erläutert werden, stark gefährdet. Dazu trägt insbesondere die vom Zielkorridor in einen festen Ausbaudeckel umdefinierte Ausbaugröße von maximal 45 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2025 bei. Anstatt dem Ausbaupfad weiter entschlossen zu folgen soll der Ausbau jetzt beschränkt werden. Das Eckpunktepapier degradiert zudem ausgerechnet den kostengünstigen Volumenträger Wind an Land zum Ersatzspieler, der nur dann zum Zuge kommt, wenn die anderen erneuerbaren Energieträger bei den Ausbauzielen noch etwas übrig lassen!

Diesem Ansatz zu widersprechen gebieten nicht nur landespolitische Zielsetzungen, sondern ganz grundsätzlich auch Fragen der Kosteneffizienz. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlich konsentierten Atomausstiegs und der notwendigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft ist die beabsichtigte Ausbaubegrenzung bei den Erneuerbaren der falsche Weg! Allein durch den in 2022 vollendeten Atomausstieg fallen in den Folgejahren 12,7 Gigawatt (GW) Stromerzeugungskapazitäten, die derzeit circa 16 Prozent der deutschen
Stromerzeugung abbilden, weg. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarkts (Strommarktgesetz) unter anderem vorsieht, bis 2020 zusätzlich zu den allgemeinen Marktentwicklungen Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,7 GW schrittweise aus dem Markt zu nehmen.


„Kleine Akteure und dezentrale Bürgerenergieprojekte haben ganz wesentlich zum bisherigen Ausbaustand beigetragen.“


Auch hier bietet sich die Chance, dem klimapolitisch erforderlichen Rückgang fossiler Stromerzeugung anteilig durch Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien zu begegnen. Auch der höhere Bedarf an erneuerbarem Strom für die Bereiche Wärme und Verkehr bei der Sektorenkopplung erfordert nicht nur eine Lockerung des Ausbaukorridors, sondern seine konsequente Anhebung. Damit könnten der Erhalt der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung und der daraus entstandenen neuen Arbeitsplätze sinnvoll und effektiv mit der Vorreiterrolle Deutschlands im Klimaschutz verbunden werden.

In den vergangenen Jahren war das EEG der Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Dabei haben kleine Akteure und dezentrale Bürgerenergieprojekte ganz wesentlich zum bisherigen Ausbaustand beigetragen. Nach der beabsichtigten Umstellung der Fördersystematik soll ab 2017 die Vergütungshöhe für erneuerbare Energien durch Ausschreibungen ermittelt werden. Wir befürchten, dass sich dies vor allem auf kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte negativ auswirkt. Diese haben insbesondere bei Windenergieprojekten deutlich geringere Möglichkeiten, ihre Risiken zu streuen, und laufen Gefahr, aus dem Markt verdrängt zu werden. Um die erforderlichen Ausbauziele zu erreichen, ist die Beteiligung von Bürgern jedoch weiterhin dringend erforderlich. Dies hilft, die Akzeptanz vor Ort für die Energiewende zu erhalten, und sorgt für regionale Wertschöpfung.

Diese Akteure benötigen Ausnahmen im Ausschreibungsdesign. Das europäische Beihilferecht erlaubt solche Ausnahmen. Wir setzen uns dafür ein, dass von ihnen möglichst umfassend Gebrauch gemacht wird. Gestärkt wird unser Einsatz durch ein Schreiben der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, in dem ausgeführt wird, dass die europäischen Beihilferegelungen für Windenergie an Land eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 18 Megawatt an installierter Leistung zulassen.

Nach den für mich bislang enttäuschenden Eckpunkten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) warten wir nun auf den Gesetzentwurf zum EEG. Das EEG ist im Bundesrat zwar nicht zustimmungspflichtig, gleichwohl werden wir uns natürlich auf dieser Ebene einbringen. Und wenn ich das Gesetzgebungsverfahren zur letzten großen Novelle betrachte, zeigt sich deutlich, welche Wirkungen ein geschlossenes Auftreten der Länder bei Verhandlungen mit dem Bund erreichen kann. Auf einen solchen Effekt setze ich auch bei der anstehenden Novelle.

Zur Person: Stefan Wenzel ist seit 2013 niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Zuvor war der gelernte Agrarökonom viele Jahre Vorsitzender der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag.

Dieser Gastbeitrag ist auch in der Ausgabe 2/2016 von neue energie erschienen.

 

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige