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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Bundestag beschließt EEG-Reform

Tim Altegör, 27.06.14
Nun ist es offiziell: Ab 1. August gilt ein neues EEG. Die Große Koalition hat ihre Reform durchs Parlament geboxt, aus Branche und Opposition hagelt es Kritik. Jetzt wird das Gesetz wohl ein Fall für die Gerichte. Und die nächste Reform ist bereits angekündigt.

Aller Kritik zum Trotz: Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag die von der Großen Koalition geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. 454 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 123 votierten dagegen. Es soll bereits am 1. August in Kraft treten. Um diesen Zeitplan zu halten, wurde über das Gesetz wie vorgesehen in der vorletzten Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause abgestimmt, obwohl im Verlauf der Woche noch eine ganze Reihe von Last-Minute-Änderungen vorgenommen wurden.

Im zuständigen Wirtschaftsausschuss herrschten zeitweise chaotische Zustände, weil der Entwurf überarbeitet werden musste und nicht in der endgültigen Fassung vorlag. Die Opposition hatte daher für die Beratung mehr Zeit gefordert. „Das ganze Verfahren ist schlichtweg eine Unverschämtheit, es ist der Bedeutung des Gesetzes nicht angemessen“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Eva Bulling-Schröter von der Linken sprach von einem „unwürdigen Chaos“.

Vor allem bei der neuen Umlage auf den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom wurde bis zuletzt am Gesetzestext gebastelt. Die Regierung hatte ursprünglich vor, zwischen Privat- und Industrieverbrauchern zu unterscheiden. Private und kleinere gewerbliche Eigenversorger sollten 50 Prozent, industrielle Nutzer dagegen nur 15 Prozent der vollen EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte es wiederholt als „unsolidarisch“ bezeichnet, dass Selbstversorger bisher keine Umlage entrichten.

Verbände wollen klagen

In Verhandlungen mit den Bundestagsfraktionen beider Parteien einigte sich die Koalition dann auf ein Stufenmodell: Kleine und große Eigenversorger zahlen danach den gleichen Prozentsatz, der von zunächst 30, über 35 (2016) bis auf dauerhaft 40 Prozent ab 2017 steigt. Auch die Bagatellgrenze von zehn Kilowatt Leistung wurde zwischenzeitlich gestrichen, sodass selbst kleinste Eigenerzeuger betroffen gewesen wären. Sie blieb letztlich jedoch erhalten, nachdem sich unter anderem Unionsabgeordnete aus Bayern und Baden-Württemberg dafür eingesetzt hatten.

Auch die EU-Kommission in Person von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia schaltete sich kurz vor Schluss erneut in den Reformprozess ein. Mit ihm hatte Gabriel bereits ausgehandelt, dass viele Industriebranchen weiterhin lediglich eine deutlich niedrigere Umlage zahlen. Jetzt forderte Almunia, auch Bestandsanlagen in die Eigenverbrauchsumlage einzubeziehen. Ergebnis: Diese Möglichkeit soll bis 2017 geprüft werden. Gabriel machte jedoch im Anschluss klar, dass für ihn der Bestandsschutz gelte. Almunias kurzfristige Forderung bezeichnete er als „Foulspiel“.

Industrie- und Erneuerbarenverbände kritisierten die Beschlüsse zum Eigenverbrauch einhellig. Der Elektroindustrieverband ZVEI sprach von einer „schweren Hypothek für den Erfolg der Energiewende“, der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kündigte an, notfalls gegen die „Sonnensteuer“ vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Mehrere rechtliche Gutachten waren zu dem Schluss gekommen, dass die Abgabe auf den Eigenverbrauch grundgesetzwidrig sei.

Der Biogasrat will nach eigener Aussage ebenfalls gegen das Gesetz klagen. Mit einer Deckelung des jährlichen Zubaus auf 100 Megawatt Leistung ist die Bioenergie am stärksten von der Reform betroffen. Auch jenseits der gebeutelten Bioenergie muss sich die Erneuerbaren-Branche auf Einschnitte einstellen. Als Stichtag für alle Neuregelungen ist nach wie vor der 22. Januar 2014 vorgesehen, an dem die rechtlichen Genehmigungen für ein Projekt vorliegen mussten.

Kommt neues Ökostrom-Modell?

Zudem wird die Vergütung je Kilowattstunde produzierten Stroms gekürzt. Für Windenergieanlagen liegt sie nach Zahlen des Bundesverbands WindEnergie (BWE) um bis zu 20 Prozent niedriger als zuvor. Gleichzeitig wird nach der Photovoltaik auch für die Windkraft ein so genannter „atmenden Deckel“ eingeführt: Überschreitet die innerhalb eines Jahres neu installierte Leistung den vorgesehenen Ausbaukorridor von 2400 bis 2600 Megawatt, fällt die Vergütung stärker als ohnehin in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Nachdem sich mehrere Ministerpräsidenten dafür stark gemacht haben, gilt der Deckel allerdings netto. Das heißt, der Austausch alter Anlagen durch leistungsstärkere Modelle (Repowering) ist nicht mehr wie zunächst vorgesehen inbegriffen.

Parallel zur EEG-Reform verabschiedete der Bundestag auch die umstrittene Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. Damit sollen die Länder künftig eigenhändig Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden festlegen können. Bayern, auf dessen Initiative das Gesetz zurückgeht, will das Zehnfache der Anlagenhöhe festschreiben. Durch die Klausel drohe „der Ausbau der preiswerten Windenergie in einzelnen Bundesländern völlig zum Erliegen zu kommen", sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Die Bundesländer haben auf der anderen Seite noch die Möglichkeit, das neue EEG zumindest zu verzögern: Der Bundestag kann es zwar auch ohne ihre Zustimmung durchsetzen, der Bundesrat hat jedoch das Recht, einen Vermittlungsausschuss einzufordern, wenn er mit dem Gesetz unzufrieden ist. Die Ländervertreter treffen sich am 11. Juli.

Eine weitere kurzfristige Änderung im Gesetz betrifft die Pflicht zur Direktvermarktung von erneuerbarem Strom an der Börse. Sie soll jetzt schon ab 2016 für alle neuen Anlagen über 100 Kilowatt Leistung gelten. Der Zeitplan im Gesetzesentwurf sah vor, die Grenze zu diesem Zeitpunkt bei 250 Kilowatt zu ziehen, 100-Kilowatt-Anlagen sollten ein Jahr später folgen. Dafür reagiert Schwarz-Rot auf die Forderungen von Ökostromanbietern: Per Verordnungsermächtigung soll nach der Reform ein neues Modell zur Vermarktung von Grünstrom entwickelt werden, nachdem das so genannte Grünstromprivileg abgeschafft wird. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender von Naturstrom, begrüßte das Vorhaben, bemängelte jedoch den Aufschub: „Es ist unverständlich, warum eine Nachfolgeregelung zum Grünstromprivileg nicht bereits im EEG ausformuliert wurde. So wird sich die Anzahl der Direktvermarktungsoptionen mit Inkrafttreten des neuen EEG verringern – weniger Markt also statt mehr, allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz.“

Nächste Reform 2016

Auch Erneuerbaren-Verbände kritisierten die Reform scharf. Der Vorstand der Erneuerbaren-Vereinigung Eurosolar sprach von einer „EEG-Deform“, der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) von einem „Rückschritt für die Energiewende“. Begrüßt wurde sie dagegen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem auch die großen Energiekonzerne stark vertreten sind. Allerdings monierte auch der BDEW die Öffnung für neue Abstandsregeln je nach Bundesland.

Sowieso gilt: Nach der Reform ist vor der Reform. Laut aktuellem Gesetz soll die Förderhöhe für erneuerbare Energien ab 2017 über Ausschreibungen festgelegt werden. Statt einer festen Vergütung für alle Anlagen wird dann nur derjenige gefördert, der den niedrigsten Preis für die gefragte Leistung bietet. Wie dieses System genau aussehen soll, ist aber noch nicht geklärt. Nur soviel ist bisher sicher: In anderen Ländern führte das Modell zu höheren Kosten und weniger Erneuerbaren-Ausbau. Auch Studien bezweifeln dessen Sinnhaftigkeit für die Energiewende. Mit Blick auf die offenen Fragen zur Ausschreibung kündigte Wirtschaftsminister Gabriel daher bereits eine weitere Reform für 2016 an, die jetzige bezeichnete er als „Übergangsgesetz“.

 

Hier finden Sie die Video-Aufzeichnung der gesamten Bundestagsdebatte zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Länderöffnungsklausel.

Übrigens: Die Energieblogger haben rund um die Bundestagswahl unter den vielen Reformkonzepten „Germany’s Next Top-EEG“ gewählt. Sieger ist das Modell des Erneuerbaren-Verbands Eurosolar, unter anderem gefolgt vom Bundesverband Erneuerbare Energie und dem Institut für Zukunftsenergiesysteme (Izes). Die Reform der Bundesregierung landete abgeschlagen auf dem letzten Platz.

 

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